Stiftung

Als Stiftungszweck war in der Satzung die „Errichtung und Unterhaltung eines Erholungsheimes für alte und bedürftige Personen, die im Bereich des Bezirksamtes Altona (...) ihren ständigen Wohnsitz haben" angegeben. Der Stiftungszweck wurde 1974272 hinsichtlich des zu begünstigenden Personenkreises verändert in „behinderte und alte Personen" und lautete nach weiteren Änderungen seit der letzten Satzungsänderung 1992: „...Unterhaltung eines Kur- und Rehabilitationsheimes für behinderte und alte Personen in erster Linie aus dem Bereich des Bezirksamtes Altona der Freien und Hansestadt Hamburg.

Innerhalb der Einrichtung kann ein Pflegeheim für Dauerunterbringungen nach den Bestimmungen des Heimgesetzes betrieben werden."

Das Heim wurde am 16. Juni 1976 in Zorge im Südharz eröffnet. Die Stiftung musste 1997 Konkurs anmelden.

Aus der Satzung der Burmeister-Stiftung ergibt sich weiterhin, dass sie „von einem Vorstand geleitet wird, der aus drei bis sechs Personen besteht, und dem eine von dem jeweiligen Leiter des Jugend- und Sozialdezernats des Bezirksamtes Altona zu benennende Person angehören muss. Eine vom Leiter des Amtes für Soziales und Rehabilitation der Behörde für Arbeit, Jugend und Soziales in Hamburg zu benennende Person soll dem Vorstand angehören."

Die Hans-Werner und Helmut Burmeister Gedächtnis-Stiftung wurde in der vom Senat mit seiner Antwort an den Ausschuss übersandten Auflistung der (Fach-) Behördenmitarbeiter, die im Zeitraum 1990 bis 1997 in Organen von Stiftungen mitwirkten276, nicht aufgeführt.

Zum Vorstand ergab sich aus der Akte Folgendes:277

· Zum Vorstandsvorsitzenden waren nach den jeweiligen Bescheinigungen der Senatskanzlei benannt

- von 1972 - 31. Dezember 1992: Herr Carl-Hermann Curdt, Dezernent für Jugend und Soziales im Bezirksamt Altona.: 105.17-9, Bd. I, S. 24 ­ 37.

- vom 1. November 1993 - 31. Oktober 1996: Herr Wilfried Ristau, Samtgemeindedirektor der Gemeinde Walkenried, der am 4. Mai 1996 sein Vorstandsamt niederlegte.

- vom 4. Mai 1996 - 3. Mai 1999: Herr Gustav-Albert Neuendorf, Vorstandsvorsitzender der Vereinigte Hamburger Wohnungsbau-Genossenschaft E.G.2.

· Zu stellvertretenden Vorsitzenden waren nach den jeweiligen Bescheinigungen der Senatskanzlei benannt

- von 1972 - 31. Dezember 1980: der Testamentsvollstrecker Herr Dr. Werner Bosse

- vom 1. Januar 1981 - 31. Dezember 1983: der ehemalige Leiter des Ortsamtes Blankenese Herr Karl-Heinz Krahn, der jedoch 1981 starb2. Er gehörte dem Stiftungsvorstand seit 1972 an.

- vom 4. Juni 1982 - 31. Dezember 1984 und erneut vom 4. Mai 1996 bis zum 3. Mai 1999: Frau Irmgard Großner Referentin für Altenhilfe der Arbeits- und Sozialbehörde, die dem Vorstand ununterbrochen seit 1972 angehörte. Bis wann Frau Großner in der Arbeits- und Sozialbehörde tätig war, war der Akte nicht zu entnehmen. Im Juni 1997 gab sie als Büroanschrift jedenfalls den Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hamburg e.V. an.

Ob sie bis 1999 als die nach der Satzung „vom Leiter des Amtes für Soziales und Rehabilitation der Behörde für Arbeit, Jugend und Soziales in Hamburg zu benennende Person" galt oder ob eine der nachfolgend ab 1997 genannten Personen benannt wurde, war der Akte nicht zu entnehmen.

