Sitzen bleiben in Bremer Schulen

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Schüler/-innen sind (real und prozentual) in den letzten fünf Schuljahren in Bremen/Bremerhaven in den einzelnen Klassenstufen und Bildungsgängen

a) nicht versetzt worden,

b) freiwillig zurückgetreten,

c) in der Sekundarstufe I in einen anderen Bildungsgang gewechselt?

2. Wie stellt sich die Quote der Nichtversetzungen in der Sekundarstufe I, aufgeschlüsselt nach Schulformen (Schulzentren, Gesamtschulen und durchgängige Gymnasien) dar?

3. Welche Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen und zwischen Migranten/-innen und deutschen Schüler/-innen sind bei den Nichtversetzungen erkennbar?

4. Gibt es bei der Quote von Nichtversetzungen Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der Stadtgemeinde Bremen, und wenn ja, welche?

5. Welche rechnerischen und tatsächlichen Kosten sind, aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachmitteln, in den letzten fünf Jahren jeweils durch die Klassenwiederholungen in Bremen/Bremerhaven entstanden?

6. a) Welche Fördermaßnahmen für leistungsschwache Schüler/-innen - außer der Möglichkeit der Nachversetzung - gibt es in Bremen/Bremerhaven?

b) Welche zusätzlichen Personal- und Sachmittel standen für die Fördermaßnahmen in den letzten fünf Jahren in Bremen/Bremerhaven jährlich zur Verfügung?

7. a) Sind die Fördermaßnahmen evaluiert worden?

b) Welche Ergebnisse konnten durch die Fördermaßnahmen erzielt werden?

Mützelburg, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dazu Antwort des Senats vom 18. September 2001

Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:

Der Senat ist seit längerem bemüht die Wiederholerquoten abzusenken. Nach einer Änderung der bremischen Versetzungsordnung vom 14. Juli 1997, die dem pädagogischen Ermessen in der Versetzungsentscheidung mehr Raum gegeben hat, sind diese Quoten für den Sekundarbereich I jährlich detailliert erhoben und mit den Schulleitungen ausgewertet worden.

Durch zwei Maßnahmen war der Senat in direkter Weise bemüht, die Zahl der Nichtversetzungen zu senken: zum einen durch die im Schuljahr 1999/2000 verfügten verpflichtenden Nachberatungen beim Übergang von der 6. Jahrgangsstufe in die weiterführenden Bildungsgänge, durch die eine eignungsgerechtere Wahl der Schulart durch die Erziehungsberechtigten erreicht werden soll, zum anderem durch die erstmals zum Ende des Schuljahres 1999/2000 praktizierte Nachversetzungsregelung.

Beide Regelungen beginnen nach Erkenntnis des Senats allmählich im erhofften Sinne zu greifen, wie die Tabellen zu den Nichtversetzungen im Folgenden zeigen.

Die Beantwortung der Anfrage beschränkt sich zum Teil nur auf die Jahrgangsstufen 7 bis 11, da sowohl in der Primarstufe als auch in der Orientierungsstufe keine Versetzungsentscheidungen getroffen werden.

Die geforderten Daten stehen für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 nicht in der gewünschten Differenziertheit über fünf Jahre zur Verfügung. Dies ist durch entsprechende Vorgaben zu den Dateninhalten der Bundesstatistiken begründet, in denen bislang die Wiederholung einer Klasse, freiwilliges Zurückgehen und Verlassen der Klasse und des Bildungsgangs ohne Abschluss in einem Wert (Nichterreichen des Klassenziels) zusammengefasst wurden.

Erst zum Schuljahr 1999/2000 hat ein Wechsel in der Datengewinnung stattgefunden, der den Fragestellungen der Anfrage entgegenkommt; dieses Schuljahr wird exemplarisch der Beantwortung der 3. Frage zugrundegelegt.

Zu Frage 1.: Wie viele Schüler/-innen sind (real und prozentual) in den letzten fünf Schuljahren in Bremen/Bremerhaven in den einzelnen Klassenstufen und Bildungsgängen

a) nicht versetzt worden,

b) freiwillig zurückgetreten,

Die folgenden Tabellen bilden die Nichtversetzungen in den vergangenen vier Schuljahren ab; für das Schuljahr 1996/97 ist keine entsprechende Erhebung durchgeführt worden.

1 Für dieses Schuljahr erlaubt die Datenlage keine Trennung zwischen Bremen und Bremerhaven

Wie bereits eingangs ausgeführt, liegen die Daten in der geforderten Differenziertheit nicht vor.

Für die Erhebung zur Bundesstatistik werden nur Wiederholer erfasst. Nach dem Grunde (Nichtversetzung oder freiwilliges Wiederholen) wird dabei nicht unterschieden. Die Daten liegen nur für die Wiederholer des Schuljahres 2000/2001 bezogen auf das Schuljahr 1999/2000 vor.

Für die Vorjahre wurde entsprechend der KMK-Vorgabe nach dem Kriterium Klassenziel nicht erreicht erhoben. Wegen des methodischen Wechsels bei der Erhebung ist die gewünschte Darstellung der Zeitreihe der letzten fünf Jahre nicht aussagekräftig.

Zu c): in der Sekundarstufe I in einen anderen Bildungsgang gewechselt?

Die Zahl der Wechsler wurde exemplarisch für das Schuljahr 1998/1999 ermittelt.

Im Schuljahr 1998/1999 sind in Bremen 20 % der Hauptschüler aus anderen Bildungsgängen gekommen. Bei den Realschülern lag die Quote der Wechsler bei 10,2 %, bei den Gymnasien bei 3,0 %. Die Integrierte Gesamtschule hat 5,4 % der Schüler aus anderen Bildungsgängen aufgenommen.

In Bremerhaven liegt die Quote der Schüler aus anderen Bildungsgängen durchgängig erheblich niedriger als in Bremen. So sind nur 5,2 % aus anderen Bildungsgängen in die Hauptschule gewechselt. In der Realschule lag die Quote bei 3,5 %, bei den Gymnasien nur bei 0,1 % der Schüler. Auch in der Integrierten Gesamtschule liegt die Quote der Wechsler mit 0,6 % deutlich unter der stadtbremischen Zahl.

2 gymnasiale Abteilungen in Schulzentren + durchgängige Gymnasien