Hotzenblitz - Suhl

Zum 1. August 1996 wurde die Eröffnung des Konkursverfahrens der Hotzenblitz-Mobile Thüringen mangels Masse abgewiesen. Die Zukunft des Elektroautoprojekts und der in der Firma Beschäftigten bleibt weitestgehend ungewiß.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher konkrete Stand bezüglich der Unterstützung der Landesregierung für die Erhaltung der vorhandenen Entwicklungspotentiale für das Elektroauto ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreicht?

2. Welche konkreten Schritte hat und will die Landesregierung einleiten, um die durch eine Globalzession im Besitz Entwicklung am Standort Suhl nutzbar zu machen?

3. Wie ist der Stand der Vorbereitung einer Arbeits-, Beschäftigungs- und Strukturgesellschaft für welchen Teil der ehemals in der Hotzenblitz-Mobile Thüringen Beschäftigten (organisatorisch, finanziell, terminlich und personell sowie bezüglich der Trägerstruktur)?

4. Welcher Stand ist bei der Suche eines neuen Investors bzw. eines neuen Gesellschafters erreicht?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. September 1996 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Durch die bereits früher erfolgte Trennung von Know-how in Ibach und Fertigung in Suhl gibt es keine Lösung für die Erhaltung des Entwicklungspotentials in Suhl. Es ist in Suhl keine Entwicklungsdokumentation vorhanden.

Zu 2.: Die im Besitz der Helaba befindlichen Werkzeuge und Vorrichtungen sind veraltet. Sie kommen nach Aussagen von Fachexperten für eine weitere Entwicklung und Produktion nicht in Frage.

Zu 3.: Es wird die Einrichtung einer Maßnahme nach § 249 h des Arbeitsförderungsgesetzes in Trägerschaft der Suhler Fahrzeugwerke geprüft.

Zu 4.: Nach unseren Erkenntnissen haben sich bei dem Verwalter Interessenten gemeldet. Auch die Landesregierung hat bereits einige Gespräche geführt.