Text der Satzung zum Stiftungsvorstand

Der Text der Satzung zum Stiftungsvorstand lautet: „Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens zwei Personen und höchstens drei Personen besteht. Er ergänzt sich durch Wahlen selbst. Der Vorstand wählt sich einen Vorsitzenden auf die Dauer von drei Jahren...."

Im Aktenteil „Vorstand" datiert das letzte Schreiben vom 28. Dezember 19834. Die Senatskanzlei bescheinigte darin die Zusammensetzung des Stiftungs-Vorstandes mit „1. Edgar Guldbransen Vorsitzender vom 15.11.1983 ­ 14.11.

2. Carlotta Lingens

3. Marianne Asbeck."

Wer seit dem 14. November 1986 den Vorsitz führt, und ob der Stiftungsvorstand satzungsgemäß besetzt ist, kann der Akte nicht entnommen werden.

Der Text der Satzung zum Stiftungsvermögen lautet: „Die Stiftung ist mit einem Vermögen ausgestattet, dessen jeweilige Höhe sich aus den Jahresabrechnungen ergibt. Das von der Stiftung geführte Stiftsgebäude befindet sich auf einem, im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg stehenden Grundstück......"

Der Text zu den Aufgaben des Vorstandes lautet: „....Nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres erstellt der Stiftungsvorstand nach gewissenhafter Prüfung und Erfüllung des Stiftungszweckes eine Jahresabrechnung, die von einem Vertreter der steuerberatenden Berufe geprüft wird."

Nach Aktenlage wurden die Jahresabschlussunterlagen von der Stiftung zwar bis zur Jahresabrechnung per 31. Dezember 1995 termingerecht bzw. leicht verspätet an die BAGS übersandt. Sie wurden jedoch offenbar - anders als in der Satzung geregelt ohne fachliche Hilfe vom Vorstand erstellt.

Die Jahresabschlussrechnungen gaben immer wieder Anlass zu Rückfragen durch die Stiftungsaufsicht.

So wurde zur Jahresabrechnung 1990 von Frau Wedhorn (V 624) festgestellt: „Herr Guldbransen konnte die an ihn gerichteten Fragen nicht beantworten und verwies mich an Frau Lingens, die seit Jahren die Abrech. macht. Frau Lingens ist weder kaufmännisch noch buchhalterisch vorgebildet. Warum die Gebäudewerte in Höhe der Verbindlichkeiten angegeben werden, konnte Frau L. nicht beantworten. Eine richtige Einnahme-Ausgaberechnung kann Frau L. nicht zusammenstellen. Vielleicht klärt sich dann die Differenz von DM 2000 auf."

Auch die dann vorgelegte Einnahme-/Ausgaberechnung war nach Ansicht von Frau Wedhorn (V 624) nicht richtig; außerdem konnte für das darlehnsweise, verzinsliche und jederzeit abrufbare Geld der Firma Bolten kein Vertrag vorgelegt werden. Frau Wedhorn vermerkte, die Rechnung sei (von V 624) berichtigt und mit Kurzbrief an Frau Lingens übersandt worden.

Am 26. Juni 1992 kam es wegen eines erneuten Fehlbetrages in der Jahresabrechnung 1991 zu einer telefonischen Rücksprache zwischen Frau Wedhorn und den beiden Vorstandsmitgliedern. Dabei wurde der Vorstand auf die durch die Satzung vorgegebene Prüfung durch einen Vertreter der steuerberatenden Berufe hingewiesen.

Der Vorstand erstellte auch die Jahresabrechnung für das Jahr 1992 ohne fachliche Hilfe.

Für 1992 stellte die Stiftungsaufsicht am 22. Dezember 1993 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 72.000 DM fest. Zur Beurteilung vermerkte sie, die Einkommensbasis sei zu gering. Das Defizit 1992 sei auf hohe einmalige Reparaturaufwendungen zurückzuführen. 1990 und 1991 seien Überschüsse erwirtschaftet worden. Für 1993 sei wieder mit einem Überschuss zu rechnen. Die Stiftungsaufsicht sah offenbar keinen Anlass, die wirtschaftliche Situation in einem engeren zeitlichen Rahmen zu verfolgen. Sie reagierte auch nicht auf die wiederum allein gefertigte Abrechnung. Die nächste Prüfung der Jahresabrechnungen (für die Jahre 1993 bis 1995) wurde erst am 26. April 1996 eingeleitet.

