Stadtentwicklungsbehörde

Pflegesätze mit den Kostenträgern nicht einvernehmlich herbeigeführt werden konnte, so dass die gesetzliche Regelung zur Berechnung dieser Leistung als Fallpauschale angewendet wird.

Stadtentwicklungsbehörde Bodenordnungsmaßnahmen (Textzahlen 467 bis 481)

Der Senat stimmt mit dem Rechnungshof darin überein, dass geklärt werden muss, welche Handlungsoptionen daraus abgeleitet werden, dass der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt wird. Die zuständige Behörde wird dazu konkrete Prüfungen anstellen.

Die Ergebnisse sollen bis Ende 2000 vorliegen.

STEG Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH (Textzahlen 482 bis 494)

Der Senat ist der Auffassung, dass das in der Bürgerschaftsdrucksache 13/4084 definierte wichtige staatliche Interesse nach § 65 Absatz 1 Satz 1 LHO für die STEG Hamburg mbH weiterhin besteht.

Seit Gründung der STEG sind eine ganze Reihe stadtentwicklungspolitischer Aufgaben im Auftrag der Stadtentwicklungsbehörde abgearbeitet worden. Eine Beendigung der Sanierungsaufgaben in den 1988 und 1991 förmlich festgelegten Sanierungsgebieten St. Pauli Nord S 3, Karolinenviertel, Ottensen S 2 und des Osterkirchenviertels ist wegen der dort vorliegenden städtebaulichen und sozialstrukturellen Defizite sowie der außerordentlich komplexen Problemlagen nicht absehbar. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass erst vor kurzer Zeit in der Westlichen Inneren Stadt neue Sanierungsverfahren nach BauGB mit Treuhandvermögen (Wohlwillstraße) sowie neue vorbereitende Untersuchungen mit anschließend zu erwartenden Sanierungsverfahren (Eimsbüttel) hinzugekommen sind.

Die Tätigkeit eines öffentlichen Unternehmens, das im Gegensatz zu privaten Trägern nach § 2 Absatz 2 seines Gesellschaftsvertrages auch „die sonstigen vom Senat der Freien und Hansestadt festgelegten Interessen zu beachten hat", ist für den Bereich der Westlichen Inneren Stadt mithin weiterhin erforderlich.

Der Senat verweist auf die Ausführungen in Drucksache 13/4084 in den Ziffern

­ 4.1: „... mittelfristig soll die Option bestehen, dass die Gesellschaft nach einer Gründungs- und Konsolidierungsphase ihr Tätigkeitsfeld schrittweise über das in der Anlage bezeichnete Gebiet (Westliche Innere Stadt ­ WIS) hinaus ausdehnen kann." und

­ 6.6.3: „... die STEG soll auch außerhalb von förmlich festgelegten Sanierungsgebieten tätig werden.". Aktuelle Beispiele aus dem Jahr 1999 wie etwa die Auftragsvergabe als bezirksübergreifender Quartiersmanager (Drucksache 16/2442) zeigen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg mit der STEG über ein Instrument verfügt, welches anderweitig in dieser Form nicht vorhanden ist. Obgleich es für diesen Auftrag auch private Interessenten gegeben hat, gab es sowohl auf Senatsebene (vgl. Drucksache 16/2442) wie auch bei den beteiligten Bezirksversammlungen Eimsbüttel, Hamburg Mitte und Altona sowie auf Bürgerschaftsebene keinen Zweifel daran, dass die STEG in besonderem Maße in der Lage sein dürfte, derartige Aufträge zu bewältigen.

Der Senat wird jetzt nach der tatsächlichen Ausdehnung des räumlichen Tätigkeitsfeldes der STEG außerhalb der Westlichen Inneren Stadt und der Bearbeitung neuer Aufgaben

­ wie die treuhänderische Verwaltung nach § 912 BGB außerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes (Sozialund Gesundheitszentrum St. Pauli ­ Drucksachen 16/2500 und 16/2654) bzw. im Rahmen weiterentwickelter Programme der Freien und Hansestadt Hamburg (Soziale Stadtteilentwicklung ­ Drucksache 16/1360) ­ die Bürgerschaft zu den Beratungen des Haushaltsplan-Entwurfs 2001 erneut mit dem Unternehmenszweck der STEG befassen.

Zu der Frage, ob sich der mit dem Unternehmen angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt, ist die zuständige Behörde der Auffassung, dass die von der STEG in der geforderten Qualität zu erbringenden Leistungen nicht von anderen Stellen zu einem günstigeren Preis erbracht werden können. Die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung wird im Rahmen von Preisprüfungen gesichert.

Die STEG plante zur Lösung ihrer Raumprobleme die Errichtung eines eigenes Betriebsgebäudes. Für diesen Zweck sollten die inzwischen angesammelten liquiden Mittel eingesetzt werden. Dieser Plan ist im Laufe des Jahres 1999 endgültig aufgegeben worden. Die STEG wird daher den größten Teil ihrer Kapitalrücklage jetzt auflösen und an die Freie und Hansestadt Hamburg zurückführen.

Baubehörde Einsatz einer Projektsteuerungssoftware im Tiefbauamt (Textzahlen 495 bis 503)

Der Senat teilt die grundsätzliche Kritik des Rechnungshofs und weist auf die Notwendigkeit hin, zur erfolgreichen Bewältigung großer Ingenieurvorhaben ggf. auch private Ingenieurbüros für die Projektsteuerung einschalten zu können.

Die festgestellten Verfahrensmängel hat die zuständige Behörde bereits 1997 durch organisatorische Maßnahmen behoben.

Baubehörde /Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (AöR) Mietenausgleichszentrale (Textzahlen 504 bis 521) Stellenausstattung und Stellenbewertung (Textzahlen 505 bis 512)

Die zuständige Behörde wird den Forderungen des Rechnungshofs im Grundsatz entsprechen. Das Ergebnis der Überprüfung der Stellenausstattung und -bewertung ist dem Rechnungshof zum 30. September 2000 zugesagt worden.

Kosten- und Leistungsrechnung (Textzahlen 513 bis 516)

Der Senat hält die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung und eines Controllings in der Wohnungsbaukreditanstalt für notwendig. Die technischen Voraussetzungen werden mit einem DV-System auf der Grundlage von SAP R/3 gegeben sein. Dieses System wurde im ersten Quartal 2000 eingeführt, so dass ab diesem Zeitpunkt mit den Maßnahmen begonnen werden kann. Nach dem für Ende 2001 zu erwartenden Abschluss der Einführungsphase wird die zuständige Behörde dem Rechnungshof berichten.

Kostenerstattung bei Leistungen für Dritte (Textzahlen 517 bis 521)

Die zuständige Behörde hat dem Rechnungshof zugesagt, bei der nächsten Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen in Hamburg (HmbAFWoG) die rechtlichen Voraussetzungen für Erstattung der Kosten für die Erhebung der Fehlförderungsabgabe von Dritten zu schaffen, soweit die Erträge diesen zugute kommen.

Umweltbehörde / Senatsamt für Bezirksangelegenheiten / Bezirksämter Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte (Textzahlen 522 bis 544)

Zu Textzahl 522

(Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte)

Das vom Rechnungshof zitierte Gewässergüteziel (Gewässergüteklasse II) gilt nur für Fließgewässer. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Anforderungen und Zielvorstellungen wie z. B. das sog. Trophiekonzept für stehende Gewässer, die Hamburger Verordnung über die Qualität von Fisch- und Muschelgewässern, die Badegewässerverordnung, die Nutzung als Freizeitgewässer, gesetzliche Mindestanforderungen entsprechend des § 7 a Wasserhaushaltsgesetz (Stand der Technik) für Abwassereinleitungen sowie Zielvorgaben für Schwermetalle, gefährliche Stoffe, Pflanzenbehandlungsmittel gemäß Vorgabe (Länderausschuss Wasser). Mitteldisposition (Textzahl 524)

Der Senat wird für eine verbesserte Mitteldisposition ­ insbesondere zur Vermeidung von Haushaltsresten und überhöhten Ansätzen ­ Sorge tragen.

Prioritäten (Textzahlen 528 bis 531)

Die Kritik des Rechnungshofs, dass seine Forderungen aus den Jahren 1991 und 1998 (Prioritäten in Programmplänen festzulegen), nicht erfüllt worden seien, trifft vor dem Hintergrund, dass die Bewirtschaftungspläne Bille/Teilplan Obere Bille (1991), Be- und Entwässerungsgebiet Curslack/Altengamme (1997), Süderelbmarsch/Harburger Berge (1999) Planungsinstrumente nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz darstellen, nicht zu.

