Tageseinrichtungen

Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Präsident des Senats hat sich für den entstandenen Eindruck der Untätigkeit entschuldigt. Möglicherweise hat sich die vorliegende Petition, in der die Petenten ihren Unmut über das Verhalten des Senats zum Ausdruck bringen, mit der in der anderen Petition ergangenen Stellungnahme des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa überschnitten. Dort ist dargelegt, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Außerdem wird dort ein Weg aufgezeigt, der möglicherweise zu einer Lösung des Problems der Petenten führen kann.

Die Verkehrswertgutachten für die Grundstücke der Petenten sind mittlerweile in Auftrag gegeben worden. Auf dieser Grundlage können gegebenenfalls Verhandlungen über den Ankauf der Grundstücke erfolgen.

Eingabe-Nr.: S 17/421

Gegenstand: Beschwerde über die Auswertung des Cito-Tests Begründung: Der Petent beschwert sich über den seiner Ansicht nach nicht ausreichend durchdachten Ablauf der Auswertung des sogenannten Er trägt vor, der Test weise für alle Kinder eines Jahrgangs den gleichen Schwierigkeitsgrad auf. Auch bei der Auswertung werde die Altersdifferenz, die im Extremfall fast ein Jahr betrage, nicht berücksichtigt. Gerade im Vorschulalter mache sich der Altersunterschied allerdings in der geistigen Entwicklung stark bemerkbar. Die Petition wird von 30 Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Bildung und Wissenschaft eingeholt.

Außerdem hat er die Eingabe öffentlich beraten. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst wie folgt dar:

Die vom Petenten geäußerten Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung altersbedingter Sprachentwicklungsunterschiede bei der Auswertung der Cito-Testergebnisse sind Gegenstand zurückliegender und aktueller Maßnahmen. Bereits im Jahr 2009 wurden die Kinder dem Alter entsprechend in zwei Gruppen aufgeteilt. Da der größte Teil der Kinder, die im vierten Quartal geboren wurden, nach dem Testzeitpunkt noch etwa zwei Jahre in der Kindertagesstätte verbleiben, bilden diese Kinder eine eigene Gruppe. Im Gegensatz dazu werden ca. 55 % der Kinder, die im dritten Quartal geboren wurden, vorzeitig eingeschult. Bei der Auswertung wird den jüngsten besondere Beachtung geschenkt: Für jedes Kind dieser Gruppe findet bei festgestelltem Förderbedarf eine Sprachförderung im Rahmen des alltäglichen pädagogischen Angebots der Kindertageseinrichtungen statt. Außerdem erfolgt ein beratendes Elterngespräch.

Für den Testdurchlauf 2011 wurde zusätzlich gezielt darüber aufgeklärt, dass eine Einschulung im Jahr 2013 ein Grund sein kann, um den Cito-Sprachtest für ein Jahr auszusetzen.

Einen wissenschaftlichen Bericht zur Auswertung der Cito-Sprachtests gibt es noch nicht. Hintergrund ist, dass in der Vergangenheit noch kein hinreichend großer Datensatz vorhanden war, der eine anonymisierte Verarbeitung der Testdaten zum Zweck der Testnormierung erlaubt.

Eingabe-Nr.: S 17/433

Gegenstand: Ganztagskindergartenplätze Begründung: Die Petentin beschwert sich über fehlende Ganztagsplätze in einer Kindertagesstätte in der Neustadt. Im Hinblick auf die auch politisch gewollte Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsste hier Abhilfe geschaffen werden.

Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, mittlerweile habe man zusammen mit Ki Ta Bremen als Träger der Kindertagesstätte eine Lösung für die fehlenden Ganztagsplätze entwickelt. Durch eine Neujustierung und Umsteuerung der dem Träger zur Verfügung stehenden Stundenpauschale für Früh- und Spätdienste könne die notwendige Ganztagsbetreuung ermöglicht werden.

Eingabe-Nr.: S 18/12

Gegenstand: Reparatur einer Stele Begründung: Der Petent hat erklärt, die Eingabe habe sich für ihn erledigt, nachdem der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr mitgeteilt hat, er habe den Auftrag für die Reparatur der Stele erteilt.

Eingabe-Nr.: S 18/18

Gegenstand: Anrechnung von Einkommen beim Arbeitslosengeld II Begründung: Die Petentin hat erklärt, die Praktikantenaufwandsentschädigung werde nicht mehr als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II berücksichtigt. Die Eingabe hat sich damit erledigt.

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe zuständigkeitshalber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten: Eingabe-Nr.: S 18/13

Gegenstand: Schonvermögen und Mindestlohn Begründung: Die Petentin beschwert sich über die Höhe des bei der Beantragung staatlicher Sozialleistungen anzurechnenden Schonvermögens sowie die Frage nach einem Mindestlohn. Da es sich um bundesgesetzlich geregelte Themenkomplexe handelt, ist für die Bearbeitung der Petition der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig.