Studiengang

1. Ausgangslage:

Das Hochschulsonderprogramm III (HSP III), das Bund und Länder seit dem 1. Januar 1996 mit einem Gesamtfinanzvolumen von 3,68 Mrd. DM gemeinsam durchgeführt haben, ist mit dem 31. Dezember 2000 beendet worden.

Das HSP III zielte auf Veränderungen der Strukturen im Hochschulbereich sowie auf die Förderung von Innovationen in Forschung und Lehre. Damit sollte vor allem auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland gesichert werden.

Mit den Mitteln des HSP III wurden zum einen in den sogenannten Länderprogrammen, die die Länder in ihren Hochschulen direkt umsetzen, Maßnahmen zur

­ Verbesserung der Strukturen im Hochschulbereich,

­ weiteren Entwicklung des Fachhochschulbereichs,

­ Verstärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit,

­ Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und

­ Förderung von Frauen in der Wissenschaft durchgeführt.

Zum anderen wurden im sogenannten Bundesprogramm des HSP III, das die Wissenschafts- und Forschungsförderungsorganisationen im Auftrag von Bund und Ländern durchgeführt haben und das auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einbezieht, insbesondere Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

­ durch Promotions- und Postdoktorandenförderung und

­ durch die Einrichtung von Graduiertenkollegs umgesetzt.

Nach einer Auswertung der Berichte der Länder und der Förderorganisationen zur Umsetzung der Maßnahmen des HSP III hat sich herausgestellt, dass nicht alle Zielsetzungen des HSP III mit seinem Ablauf erreicht werden konnten und eine Reihe von bisher durchgeführten Maßnahmen des HSP III in neuen Programmen fortgeführt werden müssen. Ein Teil der bisherigen Maßnahmen soll zukünftig allein finanziert vom Bund oder den Ländern weitergeführt werden.

Die Nachfolgeaktivitäten für das auslaufende HSP III, auf die sich Bund und Länder dementsprechend in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung Ende 1999 verständigt haben, umfassen,

­ Maßnahmen des HSP III, die von Bund und Ländern gemeinsam als Daueraufgabe fortgeführt werden (Graduiertenkollegs, Emmy-Noether-Programm, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an außeruniversitären Forschungseinrichtungen),

­ Maßnahmen des HSP III, deren Finanzierung der Bund respektive die einzelnen Länder fortführen (Zuwendungen des Bundes an den DAAD und andere Begabtenförderwerke, Zuwendungen der Länder für Tutorien, Maßnahmen der Studienberatung und zur Verbesserung der Qualität der Lehre sowie für europabezogene Maßnahmen),

­ Bund-Länder-Fachprogramme zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre, Entwicklung von Fachhochschulen, innovativer Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und Berlin, struktureller Innovationen im Hochschulbereich, neuer Medien für die Anwendung in der Lehre an Hochschulen sowie Entwicklung von Graduiertenstudiengängen.

Eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung, die BÜRGERSCHAFT

31.07.0116.Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

1. Innovationen an Hamburger Hochschulen durch das Hochschulsonderprogramm III und Nachfolgeprogramme

2. Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 8. Juli 1999 (Drucksache 16/2719)

­ Aufbaustudiengang Europawissenschaften an der Universität Hamburg - für zunächst drei Jahre mit einer Option für drei weitere Jahre beschlossen wurde, ist im Dezember 1999 vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg unterzeichnet worden (Anlage 1).

In Ergänzung zu den Nachfolgeaktivitäten und angesichts des Mangels an Absolventinnen und Absolventen bundesdeutscher Hochschulen in Studiengängen der Informatik und der Informationstechnik (IT-Studiengänge) haben sich Bund und Länder darauf verständigt, mit einem Gesamtvolumen von 100 Mio. DM ab 2000 und einer Laufzeit von 5 Jahren ein Sofortprogramm zur Weiterentwicklung des Informatikstudiums an den deutschen Hochschulen (WIS) durchzuführen. Die entsprechende Bund Länder-Vereinbarung ist im August 2000 vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg unterzeichnet worden (Anlage 2).

Im Rahmen seiner Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2001 hat der Senat zur weiteren Stärkung Hamburgs als Multimediametropole beschlossen, für den Zeitraum 2001 bis 2004 aus dem Hamburger Haushalt zusätzlich insgesamt 8,5 Mio. DM für die Verbesserung der Informatik und Multimediaausbildung an den Hamburger Hochschulen bereitzustellen. Hiervon sind im Haushaltsplanentwurf 2001 1,0 Mio. DM veranschlagt, für die Jahre 2002 bis 2004 je 2,5 Mio. DM in die mittelfristige Aufgabenplanung eingestellt worden.

Nachfolgend unterrichtet der Senat die Bürgerschaft über die erfolgte Auslösung und Beendigung der HSP-III-Maßnahmen unter Bewertung der Zielerreichung sowie über die Planungen der Bund-Länder-Programme in Nachfolge zum HSP III. In diesem Zusammenhang wird auch das Ersuchen der Bürgerschaft an den Senat (Drucksache 16 / 2719) beantwortet, mit dem zu prüfen ist, ob der HSPIII-finanzierte Studiengang Europawissenschaften der Universität Hamburg fortgeführt und in ein breiter angelegtes Masterprogramm integriert werden kann.

