Einführung von Gebühren für die Entsorgung von privaten Wert- und Problemstoffen bei den Recyclinghöfen der Stadtreinigung in Hamburg

Betreff: Einführung von Gebühren für die Entsorgung von privaten Wert- und Problemstoffen bei den Recyclinghöfen der Stadtreinigung in Hamburg

Bei den 15 von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) betriebenen Recyclinghöfen kann die Hamburger Bevölkerung nahezu jede Form von Wert- und Problemstoffen zur fachgerechten Entsorgung abliefern. Im Geschäftsbericht des Jahres 1998 (Seite 29) wird den privaten Haushalten zugesichert, diese Abfälle zum Wohle der Umwelt ­ bis auf wenige Ausnahmen - gebührenfrei bei den Recyclinghöfen abgeben zu können. Mit dem Jahre 1999 wird jedoch der Grundsatz der Gebührenfreiheit aufgegeben (Seite 31 des Geschäftsberichts für das Jahr 1999).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat.

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) nimmt auf ihren 15 Recyclinghöfen Sperrmüll, brauchbare Möbel sowie Wert- und Problemstoffe aus Hamburger Privathaushalten gebührenfrei an. Außer für Hausmüll, Bauschutt und Grünabfälle muss der private Anlieferer für Wert- und Problemstoffe in haushaltsüblichen Mengen, die auf den Recyclinghöfen der SRH abgegeben werden, keine Gebühren bezahlen. Mit der Änderung der Gebührenordnung zum 1. Januar 1999 wurde die bis dahin geltende Kleinmengenregelung für die gebührenfreie Anlieferung von Laub und Grünabfällen durch private Haushalte aufgehoben. Vor der Neuregelung war die Annahme von bis zu einem Kubikmeter Laub und Grünabfällen gebührenfrei; ab dem 1. Januar 1999 ist je angefangene 200 l eine Gebühr von 6 DM zu entrichten.

Damit sollte der Forderung nach verursachergerechten Entsorgungsgebühren Rechnung getragen und dem Mißbrauch der Kleinmengenregelung durch gewerbliche Anlieferer und Bewohner des Hamburger Umlands entgegengewirkt werden.

Für gewerbliche Anlieferungen auf den Recyclinghöfen wird ein Entgelt erhoben.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen unter Einbeziehung von Auskünften der SRH wie folgt.

1. Im Geschäftsbericht der Stadtreinigung für das Jahr 1999 berichtet die Geschäftsführung auf Seite 15 über Probleme im Wettbewerb mit anderen Entsorgern im Geschäft um gewerbliche Abfälle. Durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen führte dies für die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu massiven Einbrüchen im Bereich hoheitlicher Gewerbeabfallentsorgung.

a) Welchen Einfluß hat der Einnahmeverlust aus dem Geschäft gewerblicher Abfälle auf die Einführung von Gebühren für private Haushalte im Rahmen der Abfallentsorgung bei den Recyclinghöfen gehabt?

Es besteht kein Zusammenhang zwischen Einnahmeverlusten im gewerblichen Bereich und Entsorgungsgebühren im hoheitlichen Bereich.

1. b) Wie hoch waren die Einnahmen im Produktbereich Entsorgung gewerblicher Abfälle im Geschäftsjahr 1999 und 2000 gegenüber den Jahren 1998 und 1997?

Die Erträge im Bereich der Entsorgung gewerblicher Abfälle betrugen 1997: 48287252 DM, 1998: 27299375 DM, 1999: 31274784 DM und 2000: 31742370 DM.

2. Im Geschäftsbericht 1999 wird auf Seite 31 über die von der Bevölkerung angelieferten Mengen von Wert- und Problemstoffen bei den Recyclinghöfen berichtet. Gegenüber 1998 ist im Geschäftsjahr 1999 die Menge der von den privaten Haushalten angelieferten Abfälle von 109082 t auf 100951 t gesunken.

a) Welche Umstände führten zu dieser Veränderung in Höhe von 7,5 Prozent in der Menge der angelieferten Stoffe durch die privaten Haushalte?

