Personalentwicklung / Fortbildung und Qualifizierung Ziel

Die Menschen in der Justiz sind ihre wichtigste Ressource. Deshalb werden Personalgewinnung, Personalentwicklung und modernes Personalmanagement - vom Mitarbeiter - Vorgesetzten - Gespräch über die Führungskräftefortbildung bis hin zur Förderung der Mobilität immer wichtiger.

Die Justizbehörde hat in Abstimmung mit den Dienststellen und Ämtern zur Entwicklung eines einheitlichen und strategischen Ansatzes für Personalmanagement bzw. Personalentwicklung in der Justiz neun Handlungsfelder definiert. Der Aspekt der Frauenförderung und Gleichstellung ist jeweils integriert:

- § Personalgewinnung und -ausbildung

- § Personalentwicklung

- § Personalbeurteilung

- § Personalhonorierung

- § Personalfürsorge und -erhaltung

- § Personalinformation, -motivation und -beteiligung

- § Personalcontrolling

- § Personalkostenplanung

- § Personal- und Arbeitsorganisation/Organisationsentwicklung.

Bei der Fortbildung und Qualifizierung hat die Justiz bereits seit 1997 klare Schwerpunkte für eine Modernisierung gesetzt. Zu den Handlungsschwerpunkten hat sie seit 1999 zusätzlich konkrete Arbeitsschwerpunkte definiert und umgesetzt.

Umsetzungsstand und erreichte Ergebnisse

Die Schwerpunktmaßnahmen wurden teilweise dezentral, teilweise von der Justizbehörde in Abstimmung mit den Dienststellen umgesetzt: § Das Landgericht Hamburg führt seit dem ersten Halbjahr 2000 für das nichtrichterliche Personal durch. Für Führungskräfte nahezu aller anderen Dienststellen sind 1998 und 1999 Einführungsveranstaltungen ausgerichtet sowie Coaching-Angebote zur Unterstützung entwickelt worden.

§ Das Amtsgericht Hamburg und das Strafvollzugsamt haben sich an der vom Personalamt pilotierten Erprobung eines Assessment-Center mit dem Ziel beteiligt, Führungspotentiale und -qualifikationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des gehobenen Dienstes zu beurteilen und auszubauen. In Auswertung dieses Vorhabens hat die Lenkungsgruppe Justiz 2000 beschlossen, das Instrument für alle jüngeren Beschäftigten des gehobenen Justizdienstes einzuführen, die am dezentralen Schulungsprogramm für Führungskräftenachwuchs teilnehmen. Im Strafvollzug soll das Instrument für alle Beschäftigten der Besoldungsgruppe A11 regulär und für andere Beschäftigtengruppen der Spitzenpositionen des gehobenen und den höheren Vollzugsdienst bedarfsabhängig eingeführt werden.

§ Dem Führungskräftenachwuchs wird eine Seminarreihe angeboten, die ergänzend zu einem Einführungsseminar Themen wie Projektmanagement, Personalentwicklung /Frauenförderung / Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch, Organisationsentwicklung und männliche bzw. weibliche - Führungsstile, Teamentwicklung, Umgang mit Konflikten, Ziel, Zeit- und Selbstmanagement behandelt.

ABSCHLUSSBERICHT JUSTIZ 2000

§ Die Lenkungsgruppe Justiz 2000 hat ein Fortbildungsprogramm für die Leitungsfunktionen im mittleren und gehobenen Dienst im Umfang von DM 100.000 beschlossen. Es wird ab dem Jahr 2000 und dann jährlich wiederkehrend umgesetzt und soll im Rahmen eines umfangreichen Baustein-Systems Führungs-, Management-, Kommunikations- und besondere Fachkompetenz fördern.

§ Als Ergebnis einer gemeinsamen Strategietagung der Leitungen der Justizbehörde sowie der Gerichte und Staatsanwaltschaften hat im Sommer 2000 eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag für ein Mobilitätskonzept für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes in der Justiz erarbeitet, das ab 2001 umgesetzt werden soll. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, Qualifikation und Entwicklungsmöglichkeiten des gehobenen Dienstes in der Justiz für Führungs- und verantwortungsvolle Verwaltungspositionen vor dem Hintergrund gewandelter Anforderungen und der gewachsenen Konkurrenz mit anderen Laufbahngruppen auch zukünftig zu sichern.

§ Im Herbst 2000 wurde erstmals eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Organisation und Zusammenarbeit in Hamburgs Justiz für jüngere Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte angeboten. Sie erfasst die gesamte zentrale wie vor allem auch dezentrale Justizverwaltung und soll abhängig von der Auswertung dieses ersten Durchlaufs weiterentwickelt und dann jährlich einmal durchgeführt werden.