Darüber hinaus wurden seit 1991 mehrere Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Es handelt sich dabei um die Wasserschutzgebiete Bauersberg, Süderelbmarsch/Harburger Berge, Curslack/Altengamme und Langenhorn/Glashütte. In Vorbereitung befindet sich das Wasserschutzgebiet Billstedt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung von Maßnahmen in Wasserschutzgebieten nicht nur dem Schutz des Grundwassers dient, sondern ebenso dem der Oberflächengewässer; hierbei werden Nutzen-Kosten-Abwägungen beachtet. Weiterhin wurden Pläne zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erarbeitet.

Die vorgenannten und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte werden aus dem Titel 8700.742.

(„Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte") finanziert.

Hieraus sind auch Maßnahmen an Badegewässern, zur Straßenabwasserbehandlung (Pilotprojekte Halenreie und Bornmühlenbach), zur Reduzierung von Mischwassereinträgen und das sog. „Tidebiotop Haken" finanziert worden. Es ist richtig, dass für diesen Titel kein nach Prioritäten abzuarbeitendes Maßnahmen- bzw. Bauprogramm vorliegt. Dies bedeutet nicht, dass kein Vergleich hinsichtlich Wirksamkeit und Dringlichkeit mit anderen in Betracht zu ziehenden Vorhaben stattgefunden hat.

Die Prioritäten z. B. bezüglich der Maßnahmen an Badegewässern ergaben sich durch festgestellte Grenzwertüberschreitungen bei bestimmten Badegewässern und den daraus folgenden Sanierungserfordernissen, um entsprechende Vertragsverletzungsverfahren der EG-Kommission zu vermeiden, die zu erheblichen Vertragsstrafen hätten führen können. Die Prioritäten hinsichtlich des Baus weiterer Straßenabwasserbehandlungsanlagen wurden von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der zuständigen Behörden sowie der Stadtentwässerung erarbeitet; das Ergebnis findet sich im Entwurf des Abwasserbeseitigungsplans wieder.

Zu den Textzahlen 528 und 529 (Prioritäten)

Bei der Maßnahme „Halenreie" handelt es sich um eine Pilotanlage, die zeigen sollte, wie mit naturnahen Verfahren bei akzeptablen Betriebskosten Reinigungsleistungen zu erzielen sind, die den Gewässerschutz sicherstellen. Der Charakter einer Pilotmaßnahme kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass mit dieser Maßnahme ein umfangreiches Untersuchungsprogramm verbunden ist. Es handelt es sich hier um eine Einzelmaßnahme, die problemlos und kostengünstig in die Umgebung (Teichwiesen in unmittelbarer Nachbarschaft des Volksdorfer Marktplatzes) eingepasst werden konnte. Unter den gegebenen Randbedingungen (Platzbedarf für Messeinrichtungen, Stromanschluss, Messwertübertragung, Zugänglichkeit für Messungen an der Anlage) wurde deshalb als Standort für die Pilotanlage die Halenreie gewählt.

Maßnahmen an stärker belasteten Strassenabschnitten sind nach Abwägung zunächst noch nicht realisiert worden. So befindet sich beispielsweise der am stärksten durch Straßenabwasser beeinträchtigte Gewässerabschnitt an der Mittleren Bille. Hier befindet sich eine Maßnahme derzeit in Planung, wobei es sich um eine räumlich schwierig einzupassende Anlage handelt, die nicht als Pilotanlage geeignet ist.

Das sog. Tidebiotop Haken dient der Verbesserung der ökologischen Situation im Bereich Elbe/Hafen. Durch biologische, fischereibiologische und benthologische Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass sich die Lebensbedingungen insbesondere für die aquatischen Lebensgemeinschaften deutlich verbessert haben.

Zu den Textzahlen 530 und 531 (Prioritäten)

Die Auffassung des Rechnungshofs, die Kriterien im Entwurf des Abwasserbeseitigungsplans seien weder konkretisiert noch gewichtet, bedarf der Richtigstellung. Aus der nach naturwissenschaftlichen Kriterien aufgestellten Priorität ergibt sich eine Rangfolge, die die in Tabelle 10 befindliche Reihenfolge der Maßnahmen bestimmt. Diese erzwingt jedoch noch keinen gleichgerichteten Bauablauf.