Der Mengenrückgang in 1999 ist auf die geringere Abgabe von Grünabfällen zurückzuführen. Die Grünabfälle sind Teil der genannten Wertstoffmenge.

2. b) Wie hoch war das von den privaten Haushalten angelieferte Volumen an Wert- und Problemstoffen bei den 15 Recyclinghöfen in den Jahren 1996 und 1997 in Tonnen; aufgeschlüsselt nach Sperrmüll, Altmetall, Hausrat, Kühlgeräten, Wertstoffen, Problemstoffen und Bauschutt inklusive Dachpappe (Fraktionen im Geschäftsbericht 1999, Seite 31) und aufgeschlüsselt auf die einzelnen 15 Recyclinghöfe der SRH? c) Ist der Senat der Auffassung, dass auch die veränderte Gebührenpolitik der SRH für die gesunkene Menge an Abfällen aus privaten Haushalten verantwortlich ist? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 2. a) sowie Vorbemerkung.

3. Wie hoch waren die Einnahmen der SRH aus Gebühren für die Annahme und Entsorgung von Wert- und Problemstoffen aus privaten Haushalten bei den Recyclinghöfen in 1999 und 2000 in den jeweiligen unter 2. a) genannten Fraktionen und in den einzelnen Recyclinghöfen?

Aus der Annahme und Entsorgung von Grünabfällen und Bauschutt aus privaten Haushalten erzielt die SRH auf den Recyclinghöfen Gebührenerträge. In den Jahren 1999 und 2000 entstanden in den oben genannten Bereichen Gebührenerträge in folgender Höhe (in DM):

4. Welche Gefahren bestehen für Grundwasser und Boden, wenn private Haushalte, um Geld einsparen zu wollen, Problemabfälle wie alte Kühlschränke, Bauschutt oder Elektronikschrott auf den eigenen Grundstücken zumindest erst einmal zwischenlagern?

Von den genannten Ablagerungen gehen nach bisherigen Erfahrungen im allgemeinen keine besonderen Gefahren für das Grundwasser und den Boden aus. Gleichwohl ist ein länger andauerndes Abstellen entsprechender Gegenstände nach Möglichkeit zu vermeiden. Deswegen wird entsprechenden Hinweisen von den zuständigen Stellen im Einzelfall nachgegangen.

5. Wie groß sind die angelieferten Mengen an Wert- und Problemstoffen privater Haushalte für das erste Quartal 2001? Wenn dem Senat von der SRH noch keine Zahlen übermittelt werden konnten, kann die SRH zumindest eine Prognose für das erste Quartal 2001 bzw. das Geschäftsjahr 2001 abgeben und, wenn ja, wie sieht diese aus?

a) Wie setzen sich die Gebühren für die jeweils in Frage 2a) bezeichneten Abfälle zusammen?

6. b) Werden diese Gebühren landeseinheitlich erhoben?

Ja.

6. c) Warum werden die Gebühren grundsätzlich für das angefangene Kilogramm bzw. den angefangenen Liter erhoben?

Die Bemessung der Volumengebühren nach Einheiten ist üblich. Die Bemessung je angefangene 100

Liter hat sich in der Praxis bewährt.

7. Sind dem Senat nach der Einführung von Gebühren für die Annahme und Entwertung von Wert- und Problemstoffen der privaten Haushalte Meldungen aus den Bezirken über vermehrte wilde Entsorgungen von Abfällen durch private Haushalte bekannt geworden?

Konkrete Angaben über vermehrte wilde Ablagerungen durch Gebührenregelungen sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.

8. Bislang konnten die Hamburgerinnen und Hamburger Sperrmüll von der SRH nach vorheriger Anmeldung kostenlos abholen lassen. Wird die SRH auch weiterhin an dieser kostenlosen Sperrmüllabfuhr bei privaten Haushalten festhalten?

Die Überlegungen der Stadtreinigung Hamburg zu einer Optimierung der Abfuhr und Verwertung von Sperrmüll sind noch nicht abgeschlossen.