Rehabilitation

Finanzierung der Beschäftigungsträger

Um den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gesellschaftszweck umsetzen zu können, erhielt zunächst die HAB gemäß §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen. Aus solchen Zuwendungen, die als Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten im Rahmen der institutionellen Förderung gewährt wurden, finanzierte sich die Gesellschaft ganz überwiegend (über 80%).

In der Gründungsphase bis einschließlich des Jahres 1989 erhielt die HAB zudem Investitionszuschüsse, um die Betriebsstätten errichten und die notwendigen Investitionsmaßnahmen vornehmen zu können. Dezember 1989 der HAB der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Susat & Partner, Hauptteil S. 17

Neben diesen Fördermitteln wurden der HAB Lohnkostenzuschüsse (LKZ) gemäß §§ 97 - 99 AFG (Arbeitsförderungsgesetz) aus dem Haushaltstitel 4100.682.07 gezahlt.

Des weiteren erhielt sie Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF).

Auch die HWB erhielt zur Umsetzung ihres arbeitsmarktpolitischen Auftrages Zuwendungen aus dem Haushalt der FHH. Denn wie auch die HAB konnte die HWB nur zu einem Teil ihre Kosten durch eigene Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und dem Angebot von Dienstleistungen decken. Weit überwiegend wurde die Gesellschaft durch staatliche Mittel finanziert.

In der Aufbauphase erhielt die HWB bis einschließlich 1992 Investitionszuschüsse (Projektförderung). Ferner erhielt sie für den laufenden Betrieb Zuschüsse der FHH (institutionelle Förderung), die regelmäßig unterschieden nach allgemeinem Betrieb und Ausbildungsbetrieb vergeben wurden.

HWB in Form staatlicher Lohnkostenzuschüsse. Schließlich wurden der HWB aus dem Ausbildungsplatzprogramm der BSJB und aus dem ESF Mittel gewährt.

2. Die Haushaltsansätze, Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen in den Jahren 1990 bis 1996

Sachverhaltsfeststellungen

Zuständigkeiten in der BAGS für die Zuwendungsvergabe Zuständig für die Bescheiderteilung war für die im Rahmen der Fragestellungen relevanten Haushaltsjahre ab 1990 zunächst das Amt für Soziales und Rehabilitation (SR) und dort wiederum im Landessozialamt das Sachgebiet SH 115 als fachlich zuständige Stelle, während die Sachbearbeitung der Bescheiderteilung in dem Sachgebiet SR 122 erfolgte. Die unmittelbare Sachbearbeitung der Zuwendungsbescheide erfolgte durch jeweils nur für kurze Zeiträume zuständige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der BAGS. Im Bereich SR 1 waren dies Frau Hummel, die infolge Krankheit ausschied, kurzfristig Herr Peterlein, und schließlich ab April 1994 Frau Büsing, die als ABM-Kraft in die Behörde eingetreten war. Frau Büsing war zuvor in der Zeit vom 1. März 1991 bis zum 28. Februar 1993 ebenfalls als ABM-Kraft in der Betriebswirtschaftlichen Abteilung tätig gewesen und erhielt nach ihrer Einstellung im April 1994 jeweils auf zwei Monate befristete Arbeitsverträge als Krankheitsvertretung. Vor ihrem Eintritt in die BAGS hatte Frau Büsing an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) Betriebswirtschaft studiert und in diesem Fach einen entsprechenden Abschluss erlangt.

Durch einen Bericht der Innenrevision der BAGS, der nach einem behördeninternen Abstimmungsverfahren am 16. März 1992 an alle Amtsleiter der BAGS übersandt wurde, wurden im Amt SR Überlegungen zu einer Umorganisation angestoßen. Auf der Grundlage einer am 27. Dezember 1994 von Frau Lingner erlassenen Organisationsverfügung, die zum 1. Januar 1995 in Kraft trat, wurde die Zuwendungssachbearbeitung auf die Fachabteilungen SH und RE dezentralisiert. Ziel dieser funktionalen Zusammenführung von fachlicher Verantwortung und zuwendungsrechtlicher Bearbeitung sollte in erster Linie die Verringerung von Abstimmungsbedarfen und eine am Ergebnis (Produkt) orientierte Zuwendungsgewährung (Budgetierung) sein. Diese Maßnahme führte dazu, dass für die fachliche Zuwendungssachbearbeitung der HAB von diesem Zeitpunkt an Frau Frigga Forbrich (SH 15 F) zuständig wurde. Frau Büsing arbeitete ab dem 1. Januar 1995 unter dem Leitzeichen SH 15 B. Die Abgrenzung der Zuständig54

Siehe bereits Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1992 der HWB, Akte der BAGS, Az.: 145.42-5-2/002, S. 4, 5.

Akten der BAGS, ohne Az., Akten der Innenrevision, pr 102, Band I von 7, S. 62.

Protokoll der Sitzung vom 30. April 1999, S. 4 und 7.

Akten der BAGS, ohne Az.:, Unterlagen der BAGS Innenrevision (IR 2) betreffend einen Prüfauftrag Nr. 02/91 aus dem Jahre 1992, Bd. I, S. 41.

Akten der BAGS, ohne Az., Unterlagen der internen Ermittlungsgruppe der BAGS zur HAB, Ordner Drees, Bd. I, S. 169. Zuvor war Frau Büsing auch unter dem Leitzeichen SR 122, später ferner unter dem Leitzeichen SH 15 Bü tätig. keiten innerhalb der Referate in der Sachbearbeitung der Zuwendungsfälle zwischen „Zuwendungssachbearbeitung aus fachlicher Sicht" und „Erarbeitung der Zuwendungsbescheide" wurde beibehalten.1.1995 ­ 31.8.

Quelle: Akte des PUA, Az.: 1-703-2, Auskunft der BAGS vom 2. März 1999 auf das Ersuchen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom 22. Januar 1999.

Protokoll der Sitzung vom 16. April 1999, S. 17 („Es ist lediglich die Zuwendungssachbearbeitung dezentralisiert worden. Sie ist erst dezentral gewesen, dann ist sie zentralisiert worden, dann ist sie wieder dezentralisiert worden. Es hat sich nichts weiter geändert, als dass eine Mitarbeiterin drei Zimmer weiter gezogen und anderswo angebunden ist."). Zur Aufgabenverteilung siehe auch Nr. 3.7