Zuschüsse für Arbeitsmarktprojekte

Derzeit wird aufgrund des Umstrukturierungsprozesses der Hamburger Arbeitsmarktpolitik die Effizienz verschiedener Projekte überprüft. Auch wird überlegt, wie es möglich ist, stärker Langzeitarbeitslose in solche Projekte einzubeziehen.

Ich frage den Senat:

1. a) Mit welchen Zuschüssen wird der Träger „Zukunft Arbeit Gemeinnützige GmbH" gefördert? (Bitte Angabe der Höhe und Herkunftsart.)

b) Ist eine Förderung geplant, bzw. in welcher Höhe wurden Mittel beantragt?

c) Welche genauen Projekte will der Träger durchführen bzw. wurden durchgeführt?

d) Welche arbeitsmarktpolitischen Erfolge hinsichtlich

­ Integrationsquote in reguläre Arbeit,

­ Abbruchquote,

­ Anteil von Langzeitarbeitslosen,

­ Kosten pro Arbeitsplatz sind zu verzeichnen?

e) Wurden die Zuschüsse öffentlich ausgeschrieben, bzw. aus welchen Gründen wurden diese Mittel bewilligt? Sofern keine öffentliche Ausschreibung stattfand: Aus welchen Gründen konnten die Aufgaben nicht von einem anderen Projektträger durchgeführt werden?

f) Wer sitzt im Vorstand bzw. der Geschäftsführung dieses Projektträgers?

Die gemeinnützige GmbH „Zukunft Arbeit" wurde Ende 1999 gemeinsam von der Alida-Schmidt-Stiftung und dem Verein Therapiehilfe e.V. gegründet, um Arbeitsgelegenheiten für Menschen zu schaffen, die infolge von Suchtkrankheiten aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Mittel aus arbeitsmarktpolitischen Programmen wurden bisher nicht beantragt. Einzelheiten zu diesem Projekt sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

2. Welche Datenlage bezüglich der o.g. Frage ergibt sich hinsichtlich dieses bzw. der vergangenen zwei Jahre für die Träger:

a) Lerchenhof Handwerksgenossenschaft St.Pauli eG?

Der Träger Lerchenhof Handwerksgenossenschaft St.Pauli eG wird im Rahmen der Transfer-Programme mit drei Stellen gefördert (eine Stelle für Requisite und Ausstattungsmalerei, eine Stelle Assistenz der Geschäftsführung, Finanz- und Buchhaltung sowie eine Stelle Projektleitung, Koordination der Gastronomie und Catering). 1998 und 1999 erhielt der Träger jeweils Zuschüsse in Höhe von 56,6 TDM. Eine Fortsetzung der Förderung imJahr 2000 ist vorgesehen.

Die Integrationsquote in reguläre Arbeit wird voraussichtlich 100 Prozent betragen; die Abbruchquote beträgt 0 Prozent, der Anteil an Langzeitarbeitslosen 100 Prozent. Der zuständigen Behörde sind 1999

Kosten pro Arbeitsplatz in Höhe von 19,3 TDM entstanden.

Die Stellen wurden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern zuletzt von einer interbehördlichen Lenkungsgruppe zum Frauentransferprogramm unter Beteiligung der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Arbeitsamt und dem Senatsamt für die Gleichstellung besetzt.

Im Vorstand des Trägers sind die Herren Michael Herrmann und Rainer Schaudt.

2. b) SAGA Beschäftigungsgesellschaft Chance GmbH?

Die von der Chance GmbH in der Hamburger Wohnungswirtschaft durchgeführten Hausbetreuerprojekte werden von der zuständigen Behörde mit einem Festbetrag in Höhe von 15 500 DM pro Zielgruppenbeschäftigten gefördert. 1999 wurden Mittel von insgesamt 814500 DM bewilligt. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2000 weiter gefördert werden; ein neuer Festbetrag ist hierfür noch nicht festgesetzt worden.

Die ersten Hausbetreuer nahmen im September 1999 ihre Tätigkeit auf. Seitdem beendeten von 158 eingestellten Personen zehn ihre Tätigkeit. Von diesen erfolgte eine

­ Integration in reguläre Arbeit in drei Fällen,

­ Integration in Fortbildung in einem Fall,

­ Beendigung durch den Arbeitnehmer in einem Fall,

­ Kündigung durch den Arbeitgeber in vier Fällen, Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen in einem Fall.

Der Anteil der Langzeitarbeitslosen beträgt 100 Prozent. Die Gesamtkosten pro Arbeitsplatz liegen bei 49 TDM.

Zur Ausschreibung wird auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drucksache 16/1425 verwiesen.

Die Geschäftsführung der Chance GmbH wird von Frau Sabine Bormann und Herrn Thomas Klindt wahrgenommen.

2. c) Ökologische Technik e.V.? DieinstitutionelleFörderungdesTrägersÖkologischeTechnike.V. betrug 1998 1,515 Millionen DM und 1999 1,55 Millionen DM. Für das Jahr 2000 sind ebenfalls 1,55 Millionen DM beantragt.

Derzeit werden folgende Projekte durchgeführt:

­ Restauration historischer Stahlprojekte,

­ Restauration und Erhaltung von historischen Einrichtungen,

­ Holz- und Zimmerarbeiten,

­ Diverse Stahlbauarbeiten,

­ Halfpipe Anlagenbau,

­ Fahrradabstellanlagen,

­ Umweltschutz/Dachsanierung,

­ Bauwerke in Brettstapelverbund-Technik,

­ Zukunftsfähige angepaßte Technik / Analyse, Recherche, Förderung von alternativen Energieanlagen,

­ Kantinenprojekt,

­ Energieberatung für private Haushalte und öffentliche Gebäude,

­ Holzbau von „Hummelmöbeln" (Parkmöblierung),

­ Service für Gästebetreuung und Organisation.

Die Integrationsquote in Erwerbsarbeit betrug 1998 10 Prozent und 1999 19,4 Prozent. Die Abbruchquote lag 1998 bei 25,6 Prozent und 1999 bei 14,4 Prozent. Die Gesamtkosten pro Arbeitsplatz liegen bei 51 TDM.

Die Zuschüsse wurden nicht öffentlich ausgeschrieben, da es sich um die Fortführung bereits bestehender Projekte handelte.

Die Geschäftsführung wird von Herrn Bernd Hampel wahrgenommen, zum Vorstand gehören die Herren Bernhard Janßen, Hans-Jürgen Buhl, Prof. Dr.-Ing. Wolfgang More, Andreas von Hacht und Horst Schmidt.

3. a) Wie vielen Mitarbeitern wurde beim Beschäftigungsträger Ökologische Technik e.V. in den Jahren 1988 bis 1999 getrennt nach Kalenderjahr gekündigt, wenn ja, aus welchem Grund?

In den letzten drei Jahren wurde insgesamt 57 Personen gekündigt, davon erfolgten 46 Kündigungen innerhalb der Probezeit. Von den verbleibenden elf Personen wurde sieben wegen unentschuldigter Fehlzeiten, zwei wegen Arbeitsverweigerung und jeweils einer wegen langandauernder Krankheit bzw. wegen Bedrohung des Vorgesetzten gekündigt. Angaben für die Vorjahre konnten in der zur Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.

3. b) Wie oft waren in den letzten drei Jahren ausgeschiedene Mitarbeiter als Berater tätig, und welche Vergütungen wurden jeweils gezahlt?

Ausgeschiedene Mitarbeiter sind und waren nach Auskunft des Trägers nicht als Berater tätig.

4. a) Welche Unterschiede gibt es bei den Qualifizierungsanteilen der Zielgruppenbeschäftigten der Ökologischen Technik e.V. gegenüber anderen Trägern?

Keine; der Qualifizierungsanteil liegt regelmäßig bei 20 Prozent.

4. b) Werden gesonderte Fortbildungskurse angeboten, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen können Zielgruppenbeschäftigte/Mitarbeiter an derartigen Fortbildungskursen teilnehmen und wie oft?

Auf der Grundlage des jeweiligen Qualifizierungskonzeptes werden allen Zielgruppenbeschäftigten im Rahmen des Programms Arbeit und Qualifizierung entsprechende Teilqualifikationen vermittelt. Art und Häufigkeit der Teilnahme richten sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.

4. c) Was kostet die Finanzierung dieser Kurse?

Die Qualifizierungskurse bei Zebra sind für die Zielgruppenbeschäftigten der Beschäftigungsträger kostenfrei. Für Fortbildungskurse außerhalb von Zebra hat Ökologische Technik e.V. in 1999 61,6 TDM aufgewandt.

4. d) Wie oft und aus welchen Gründen kommt es vor, dass individuell vereinbarte Qualifizierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden?

Etwa 15 Prozent der individuellen, bei Maßnahmebeginn vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen können nicht wie geplant durchgeführt werden. Gründe dafür sind zumeist

­ Veränderungen im Leistungs- oder Arbeitsverhalten der Zielgruppenbeschäftigten,

­ fehlendes Angebot bei den Bildungsträgern oder

­ Veränderung der Integrationsplanung für die jeweiligen Zielgruppenbeschäftigten.

5. a) Ist es zutreffend, dass für Aufträge an Mitarbeiter von Beschäftigungsträgern grundsätzlich Auftragsnummern vergeben werden?

Nein.

5. b) Gibt und gab es in der Vergangenheit Aufträge, für die keine Auftragsnummern vergeben wurden und, wenn ja, wie viele, bei welchen Trägern und aus welchem Grund?

Ja. Die Abarbeitung und Erfassung von Aufträgen erfolgt bei den Beschäftigungsträgern nach keinem einheitlichen System. In der Regel werden bei kleineren Beschäftigungsträgern keine Auftragsnummern vergeben. Eine weitergehende Quantifizierung und Zuordnung von Aufträgen ohne Auftragsnummer ist nicht möglich.

5. c) Welche Beschwerden sind in diesem Zusammenhang gegen den Träger Ökologische Technike.V. erhoben worden?

Beschwerden in diesem Zusammenhang sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

6. a) Zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Grund wurden die sogenannten Transferarbeitsplätze bei dem Träger Ökologische Technik e.V. aufgelöst?

b) Wie viele Fördermittel sind in diesem Bereich geflossen, und welche neuen Finanzierungsquellen wurden zur Kompensation neu erschlossen?

Die beiden Transferarbeitsplatz-Projekte bei Ökologische Technik e.V. wurden nicht aufgelöst. Bislang sind insgesamt 329,3 TDM an Zuwendungen von der BAGS in diese Projekte geflossen. Ein Erschließen neuer Finanzierungsquellen zur Kompensation war nicht erforderlich.

7. a) Welche Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsbedingungen finden ABM-Kräfte bei Arbeitsbeginn vor, und wie wird die Professionalität ihrer Arbeit gewährleistet bzw. kontrolliert?

Die Arbeitsplatzausstattung der Beschäftigungsträger ist so ausgestaltet, dass die Zielgruppenbeschäftigten eine professionelle Arbeit verrichten können und die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten sind. Die Professionalität wird durch die Kontrolle und Aufsicht von Anleitern erreicht; die Anleiter arbeiten ebenfalls häufig auf Basis arbeitsmarktpolitischer Instrumente.

7. b) Welche Unterschiede gibt es im Trägervergleich?

Vergleiche hinsichtlich der Arbeitsausstattung sind nicht möglich, da die Ausstattungen jeweils von den auszuführenden Tätigkeiten und dem Profil der Zielgruppenbeschäftigten abhängig sind.

7. c) Wieviel Beschwerden bezüglich unzureichender Arbeitsbedingungen bei Ökologische Technike.V. ­ auch im Vergleich zu anderen Trägern ­ wurden im letzten Jahr erhoben, und wieviel Beschwerden waren begründet?

Die zuständige Behörde hat am 9. Februar 2000 von einer entsprechenden Beschwerde über den Träger Ökologische Technik e.V. Kenntnis erlangt. Die Beschwerde wird derzeit überprüft. Soweit bekannt, hat es in der Vergangenheit einen weiteren Träger gegeben, über den eine entsprechende Beschwerde erhoben wurde.

8. Aus welchen Gründen werden Qualifizierungsmaßnahmen bei Beschäftigungsträgern überwiegend vom Träger Zebra übernommen?

Gemäß Satzung ist es Aufgabe von Zebra e.V., „Maßnahmen der beruflichen Bildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchzuführen, die im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Programme ­ insbesondere im Hamburger Programm zur Arbeitsbeschaffung ­ beschäftigt sind".

9. a) Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um in größerem Umfang Fördermittel des Bundes bzw. der Europäischen Union für Langzeitarbeitslose einzuwerben?

Im Rahmen der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) ­ Ziel 3 ­ für die Jahre 2000 bis 2006 sind im Rahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik Maßnahmen für Qualifizierungsmaßnahmen und zur Förderung der Integration für Langzeitarbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Menschen vorgesehen. Bisher liegt weder eine Genehmigung dieses ESF-Programms (Einheitliches Programm-Planungs-Dokument ­ EPPD) vor, noch sind Festlegungen hinsichtlich der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel getroffen worden. Die entsprechenden Beratungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Kommission der Europäischen Union (EU) sind noch nicht abgeschlossen.

9. b) Wie ist sichergestellt, dass die vorgeschriebene 38,5-Stunden-Woche bei den Trägern eingehalten wird, und bei welchen Trägern bestehen Ausnahmeregeln?

Die Überwachung der Einhaltung der tariflichen Arbeitszeiten gehört zu den Obliegenheiten der Geschäftsführungen der Beschäftigungsträger. Sie erfolgt zumeist über Listenerfassungen oder Zeitüberwachungssysteme.

10. a) Ist es zutreffend, dass Regionen mit relativ niedriger Arbeitslosigkeit im Verhältnis zu ihren Arbeitslosenzahlen überproportional von den Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit profitieren, wohingegen Regionen mit sehr hoher Arbeitslosigkeit nur geringere Ausgabenteile erreichen? Ist diese Aussage dadurch belegbar, dass Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nach dem Versicherungsprinzip erfolgen, viele Langzeitarbeitslose keine Ansprüche mehr haben, da sie von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe ausgeschlossen sind? Welche Auswirkungen sieht der Senat in diesem Zusammenhang mit der letzten Gesetzesänderung der Bundesregierung, wonach der Arbeitslosenhilfebezug ­ z. B. bei Referendaren ­ eingeschränkt wurde?

Nein. Den Arbeitsämtern werden von der Bundesanstalt für Arbeit die Mittel für die Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Bewirtschaftung zugewiesen. Dies geschieht gemäß §71b SGBIV unter Berücksichtigung insbesondere der regionalen Entwicklung der Beschäftigung, der Nachfrage nach Arbeitskräften, der Art und des Umfanges der Arbeitslosigkeit sowie der jeweiligen Ausgabenentwicklung im abgelaufenen Haushaltsjahr. Die gesetzliche Änderung im Zusammenhang mit der originären Arbeitslosenhilfe wird sich daher auf die Zuweisung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik in Hamburg nicht auswirken.

10. b) Welches Datenmaterial gibt es bezüglich des Punktes 4a) für die Region Hamburg im Vergleich zu anderen Städten?

Der Qualifizierungsanteil ist mittlerweile gemäß § 261 Absatz 4 SGBIII bundeseinheitlich auf höchstens 20 Prozent festgeschrieben. Datenmaterial zum Vergleich Hamburgs mit anderen Städten liegt nicht vor.

10. c) Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat bisher eingeleitet bzw. beabsichtigt dieser, um eine verbesserte regionale Verteilung der Arbeitsförderungsmaßnahmen, die Langzeitarbeitslose betreffen, zu erreichen?

Es wird kein Anlaß gesehen, die derzeit bestehenden Verteilungsmodalitäten zu verändern.