- vom 1. Januar 1985 - 31. Dezember 1990: der Ausbildungsleiter im Bezirksamt Altona, Herr Holger Bolz, der laut Vermerk286 von Frau Wedhorn (V 624) am 28. April 1989 aus dem Dienst des Bezirksamtes ausschied. Herr Bolz gehörte dem Vorstand bereits seit 1981 an und erhielt von dem damaligen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Curdt nach dem vorgenannten Vermerk von Frau Wedhorn angeblich einen unbefristeten Vertrag als Geschäftsführer der Stiftung.

Wann Herr Bolz die Geschäftsführung übernahm, konnte der Ausschuss aus der Akte nicht ersehen. Das erste von ihm als Geschäftsführer unterzeichnete Schreiben datiert vom 11. April 1989. Herr Bolz wurde Mitte März 1996 von der Stiftung fristlos entlassen. Ihm wurde Missmanagement vorgeworfen.

Wer in dem anschließenden Zeitraum 1. Januar 1993 bis 31. Oktober 1993 den Vorsitz führte, war den Bescheinigungen nicht zu entnehmen. Herr Hellmuth Führer, ehemals Rechtsdezernent des Bezirksamtes Altona, der am 4. Mai 1996 sein Vorstandsamt niederlegte.

Als weitere Vorstandsmitglieder ohne zeitliche Befristung waren seit 1972 in der Akte genannt: 1972: Herr Dr. Karl Hansch (ab 1977 nicht mehr aufgeführt) Herr Karl Kamenzky, Steuerberater i.R.

(ab 1983 nicht mehr aufgeführt) 1977: Herr Herbert Schreier, stellvertretender Leiter des Sozialamts im Bezirksamt Altona289

(ab 1994 nicht mehr aufgeführt) 1994: Herr Hartmut Hoins, Jugend- und Sozialdezernent, Arbeitsbeschaffungsbeauftragter des Bezirksamtes Altona, Vorstandsmitglied der AJa290

(auch 1997 noch aufgeführt) 1997: Frau Dr. Brigitte Kornatz-Stegmann, ehemalige Fachärztin für Kinderkrankheiten

Herr Joachim Brohm (ohne Angaben zur beruflichen Tätigkeit)

Die letzte Bescheinigung der Senatskanzlei datiert vom 28. Januar 1997.

Der Aktenteil „Abrechnungen" beginnt mit zwei Schreiben aus dem Jahr 1989, darunter eines der Stiftung zur Vorlage der Bilanz für das Wirtschaftsjahr 19882. Darin erwähnte der Geschäftsführer, Herr Bolz, die Stiftung realisiere - wie der Stiftungsaufsicht bekannt sei - einen Erweiterungsbau im Wert von 5,8 Mio. DM, der zum überwiegenden Teil mit Fremdmitteln des Kapitalmarktes und Zuwendungen Dritter finanziert werde. Er wiederhole seine Bitte, die er „in Sa. Wirtschaftsprüfung 1987 geäußert habe" und ersuche die Stiftungsaufsicht „nochmals um eine Rückmeldung über das Ergebnis Ihrer Prüfung". Er bat dringend um „eine Äußerung der Aufsichtsbehörde zur satzungsgemäßen Wahrnehmung des der Stiftung obliegenden Auftrages und zur Qualität der Wirtschaftsführung", weil alle Darlehens- und Zuwendungsgeber dies „entsprechend ihren Bewilligungsbedingungen" forderten.

Nach einem Telefonat gleichen Inhalts teilte Frau Wedhorn (V 624) Herrn Bolz am 20. April 1989 schriftlich mit, ihr sei es „aufgrund der personellen Situation nicht immer möglich, Jahresabschlussunterlagen gleich nach Eingang zu prüfen und auf Schreiben in einer angemessenen Frist" zu antworten. Sie erläuterte die Aufgaben der Stiftungsaufsicht und bestätigte dem Vorstand im Rahmen der von der BAGS durchgeführten Aufsicht, er sei seinen Verpflichtungen gemäß § 13 HmbAGBGB nachgekommen.