§ Im Strafvollzug werden derzeit alle Vollzugsabteilungsleiterinnen und -leiter im Zuge der Übertragung von Führungsverantwortung in mehrtätigen Seminaren fortgebildet. Zusätzlich ist dort ein speziell auf die Instrumente der Verwaltungsmodernisierung gerichteter und professionell begleiteter Fortbildungsprozess initiiert worden. Ziel ist es, die Arbeitsbetriebe unter voller Berücksichtigung der inhaltlichen Ziele des Strafvollzugs auch in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu stärken.

§ Ein besonderer Fortbildungsschwerpunkt für den nichtrichterlichen Dienst lag auf der Kunden- und Serviceorientierung. Zu diesem Thema wurden mehrere dreitägige Einführungsseminare und eine Veranstaltungsreihe zum Thema Bürgerfreundliche Kommunikation am Telefon ausgerichtet. geplante weitere Schritte § Die Justizbehörde hat Richtlinien über die Ernennung und Beförderung von Richterinnen und Richtern sowie von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten entwickelt, um insbesondere die Transparenz des Verfahrens für die Beschäftigten zu fördern. Die Richtlinien werden zurzeit mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften abgestimmt.

§ Nach der Dezentralisierung der Personalverwaltung und der Reorganisation der Personalabteilung in der Justizbehörde soll ab Mitte des Jahres 2001 schrittweise eine moderne Personalbedarfsplanung und ein Personalcontrolling und -berichtswesen aufgebaut werden.

6. Einheitssachbearbeitung / Service-Einheiten Ziel

Die Aktenbearbeitung in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften soll nicht mehr traditionell arbeitsteilig, sondern ganzheitlich erfolgen, um schnellere Verfahren, bessere Auskunftsfähigkeit sowie eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit zu erreichen.

Dafür bedarf es auf die jeweiligen Besonderheiten zugeschnittener Konzepte. Dabei hat sich gezeigt, dass die Umstellung auf ganzheitliche Arbeitsformen im Team erhebliche Anforderungen stellt und ein hohes Maß an Akzeptanz aller Funktionsgruppen erfordert. Die Umstellung benötigt daher zum Teil mehr Zeit als ursprünglich geplant, wird aber inzwischen auch durch die neue Justizfachangestelltenausbildung unterstützt.

Umsetzungsstand und erreichte Ergebnisse

Die Staatsanwaltschaft Hamburg und das Amtsgericht Hamburg haben systematische Schritte zur flächendeckenden Einführung von Einheitssachbearbeitung unternommen.

§ Bei der Staatsanwaltschaft wird aufgrund einer erarbeiteten Stellenbeschreibung und parallel zur Klärung der tariflichen Umsetzung die Einheitssachbearbeitung flächendeckend eingeführt.

§ Das Amtsgericht hat auf der Grundlage seiner Rahmenkonzeption erste Qualifizierungsmaßnahmen und teilweise auch Teambildungsseminare durchgeführt. Die Zivilgeschäftsstellen in zwei Stadtteilgerichten befinden sich seit 1999 im Echtbetrieb; weitere Teilbereiche werden zurzeit schrittweise umgestellt.

An den anderen Gerichten werden weitgehend bereits heute Geschäftsstellenverwaltung und kurzes Schreibwerk ganzheitlich wahrgenommen. Bei der Einbeziehung von Kostensachbearbeitung und Protokollführung besteht demgegenüber ein unterschiedlicher Stand. Am Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht kann nach Abschluss der im März 2000 durchgeführten Schulungen jetzt auch die Kostensachbearbeitung vollständig in den Geschäftsstellen erledigt werden.

Am Finanzgericht ist ein umfangreicher Leitfaden Beschreibung der typischen Arbeitsabläufe in der Teamgeschäftsstelle entwickelt worden, der als Schulungsmaterial auch für andere Gerichte zur Verfügung steht. An den Verwaltungsgerichten wird ein vergleichbarer Leitfaden in Kürze vorliegen.

Das Amtsgericht wird die Umsetzung - auch im Rahmen des Projekts Segmentierung - auf weitere Bereiche ausdehnen. Auch an den anderen Gerichten wird die Weiterentwicklung der Einheitssachbearbeitung - unterstützt durch Qualifizierungsmaßnahmen - fortgeführt. Im weiteren Entwicklungsverlauf wird es auch darauf ankommen, ob es gelingt, die Zusammenarbeit zwischen Servicemitarbeiterinnen und -mitarbeitern sowie Rechtsanwenderinnen und anwendern noch mehr als schon bisher zu verbessern.

Abschlusstagung am 28. November 2000: Das Amtsgericht Hamburg stellt seine Erfahrungen mit der Einführung der Einheitssachbearbeitung vor.