2. Beendigung des HSP III

Maßnahmen des Bundesprogramms des HSP III

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen des Bundesprogramms war die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die von den Wissenschafts- und Forschungsförderungsorganisationen (z. B. DAAD, durch Promotions- und Postdoktorandenförderung im Inland und durch die Vergabe von Auslandsstipendien erfolgt. Diese Maßnahmen werden bei alleiniger Finanzierung durch den Bund fortgeführt und teilweise aufgestockt. Das bisher von der DFG mit Mitteln des HSPIII-finanzierte Habilitationsförderprogramm ist dagegen in ein Förderprogramm für besonders qualifizierte junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler nach der Promotionsphase durch Bereitstellung von Mitteln für Forschungsaufenthalte im Ausland und selbstständige Forschungstätigkeit an den deutschen Hochschulen (Emmy-Noether-Programm) umgewandelt worden. Die ersten Förderanträge sind Anfang 2000 bewilligt worden.

Ein weiterer Schwerpunkt war die nach speziell festgelegten Schlüsseln erfolgte Einrichtung von Förderstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Bund und Ländern waren sich darin einig, diese Stellen bei den Verhandlungen über die Grundausstattung der Forschungseinrichtungen zu berücksichtigen.

Ein Förderinstrument von erheblicher forschungs- und strukturpolitischer Bedeutung sind die in Programmträgerschaft der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durchgeführten Graduiertenkollegs an den Hochschulen.

In diesen langfristig, aber nicht auf Dauer, angelegten Einrichtungen erhalten hochqualifizierte Doktoranden Gelegenheit, im Rahmen eines systematisch angelegten Studienprogramms ihre Promotion in einem umfassenden Forschungszusammenhang zu erarbeiten. Unter Einschluss der Mittel des HSP III konnten bundesweit insgesamt 315 Graduiertenkollegs durch die DFG gefördert werden. Das Programm ist nach Beendigung der HSP-IIIFörderung fortgeführt worden. Die Mittel hierfür werden im Rahmen der Grundfinanzierung der DFG von Bund und Ländern bereitgestellt.

Auswirkungen des Bundesprogramms für Hamburg

Wie viele Personen aus den Hamburger Hochschulen und Forschungseinrichtungen von den Forschungsförderorganisationen tatsächlich individuell gefördert worden sind, oder noch gefördert werden, ist nicht bekannt, da entsprechende Übersichten fehlen. Nach der ersten Ausschreibung des Emmy-Noether-Programms bewilligte die DFG zehn Nachwuchsgruppen, darunter zwei Nachwuchsgruppen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler der Universität Hamburg (Universität) im Institut für angewandte Physik und im Institut für theoretische Physik. Die Universität hat sich damit hervorragend positioniert.

Im Bereich der institutionellen Förderung sind in Hamburg die Max-Planck-Institute, das DESY, das HWWA, das Heinrich-Pette-Institut, das Bernhard-Nocht-Institut und die GKSS mit Nachwuchswissenschaftlerstellen ausgestattet worden. Insgesamt haben diese Einrichtungen 25 Stellen erhalten. In den Verhandlungen über die Grundausstattung der Einrichtung ist es bisher nicht gelungen, sie dauerhaft finanziell abzusichern. Die Einrichtungen bemühen sich daher, die Stellen über Drittmittelprojekte zu finanzieren.

Die Hamburger Hochschulen haben seit Förderung der Graduiertenkollegs durch die DFG regelmäßig überproportional viele Graduiertenkollegs im Vergleich mit anderen Bundesländern bewilligt erhalten. Zur Zeit werden in der Universität Hamburg die Graduiertenkollegs

­ Recht und Ökonomik ­ Neue Formen privatwirtschaftlicher Kooperation und zivilrechtlicher Haftung (FB Rechtswissenschaft),

­ neurale Signaltransduktion und deren pathologische Störungen (FB Medizin),

­ molekulare Endokrinologie ­ modularer Stoffwechsel (FB Medizin),

­ Knochensubstanz und Strukturverlust ­ Integration von Zellfunktion, Biomechanik, Klinik und Therapie (FB Medizin),

­ Erhaltungsprinzipien in der Modellierung und Simulation mariner, atmosphärischer und technischer Systeme (FB Mathematik),

­ Physik nanostrukturierter Festkörper (FB Physik)

­ Felder und lokalisierte Atome ­ Atome und lokalisierte Felder: Spektroskopie an lokalisierten atomaren Systemen (FB Physik),

­ zukünftige Entwicklung in der Teilchenphysik (FB Physik),

­ Glyconjugate: Darstellung, Analyse, Struktur und Funktion (FB Chemie),

­ Design and characterization of functional materials (FB Chemie), und in der Technischen Universität Hamburg-Harburg (TUHH) das Graduiertenkolleg

­ meerestechnische Konstruktionen gefördert. Dies belegt den hohen Qualitätsstandard der Hamburger Anträge und den besonderen Stellenwert, den die Hochschulen den Graduiertenkollegs einräumen.

