Arbeitsmarktpolitik für Obdachlose

In Hamburg gibt es die unterschiedlichsten Beschäftigungsprogramme. Beschäftigungsprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse und Schwierigkeiten von Obdachlosen ausgerichtet sind, werden auch angeboten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Obdachlosen Menschen stehen bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten der Teilnahme an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung wie anderen Arbeitslosen. Hierzu zählen sowohl die Förderinstrumente nach dem Sozialgesetzbuch III als auch die für Sozialhilfebeziehende im Rahmen der Hilfe zur Arbeit bestehenden Förderungsangebote zur Arbeitsvermittlung durch Vermittlungsagenturen, der Lohnkostenförderung für Arbeitgeber, die Sozialhilfebeziehende einstellen, sowie die Beschäftigungsmaßnahmen nach §19 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG).

Darüber hinaus wird mit dem Programm „JOB-Start" die stundenweise Beschäftigung von Sozialhilfebeziehenden durch private Arbeitgeber und Freie Träger durch Zuschüsse gefördert. Dieses Programm richtet sich an Personen, die mindestens ein Jahr laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen haben und nie langfristig gearbeitet haben oder sozial besonders benachteiligt sind. Ziel ist die Gewöhnung an Arbeit.

In welchem Umfang obdachlose Menschen in den jeweiligen Programmen vertreten sind, ist im einzelnen nicht bekannt, da dieses Merkmal statistisch nicht gesondert erfaßt wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Welche speziellen Arbeitsmarktprojekte gibt es in Hamburg für Obdachlose?

a) Gibt es Projekte für Wohnungslose, die auf der Straße leben? Wenn ja, bitte auflisten.

b) Gibt es Projekte für Wohnungslose, die in Unterkünften leben? Wenn ja, bitte auflisten.

Siehe Vorbemerkung. Arbeitsangebote speziell für Wohnungslose bestehen im Rahmen der Projekte der Träger OASE und Hinz & Kunzt.

Daneben gibt es Projekte zur Sanierung von Wohnraum für Obdachlose, die unter Beteiligung und Arbeitseinsatz der Betroffenen, die später dort wohnen sollen, umgesetzt werden:

­ Wohnprojekt „Trautes Heim", Winkelmannscher Hof, Tangstedter Landstraße (Träger: FHH),

­ Wohnprojekt „Hausbacken", Cuxhavener Straße (Träger: Lawaetz-Stiftung),

­ Wohnprojekt „Zukunft", Große Brunnenstraße (Träger: Lawaetz-Stiftung),

­ Hausgemeinschaftsprojekt „Kunterbuntes Wohnen", Ladenbeker Furtweg (Träger: pflegen & wohnen).

2. Sind die Projekte befristet?

a) Wenn ja, wie lange laufen sie?

b) Wird im Anschluß in den Ersten Arbeitsmarkt vermittelt?

c) Wird im Anschluß in andere Projekte vermittelt?

Die Projekte selbst sind, abgesehen von den Sanierungsprojekten, nicht befristet. Die individuelle Förderung der Betroffenen unterliegt den für die jeweiligen Förderinstrumente geltenden Befristungen. Für Beschäftigungsangebote im Rahmen des Programms „Tariflohn statt Sozialhilfe" gemäß §19 BSHG ist eine maximale individuelle Förderdauer von 36 Monaten vorgesehen. Die Arbeitsverträge werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen und erst nach individueller Prüfung um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Förderung von Arbeitsbeschaffungs- (ABM) und Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) beträgt ebenfalls zunächst ein Jahr mit der Option einer Verlängerung auf 24 bzw. maximal 36 Monate (letzteres bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nur nach Verpflichtungserklärung zur Übernahme des Arbeitnehmers). Im Programm „JOB-Start" ist der persönliche Förderzeitraum auf zwölf Monate festgelegt.

Die Vermittlung in den Ersten Arbeitsmarkt oder in andere Maßnahmen der Weiterqualifizierung ist generelles Ziel aller arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente und gilt auch für diese Projekte.

3. Wer sind die Träger dieser Projekte? Bitte auflisten.

Siehe Antwort zu 1.

4. Wie hoch sind die Zuwendungen, z. B. der BAGS oder anderer Fachbehörden, an diese Träger?

DerTräger OASE wird durch einen jährlichen Mietkostenzuschuß in Höhe von 18000 DM sowie zur Kofinanzierung von fünf SAM-Stellen mit jährlich 119000 DM unterstützt. Hinz und Kunzt hat die Möglichkeit, zwei Personen aus dem Programm „JOB-Start" in den Bereichen Fahrtätigkeit und Betreuung/Vertrieb zu beschäftigen, für die jeweils Leistungen nach §20 BSHG in Höhe von 300 DM monatlich gezahlt werden.

Die Sanierungsprojekte wurden insgesamt mit folgenden Mitteln unterstützt:

­ „Trautes Heim" 490 873 DM.

­ „Hausbacken" 476 903 DM.

­ „Zukunft" 537 464 DM.

­ „Kunterbuntes Wohnen" 1 149 442 DM.

Im übrigen siehe Vorbemerkung.

5. Wie viele Obdachlose nehmen an den Projekten teil?

a) Wie viele Frauen nehmen teil?

b) Wie viele Männer nehmen teil?

Nach Angaben von Hinz und Kunzt sind dort zur Zeit 270 Verkäufer und 30 Verkäuferinnen beschäftigt.

Der Träger OASE beschäftigt drei Frauen und zwei Männer.

An den Sanierungsprojekten waren beteiligt:

­ „Trautes Heim" sieben Männer, eine Frau

­ „Hausbacken" sieben Männer

­ „Zukunft" fünf Männer, zwei Frauen

­ „Kunterbuntes Wohnen" neun Familien mit insgesamt 37 Personen.

Im übrigen siehe Vorbemerkung.

5. c) Welche Projekte sind speziell für Frauen, Männer, Jugendliche oder Heranwachsende eingerichtet?

Keine.

6. Wie viele Obdachlose sind in niedrigschwelligen Projekten beschäftigt? Bitte die Projekte aufzählen.

Niedrigschwellige Angebote bestehen in erster Linie im Rahmen der Förderung des Programms „JOBStart". Im übrigen siehe Vorbemerkung.

7. Wie viele Obdachlose sind über welche Maßnahmen, z. B. ABM, SAM usw., beschäftigt?

Siehe Antwort zu 5. bis 5.b).

7. a) Wie viele Obdachlose wurden anschließend in den Ersten Arbeitsmarkt integriert?

8. Wie viele Obdachlose sind geringfügig beschäftigt?

a) In welchen Bereichen?

b) Welche Bereiche machen den größten Anteil aus?

9. Wie viele Obdachlose konnten in dieser Legislaturperiode in den Ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden?

Hierüber liegen keine statistischen Daten vor.

10. Welche speziellen arbeitsmarktpolitischen Projekte und Maßnahmen sind zur Zeit vom Senat für Obdachlose geplant?

Weitere spezielle Projekte für Obdachlose sind derzeit nicht geplant.