Betriebskrankenkasse der Freien und Hansestadt

Betreff: Betriebskrankenkasse der Freien und Hansestadt. Hamburg Angesichts immer neuer Meldungen über finanzielle Probleme der BKK Stadt Hamburg und ein fragwürdiges Sanierungskonzept frage ich den Senat.

Die Betriebskrankenkasse Hamburg (BKK Hamburg) ist nicht mehr Betriebskrankenkasse für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der FHH, sondern ist seit ihrer Öffnung im Jahre 1996 für alle Versicherten wählbar, sie steht im Markt im Wettbewerb mit allen anderen Krankenkassen und trägt als Körperschaft des öffentlichen Rechts seit dem 1. Januar 2001 den Namen Betriebskrankenkasse Hamburg.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, zum Teil auf Grundlage von Auskünften der BKK Hamburg, wie folgt.

1. Wie viele Personen sind zurzeit bei der BKK Stadt Hamburg versichert? Wie gliedern sich diese nach Mitgliedern, Familienangehörigen und Rentnern? Wie lauten die Vergleichszahlen bei allen gesetzlichen Krankenkassen mit Sitz in Hamburg?

Zurzeit sind bei der BKK Hamburg 84129 Personen versichert. Mitglieder in der allgemeinen Krankenversicherung sind 27449, Mitglieder in der Krankenversicherung der Rentner sind 37691 und als Familienangehörige versichert sind 18989 Personen.

Soweit der zuständigen Behörde im Rahmen ihrer Aufsicht über landesunmittelbare Krankenkassen statistische Daten bekannt sind, werden diese nur für Zwecke der Aufsicht ausgewertet und unterliegen als unternehmensbezogene Daten dem Datenschutz.

2. Wie hoch ist bei Mitgliedern und Rentnern der Anteil der aktiven bzw. ehemaligen Angestellten der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer Landesbetriebe?

Der Anteil der Beschäftigten der FHH an der Zahl der allgemein krankenversicherten Mitglieder der BKK beläuft sich zurzeit auf 10399 Personen; einschließlich der Beschäftigten der Landesbetriebe sind es 15457 Personen. Der Anteil der ehemals Beschäftigten der FHH und der Landesbetriebe an der Zahl der Mitglieder in der Krankenversicherung der Rentner ist nicht feststellbar, da dieses nicht gesondert erfasst wird.

3. Wie hoch ist das Durchschnitts-Bruttoeinkommen der Mitglieder der BKK Stadt Hamburg?

Das Durchschnitts-Bruttoeinkommen der Mitglieder der BKK Hamburg beträgt in der allgemeinen Krankenversicherung 44724 DM und in der Krankenversicherung der Rentner 23000 DM.

4. In welcher Höhe würde die Freie und Hansestadt Hamburg Arbeitgeberbeiträge sparen, wenn ihre bisher bei der BKK Stadt Hamburg versicherten Mitarbeiter künftig bei einer Krankenkasse versichert wären, die nur einen Beitragssatz von 12 Prozent erhebt?

Bei einem direkten Vergleich der Beitragssätze 15,3 Prozent (BKK Hamburg) zu den vom Fragesteller angenommenen 12 Prozent würde sich für die FHH eine Jahresersparnis von rund 5,2 Millionen DM ergeben. Bei einem Vergleich mit dem derzeitigen durchschnittlichen Beitragssatz der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung von 13,5 Prozent würde sich eine Jahresersparnis von rund 2,8 Millionen DM ergeben.

Drucksache 17/39 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 17. Wahlperiode

5. Wie viele Mitarbeiter beschäftigt die BKK Stadt Hamburg?

Die BKK Hamburg beschäftigt insgesamt 173 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; davon sind 18 beurlaubt. Die 155 aktiv beschäftigten Personen entsprechen einem Gesamtvolumen von 139 Vollzeitkräften.

6. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen die anderen gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg durchschnittlich pro Versicherten?

Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor (vgl. Antwort zu 1.).

7. Wie hoch ist der Krankenstand der Mitarbeiter? Welches ist der Vergleichswert bei allen gesetzlichen Krankenkassen mit Sitz in Hamburg?

