Finanzhilfen

Zusätzlich wurden in den Jahren 2005 bis 2010 insgesamt drei Wohneinheiten (davon zwei ESPABAU, eine Gewoba) im frei finanzierten Bestand an Wohnungsnotstandsfälle gemeldet, davon zwei an Fälle der Dringlichkeitsstufe 1.

5. Entspricht dies, ausgedrückt im Vergleich der absoluten Zahlen und dem prozentualen Anteil, der zwischen den Kooperationspartnern vertragsmäßig vereinbarten Quote von 60 % bzw. 40 %?

Nach den oben genannten Zahlen hat es den Anschein, dass die von den Vertragspartnern angestrebten Quoten nicht erfüllt werden und dass Wohnungsnotstandsfälle somit nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt würden.

Es ist jedoch so, dass die Versorgung von Wohnungsnotstandsfällen mit Wohnraum im Jahr 2005 auf neue Beine gestellt wurde. Seitdem arbeitet die ZFW im Rahmen eines integrierten Konzepts mit den (potenziellen) Wohnungsnotstandsfällen und der Wohnungswirtschaft zusammen. Dadurch gelingt es in der Regel, Wohnungsnotstandsfälle auch ohne Vorlage einer Wohnungsnotstandsbescheinigung mit Wohnraum zu versorgen (siehe Antwort zu Frage 6).

6. Auf welche Weise beraten die Zentrale Fachstelle für Wohnungshilfe (ZFW) und andere Beratungsstellen (z. B. Sozialzentren, Bremische Straffälligenbetreuung, Innere Mission) Wohnungslose und Wohnungssuchende?

Die Trägerschaft der ZFW ist seit 2005 als Kooperationsmodell zwischen der Stadt Bremen (Kommune) und freien Trägern der Wohlfahrtspflege konzipiert.

Alle an der Fachstelle teilhabenden Partner sind unter einem Dach im tätig. Die ZFW und die in ihr zusammengeführten Träger Innere Mission, Bremische Straffälligenbetreuung, Hohehorst und der Arbeiter Samariter Bund haben einen präventiven Ansatz. Der Erhalt des Wohnraums soll immer vorrangig betrieben und unterstützt werden.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der ZFW liegt dabei auf dem Wohnungserhalt bzw. auf der Vermeidung neuer Fälle. Dabei werden finanzielle Ansprüche der Betroffenen geklärt, z. B. Unterhalt, Rente, Transferleistungen ­ auch des SGB II (bei Unterbringung/Anmietung und Mietschuldenübernahme) und des SGB XII.

Außerdem nimmt die ZFW frühzeitig Kontakt mit den vom Wohnungsverlust bedrohten Haushalten, und unterstützt sie bei Verhandlungen mit Vermietern und bietet bei Bedarf auch eine Moderation an.

Bei der Wohnungssuche werden die Klienten/-innen über ihre Ansprüche beraten (insbesondere im Hinblick auf Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII). Darüber hinaus werden sie bei der Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen, Anerkennung als Wohnungsnotstandsfall unterstützt. Hinzu kommt die Vermittlung an potenzielle Wohnungsanbieter (private Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften), ein Training bei der Wohnungssuche und bei Bedarf auch die Gewährung finanzieller Hilfen zur Anmietung einer Wohnung (Deponat u. ä.).

Bei der Versorgung mit Wohnraum kann die ZFW auf die Wohnungen des Vereins Wohnungshilfe zurückgreifen und auf den normalen Angebotsmarkt aus der Zeitung, dem Internet und privaten Angeboten an die ZFW. Der Wohnungsbestand der Wohnungshilfe umfasst am 12. September 2011:

· Wohnraum für den Personenkreis der Asylbewerber 26.

Bei Neuanmietungen bieten sich die Kollegen/-innen der ZFW für die Dauer des Mietverhältnisses auch als Ansprechpartner/-innen bei Problemen an, was auch seitens der Vermieter mittlerweile gern genutzt wird, um einer erneuten Obdachlosigkeit (durch Mietschulden oder mietvertragswidriges Verhalten) möglichst schon frühzeitig zu begegnen.

Seit 2005 sind aufgrund des veränderten Ansatzes, Prävention vorrangig zu betreiben und gegebenenfalls bei erhaltenswertem Wohnraum Mietschulden zu übernehmen oder auch in Einzelfällen Deponate oder Maklercourtagen, sind immer weniger Einweisungen nach dem Obdachlosenpolizeirecht notwendig gewesen.

In wie vielen Fällen wurden Klienten der ZFW und anderen Beratungsstellen von Wohnungsunternehmen im Zeitraum 2005 bis 2010 abgelehnt?

Dazu gibt es im bzw. bei der ZFW keine belastbaren Zahlen. Die Klienten/-innen der ZFW werden häufig nicht ausdrücklich abgewiesen, sondern sie werden in Wartelisten aufgenommen. Sie bekommen lediglich den Hinweis, das zurzeit kein Leerstand bestehe oder angemessener Wohnraum zurzeit nicht verfügbar sei.

Welche Gründe liegen dafür vor?

Gründe für Abweisungen sind z. B. Schufaeinträge, psychische Auffälligkeiten, äußeres Erscheinungsbild, welches auf Alkohol- oder Drogenkonsum schließen lässt oder große Familien mit Migrationshintergrund. Vielfach wird mit der fehlenden Einsicht der Klienten/-innen ihr Verhalten zu ändern, argumentiert. Häufiger ist dies auch bedingt durch kulturelle Verständnisprobleme (z. B.: Was bedeutet Zwangsräumung und was passiert da mit mir/meiner Familie?).

Bestehen Wartezeiten für Kleinwohnungen unterhalb der Mietobergrenze? Wenn ja, wie lange müssen die betroffenen Personen auf entsprechenden Wohnraum warten?

Dazu haben weder das noch SUBV Informationen.