Müllentsorgung und Reinigung der Wohnschiffe „Bibby Altona" und „Bibby Challenge"

Seit Monaten häufen sich die Klagen über die Vermüllung der Wasseroberfläche und des Außengeländes im Bereich der Wohnschiffe „Bibby Altona" und „Bibby Challenge". In der Verantwortung der Müllentsorgung und Reinigung steht pflegen & wohnen, denen es nachweislich bislang nicht gelungen ist, eine zufriedenstellende Reinigung und Müllentsorgung zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die in der Schriftlichen Kleinen Anfrage formulierten Fragen beziehen sich zum Teil auf Unternehmensinterna der Anstalt des öffentlichen Rechts pflegen & wohnen (p &w) und auf Vertragsverhältnisse mit Dritten, über die das Unternehmen keine öffentlichen Auskünfte erteilt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Wer wurde mit der Reinigung und Müllentsorgung vertraglich beauftragt?

a) Für welchen Zeitraum wurde der Vertrag abgeschlossen?

b) Welche Besonderheiten wurden in den Vertragstext aufgenommen?

c) Hat die BAGS den Vertrag überprüft und genehmigt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

d) Gab es bei der Vergabe ein Ausschreibungsverfahren? Wenn ja, wann wurde dieses durchgeführt, wie viele Bewerber gab es und warum hat man sich auf jetzigen Vertragspartner verständigt? Wenn nein, warum nicht?

Mit der Wasseroberflächenreinigung beauftragt p &w in regelmäßigen Zeitabständen ­ mindestens einmal pro Monat ­ eine spezialisierte Hamburger Schiffsentsorgungsfirma. Das Außengelände wird täglich von p &w-eigenem Personal gereinigt, darüber hinaus einmal wöchentlich in größerem Radius durch Mitarbeiter der dazu beauftragten Hamburger Arbeit ­ Beschäftigungsgesellschaft mbH. Die tägliche Reinigung der inneren Gemeinschaftsflächen der Wohnschiffe (insbesondere Flure, Treppenhäuser, Sanitäreinrichtungen) ist von p &w an eine Privatfirma vergeben worden.

p &w hält sich als Anstalt öffentlichen Rechts bei Auftragsvergaben an die einschlägigen und für das Unternehmen maßgeblichen Bestimmungen. Für die Vertragsinhalte und deren Einhaltung sind die zuständigen Stellen der Anstalt öffentlichen Rechts p &w zuständig. Dieses operative Geschäft ist nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde.

Mit den für die Reinigung verschiedener Bereiche zuständigen Firmen gab es in der Vergangenheit keine gravierenden Probleme.

2. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten der Entsorgung und Reinigung?

a) Wie hoch sind die Kosten für die Reinigung des Außengeländes?

b) Wie hoch sind die Kosten der Müllabfuhr (Stadtreinigung)?

c) Wie hoch sind die Kosten für die interne Reinigung?

d) Wie hoch sind die Kosten der Reinigung der Wasseroberfläche?

Die Kosten für die von der Hamburger Stadtreinigung zu erbringende Leistung betragen monatlich rund 15 500 DM.

Im übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Wie erfolgt die Kontrolle der vertraglichen Inhalte durch pflegen & wohnen und durch die BAGS? Gab es in der Vergangenheit Probleme im Bereich der Müllentsorgung und Reinigung mit dem Vertragspartner? Wenn ja, welche mit welchen Ergebnissen? (Bitte Einzelauflistung.)

Siehe Antwort zu 1.

4. Wann beginnt die Auslegung der schwimmenden Müllsperren?

a) Wie hoch sind die Kosten?

b) Sind Probleme zu erwarten? Wenn ja, welche?

Die Auslegung einer die Wohnschiffe auf drei Seiten umfassenden Müllsperre wird in der 11. Kalenderwoche abgeschlossen sein. Die Kosten betragen einmalig ca. 100 000 DM. Ob nennenswerte Probleme etwa in Zusammenhang mit Strömungen oder den durch Schiffsverkehr verursachten Wasserbewegungen auftreten werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sicher gesagt werden.