Auch zukünftig werden sich die Hamburger Hochschulen intensiv um die Förderung weiterer Graduiertenkollegs bemühen.

Maßnahmen des Hamburger Landesprogramms

Die wesentlichen Zielsetzungen der Durchführung der Maßnahmen des HSP III in Hamburg, für das in der Zeit von 1996 bis 2000 insgesamt 79,6 Mio. DM ausgegeben worden sind, waren die

­ Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Aufbau einer Personalstruktur, die nicht nur zur Sicherung der Nachwuchsbedarfe, sondern auch zur Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit der Universität Hamburg und der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) führen soll,

­ Entwicklung, Einführung und dauerhafter Aufbau eines Instrumentariums zur Qualitätssicherung der Lehre durch permanente Evaluation, der Bereitstellung von Tutorien und Intensivierung der Studienberatung,

­ Verbesserung der Studien- und Forschungsbedingungen und des Einsatzes von Multimedia im Hochschulbereich, insbesondere durch Modernisierung der Ausstattung der Bibliotheken mit und Multimedia, sowie der Förderung der Warburg Electronic Library und der Mikrostrukturforschung in der Universität Hamburg,

­ Erhalt der Ausweitung der Ausbildungskapazitäten des Fachbereichs Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg zur Sicherung der Lehrerbedarfe der Hamburger Schulen,

­ Ergänzung des Fächerspektrums der Fachhochschule Hamburg (Fachhochschule) insbesondere im Bereich der geisteswissenschaftlichen Fachgebiete in Umsetzung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausbau und der Entwicklung der Fachhochschulen,

­ Internationalisierung der Hochschulen durch Einführung von europäischen Studiengängen und Verbesserung des Fremdsprachenunterrichts,

­ Förderung der Chancengleichheit für Frauen im Hochschulbereich.

Die Anlage 3 gibt einen Überblick über die durch das der aus dem Hochschulsonderprogramm II in das Hochschulsonderprogramm III übertragenen Reste) den Hochschulen in den Jahren 1996 bis 2000 zugewiesenen Mittel. Die Methodik dieser Tabelle folgt der Bund-Länder-Vereinbarung, während nachfolgend die geförderten Maßnahmen differenzierter dargestellt und für sie gemittelte Jahreszuwendungen als Kosten genannt sind.

Folgende Maßnahmen wurden zur Umsetzung dieser Ziele in Hamburg getroffen: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Universität und HWP haben für die befristete Bereitstellung von wissenschaftlichen Mitarbeiterstellen (Promotionsstellen) und von Hochschulassistentenstellen 1 640 000 DM p.a. erhalten. Die Stellen sind der Universität Hamburg in einem Pool zugewiesen worden, um gezielt in den Fachbereichen personalstrukturelle Defizite auszugleichen. Damit konnte ein bedeutsamer Beitrag zur Verbesserung ihrer Ausstattung sowie zum Erhalt ihrer Berufungs- und Konkurrenzfähigkeit geleistet werden.

Dadurch und durch die Einführung des Berufungsfonds der BWF war die Universität Hamburg in vielen Fällen in der Lage, auch Stellenforderungen hochqualifizierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Berufungsoder Bleibeverhandlungen zu erfüllen.

Damit ist jetzt eine Relation gegeben, die oberhalb der langfristig angestrebten Zielzahl für die Personalstruktur der Universität (im Mittel 4 : 1 : 1,5) liegt. Mit den befristet bereitgestellten Mitteln des HSP III wurde auch insoweit das Ziel der schnellen Verbesserung der Personalstruktur erreicht. Durch die Beendigung dieser Fördermaßnahmen ist die Universität gefordert, durch Umwidmungen von freiwerdenden Professorenstellen und Dozentenstellen zu Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs einen Ausgleich zu schaffen. Die Universität wird nach Auslaufen der HSP-III-Förderung mit geeigneten Maßnahmen darauf achten, dass die erreichte Personalstrukturverbesserung erhalten bleibt. Dies ist auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Behörde für Wissenschaft und Forschung abgesichert. Gerade zum Erhalt der Innovations- und Konkurrenzfähigkeit der Universität und auf dem Hintergrund des anstehenden Generationswechsel ist es zur kontinuierlichen personellen Erneuerung der Lehrkörper zudem von zentraler Bedeutung, qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs heranzubilden.

Für die HWP hat die Bereitstellung der Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs den Einstieg in die Umwandlung zu einer Personalstruktur geführt, die zukünftig der der Universität entsprechen wird. Auch hier sind die Voraussetzungen geschaffen, die Struktur nach Beendigung der Sonderprogrammfinanzierung zu perpetuieren.