Der Krankenstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenkassen gehört zu den dem Datenschutz unterliegenden unternehmensbezogenen Daten der Kassen und kann deshalb nicht mitgeteilt werden.

8. Ist die BKK Stadt Hamburg verpflichtet, Geschäftsberichte der Öffentlichkeit oder der Bürgerschaft vorzulegen?

Die BKK Hamburg ist lediglich verpflichtet, Übersichten über ihre Geschäfts- und Rechnungsergebnisse dem Bundesministerium für Gesundheit sowie der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde vorzulegen. Diese Geschäftsberichte beinhalten im Wesentlichen unternehmensbezogene Daten und sind aus Gründen des Wettbewerbs und des Datenschutzes nicht öffentlich.

9. Welche Personen sitzen im Vorstand und im Verwaltungsrat der BKK Stadt Hamburg? Von welchen Gremien wurden diese jeweils entsandt?

Vom Verwaltungsrat der BKK Hamburg gewählter Vorstand ist Herr Herbert Schulz. Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus 15 Versichertenvertretern, die im Rahmen der Sozialversicherungswahlen von den Versicherten gewählt wurden, sowie dem Arbeitgeber oder dem von ihm bestimmten Vertreter. Vertreter des Arbeitgebers ist derzeit Herr Rolf Fritsch, Mitglied des Vorstands der Hamburger Hafen- und Lagerhaus-AG.

10. Wie hoch ist der aktuelle Schuldenstand der BKK Stadt Hamburg?

Der aktuelle Schuldenstand der BKK Hamburg gehört zu den geschützten unternehmensbezogenen Daten der Kasse und kann nicht mitgeteilt werden.

11. Woran sind im Sommer/Herbst 2000 die Sanierungsbemühungen gescheitert?

Im Jahr 2000 sind nicht die gesamten Sanierungsbemühungen, sondern ist ein Entschuldungsversuch im Wesentlichen daran gescheitert, dass einer der Verhandlungspartner seine in Aussicht gestellte Beteiligung zurückgezogen hat.

12. Welche Klagen von Leistungsanbietern gegen die BKK Stadt Hamburg sind dem Senat bekannt?

Der Senat war mit dieser Angelegenheit bisher nicht befasst.

13. Könnte die Freie und Hansestadt Hamburg über ihre Mitglieder im Verwaltungsrat eine Schließung der Krankenkasse herbeiführen?

Nein.

14. Hätte die Freie und Hansestadt Hamburg im Falle einer Schließung die aufgelaufenen Schulden ganz oder teilweise zu tragen?

Nein.

15. Falls nein: Wer hätte die Schulden zu tragen?

Da die BKK Hamburg eine geöffnete Betriebskrankenkasse ist, hat im Fall einer Schließung der BKKLandesverband NORD die Verpflichtungen der Kasse zu erfüllen (§155 Absatz 4 Satz 4 SGB V).

Falls der BKK-Landesverband Nord bzw. die in ihm zusammengeschlossenen Krankenkassen haften: Besteht eine unbefristete Rückversicherung?

Nein.

17. Würden im Falle einer Schließung Versicherte der BKK Stadt Hamburg ohne Krankenversicherungsschutz bleiben?

Nein. Im Fall einer Schließung sind die Versicherten der BKK Hamburg verpflichtet bzw. berechtigt, eine andere Krankenkasse zu wählen. Für die anderen wählbaren Krankenkassen besteht ein Aufnahmezwang.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 17. Wahlperiode Drucksache 17/39

18. Ist angesichts der einschlägigen Arbeitsmarktsituation zu erwarten, dass im Falle der Schließung die Mitarbeiter der BKK Stadt Hamburg andere Beschäftigungsmöglichkeiten haben?

Für einen Teil der Beschäftigten der BKK Hamburg besteht bei einer Schließung ein Rückkehrrecht zu den ehemaligen Arbeitgebern FHH und Hamburger Hochbahn AG. Für alle anderen Beschäftigten kann zu den Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt keine Aussage getroffen werden.