Das Projekt Bornmühlenbach wurde wegen der Zugehörigkeit zum Bewirtschaftungsplan Bille/Obere Bille vorgezogen; das Projekt Mittlere Bille wird zur Zeit durch die zuständigen Behörden geplant. Der Bau kann nicht vor 2001 erfolgen und ist deshalb nicht in die Haushaltspläne 1999 bzw. 2000 eingestellt worden. Die weiteren Maßnahmen werden nach der Prioritätenliste abgearbeitet. Der Abwasserbeseitigungsplan soll im ersten Halbjahr 2000 Senat und Bürgerschaft vorgelegt werden.

Projektorganisation (Textzahlen 532 bis 537)

Der Senat akzeptiert die Kritik des Rechnungshofs am Projektmanagement. Die zuständige Behörde wird zukünftig Sorge dafür tragen, dass bei Bauvorhaben dieser Größenordnung die Grundsätze der Projektdurchführung Anwendung finden. Beispielsweise werden Fortbildungsveranstaltungen für die mit der Vorbereitung und Durchführung von Projekten und der Veranschlagung und Abrechnung von Baumaßnahmen betrauten Beschäftigten durchgeführt.

Planungsänderungen (Textzahlen 538 bis 540)

Den Feststellungen des Rechnungshofs wird zugestimmt.

Allerdings wurden die Kostenauswirkungen der Planungsänderung zunächst auf unter 100 000 D geschätzt. Deshalb wurde eine Zustimmung der Bürgerschaft nicht für erforderlich gehalten.

Holzpfahlwand (Textzahlen 541 bis 544)

Es ist richtig, dass die Holzpfahlwand möglicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum eingebaut wurde. Die Planungen für die neue Deichlinie wurden bei der Entscheidung für den Einbau der Wand zwar im Grundsatz berücksichtigt; der Zeitpunkt des Abbruchs war jedoch bei der Errichtung nicht absehbar. Die Holzpfahlwand bietet im Gegensatz zu einer stählernen Polderwand Fischen und Kleinlebewesen eine natürliche Unterlage für den Laich. Daher wird der ökologische Nutzen der Pfahlwand so positiv beurteilt, dass die Kosten auch für eine durch den Rückbau auf sechs bis acht Jahre verkürzte Standzeit gerechtfertigt erscheinen.

Unterhaltung des öffentlichen Grüns (Textzahlen 545 bis 558) Veränderte Rahmenbedingungen (Textzahlen 545 bis 551)

Trotz restriktiver finanzieller Rahmenbedingungen wird auch künftig eine sachgerechte Pflege und Unterhaltung des öffentlichen Grüns erfolgen, weil

­ eine im Aufbau befindliche Kosten- und Leistungsrechnung ab dem Jahr 2000 erstmalig bei der Steuerung der verfügbaren Haushaltsmittel eine wesentliche Entscheidungshilfe für die bedarfsgerechte Zuweisung und Verwendung sein wird;

­ ein präziseres Regelwerk („Veranschlagungsgrundsätze für Landschaftsbaumaßnahmen in Hamburg") dazu beitragen soll, die Bau- und Erhaltungskosten zu begrenzen.

Die zuständigen Behörden entwickeln derzeit ein Konzept mit dem Ziel, die beschlossenen Sparmaßnamen im öffentlichen Grün verträglich umzusetzen. Hierfür werden eine Neueinteilung und Neubewertung der Flächen und deren Zuordnung zu „Grüntypen" vorgenommen und ­ daraus abgeleitet ­ Veranschlagungsgrundsätze entwickelt. Darüber hinaus werden Empfehlungen erarbeitet, welche Maßnahmen in welchen „Grüntypen" zukünftig entfallen oder stark eingeschränkt werden sollen.

Ausschreibung von Leistungen und Stundenlohnleistungen (Textzahlen 552 bis 558)

Die zuständige Behörde wird dafür Sorge tragen, dass gemäß § 55 LHO Unterhaltungsleistungen im Grün weitestgehend öffentlich ausgeschrieben werden. Erforderliche Standardtexte werden derzeit zwischen den beteiligten Behörden abgestimmt und zusammen mit einem Standardleistungskatalog und der Kleinvertragspreisliste für Landschaftsbauarbeiten den bezirklichen Dienststellen zur Verfügung gestellt. Hierdurch entfällt weitestgehend die Notwendigkeit, Stundenlohnarbeiten im aufgezeigten Umfang freihändig zu vergeben.

Bei Pflegearbeiten an Straßenbäumen und Gehölzen sollen künftig alle erfassbaren und kalkulierbaren Leistungen ausgeschrieben bzw. auf der Basis der neuen Kleinvertragspreisliste vergeben werden. Der Kleinvertrag Landschaftsbauarbeiten wird daher im nächsten Ausschreibungsverfahren um noch fehlende Tätigkeitsbereiche im Bereich der Gehölz- und Straßenbaumpflege erweitert.

Für Sonderfälle wird es einen Kriterienkatalog geben, der die Bedingungen definiert, unter denen Stundenlohnleistungen in Auftrag gegeben werden dürfen.

Umweltbehörde / Hamburger Stadtentwässerung (AöR) Energieverbrauch in Hamburger Klärwerken (Textzahlen 559 bis 579)

Zu den Textzahlen 563 bis 566 (Verbesserung der Belüftersteuerung)

Die vom Rechnungshof vertretene Auffassung, eine manuelle Steuerung des Sauerstoffeintrages führe zu einem unnötig hohen Sauerstoffbedarf und Stromverbrauch, wird nicht geteilt. Die Erfahrung der Anstalt Hamburger Stadtentwässerung (HSE) zeigt, dass geschultes und motiviertes Personal die Anlagen energiesparender fährt als eine ­ regelhaft nicht so stark differenzierende ­ Automatik. Dies ist durch die Betriebsdaten des Klärwerksverbundes (KV) Köhlbrandhöft / Dradenau für die Jahre 1994 bis 1999 hinreichend belegt. Nach Abschaltung der Automatik und manuellem Weiterbetrieb der Belüftersteuerung sank der auf die zu behandelnde Schmutzfracht bezogene Stromverbrauch für die Belüftung der Belebungsbecken merklich.

Der Abschätzung des Rechnungshofs über ein Einsparvolumen von 500 000 D jährlich beruht auf dem im Jahresbericht zitierten Gutachten von Prof. Otterpohl, nach dem bei Tolerierung einer leicht erhöhten Ammonium-Ablauffracht Energieeinsparungen bis zu 20 % erreichbar seien. Dieses Gutachten beschreibt die im Klärwerk Dradenau vorhandene Betriebsweise, so dass diese Einsparung bereits seit mehreren Jahren realisiert ist.

Der Rechnungshof hat die Stellungnahme der HSE zum Umbau der Belüftersteuerung missdeutet. Die HSE beabsichtigt, nach Abschluss von Optimierungsmaßnahmen und Installation einer neuen Steuerungssoftware wieder auf eine automatische Regelung überzugehen. Dies erfolgt jedoch zur Entlastung des Bedienungspersonals von dem zeitaufwendigen Handbetrieb. Weitere Energieeinsparungen sind damit nicht verbunden.

Zu Textzahl 567 (Verringerung der Bakterienmenge)

Die Aussage des Rechnungshofs, dass die Bakterienmenge in den Belebungsbecken des Klärwerks Dradenau etwa doppelt so groß war wie nötig, ist für die HSE nicht nachvollziehbar. Im Jahr 1998 wurden Vorbereitungen für den Anschluss des Einzugsgebietes des Klärwerks Stellinger Moor an den Klärwerksverbund Köhlbrandhöft / Dradenau getroffen, bei denen die Bakterienmenge in den Belebungsbecken des Klärwerks Dradenau für etwa zwei Monate um bis zu 15 % angehoben werden musste. Nach den Anschlussvorbereitungen wurde wieder der für die Abwasserreinigung auf dem Klärwerk Dradenau erforderliche Trockensubstanzgehalt des belebten Schlammes eingestellt.

Zu den Textzahlen 568 bis 571

(Umrüstung von Oberflächen- auf Druckbelüftung)

Die Darstellung des Rechnungshofs erweckt den Eindruck, die HSE sei von einem Kapitaldienst von jährlich 1 Mio. D für die Umrüstung ausgegangen. Der Rechnungshof selbst hat ein Investitionsvolumen von ca. 10 Mio. D ermittelt, was einem Kapitaldienst von rund 1 Mio. D jährlich entspricht. Die HSE hält dagegen dieses Investitionsvolumen für zu niedrig angesetzt.