Mit Schreiben vom 26. April 1996 forderte Frau Mohr (V 73) die Stiftung schriftlich auf, ab dem Geschäftsjahr 1996 Jahresabrechnungen und Vermögensaufstellungen entsprechend der Satzung prüfen zu lassen. Sie schrieb außerdem: „Uns ist aufgefallen, dass Sie das Stiftsgebäude seit 1992 mit einem gleichbleibenden Wertansatz von DM 3.427.500,00 in der Bilanz buchen. Die Abschreibungen von jährlich DM 37.190,00 werden nicht von dem Gebäudewert abgesetzt, sondern als Aufwand in die Gewinn- und Verlust-Rechnung aufgenommen und in derselben Höhe auf der Passiv-Seite der Bilanz als Wertberichtigung aufgeführt. Da es uns nicht ohne weiteres möglich ist, den Wertansatz für das Gebäude nachzuvollziehen, bitten wir Sie, uns diesen kurz zu erläutern.

Weiterhin bitten wir um Erläuterung, warum Sie die Abschreibungen, die den Werteverzehr des Gebäudes wiedergeben, nicht auch vom Gebäudewert absetzen."

Nach dem letzten in der Akte befindlichen Vermerk vom 10. November 1997 war das Schreiben bis zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet, die geprüften Unterlagen sollten nach einem Anruf „demnächst" zugesandt werden.

1993: 5.005 DM (Erneuerung der Tür- und Toranlage sowie einer Zauneinfriedung) 1994: 40.000 DM (Renovierungs- und Malerarbeiten) 1995: 30.000 DM (Maler- und Renovierungsarbeiten) 1997: 22.101,68 DM (Außenanstrich sämtlicher Fenster)

Der Ausschuss hat festgestellt, dass diese Investitionsmittel als solche in den Jahresabrechnungen der Stiftung nicht zu erkennen sind. Der Versuch, die Investitionsmittel in den Jahresabrechnungen aufzufinden, ergab: Investitionsmittel 1993:

Die Stiftung erwähnte bereits in ihrem Anschreiben vom 7. April 1993, mit dem die Jahresabrechnung 1992 übersandt wurde, dass mit Hilfe von Spenden eine automatische Türöffnung eingebaut werden konnte, worüber sich viele der Senioren freuen würden.

Die Zuwendung für das Jahr 1993 in Höhe von 5.005 DM war u.a. für die Erneuerung der Tür- und Toranlage bestimmt. Ob die Stiftung diese Zuwendung in ihrem Anschreiben mit „Spenden" meinte, konnte an Hand der Akte nicht geklärt werden. In der Jahresabrechnung für 1992 fand sich jedenfalls weder ein entsprechender Betrag noch eine entsprechende Position, denen die Zuwendung sonst zugeordnet werden konnte.

Als „Spenden" war ein Gesamtbetrag von 17.000 DM angegeben. Ob darunter - fälschlich - auch bereits die Investitionsmittel des Jahres 1993 der BAGS für die Tür- und Toranlage in Höhe von 5.005 DM enthalten waren, ergibt sich nicht.

Auch die Jahresabrechnung 1993425 enthält bei den Erträgen nur die Positionen „Mieteinnahmen, Außerordentliche Erträge, Wertpapier Zinsen, KK-Zinsen Aug. Bolten" sowie erneut die Position „Spenden", bei der ohne weitere Erläuterungen ein Betrag von 7.500 DM genannt ist.

Investitionsmittel 1994:

Für das Jahr 1994 fand sich keine Position in der Abrechnung, die den Betrag von 40.000 DM enthalten könnte. Der 1994 gewährte Betrag in Höhe von 40.000 DM ist somit weder im Jahresabschluss 1993 noch 1994 enthalten. Diese falsche Rechnungslegung konnte der Stiftungsaufsicht jedoch nicht auffallen, weil sie von der Gewährung der Investitionsmittel durch die BAGS keine Kenntnis hatte.

Investitionsmittel 1995:

Die Stiftung teilte mit ihrem Anschreiben vom 19. Februar 1996 mit, dass in dem Spendenbetrag 30.000 DM als Zuwendung der BAGS für die Renovierung des Treppenhauses enthalten seien. In der Aufwands- und Ertragsrechnung wurden als „Spenden, Zuwendungen" insgesamt 30.500 DM ausgewiesen.

Investitionsmittel 1997:

Die Investition für 1997 hätte in der Abrechnung für 1997 ausgewiesen werden müssen. Die Jahresabschlussunterlagen für 1996 lagen, wie bereits berichtet, bis zum 10. November 1997 der Stiftungsaufsicht noch nicht vor. Auch Unterlagen für 1997 befanden sich nicht in der Akte.