Nach dem Auftrag an eine Fachfirma am 6 Mai 1988 wurde von dieser in den Jahren 1988 bis 1993 für rd

Rechnungshof nicht nachvollziehen. Auch die Tatsache, dass das keine vergleichbare Ausstattung in anderen Archiven in Deutschland feststellen konnte, sondern vielmehr zu den sieben vom Rechnungshof angeführten Archiven noch fünf weitere, mit ebenfalls geringerem Aufwand errichtete Archive benannt hat, belegt, dass der Aufwand für die Feuerlöschanlage im Mollerbau überzogen ist.

Nach dem Auftrag an eine Fachfirma am 6. Mai 1988 wurde von dieser in den Jahren 1988 bis 1993 für rund 806 TDM eine eingebaut und am 26.April 1993 vom Staatsbauamt abgenommen. Sie ging jedoch nicht in Betrieb.Vielmehr ließ das Staatsbauamt im Jahr 1994 mit einem Kostenaufwand von rund TDM die sechsundachtzig mit Halongas gefüllten Behälter ausbauen und entsorgen. Anlass war die am 1. August 1991 in Kraft getretene Verordnung zum Verbot von bestimmten, die Ozonschicht abbauenden Halonkohlenwasserstoffen (FCKWHalon-Verbotsverordnung).

Das teilte dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst im Schreiben vom 12. Dezember 1996 mit, erst von dem Halon-Verbot Kenntnis erhalten zu haben, nachdem die Anlage eingebaut gewesen sei.

Bereits am 22. März 1985 hatte die Bundesregierung das Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht in Wien unterzeichnet.

Durch die Unterzeichnung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 hatte sich die Bundesregierung zum vollständigen Verzicht auf ozonschädigende Stoffe völkerrechtlich verbindlich festgelegt. Halon ist dabei als Stoff deklariert worden, der zum Abbau der Ozonschicht führt. Der Entwurf der FCKW-Halon-Verbotsverordnung war Gegenstand der Bundesratsdrucksache 18/91 vom 17. Januar 1991. Darüber hinaus geht aus dem Protokoll Nr. 88.2 des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) vom 29. und 30. September 1988 hervor, dass Halon für Archivräume ungeeignet sei. Die FCKW-Problematik wurde in allen Medien breit diskutiert.

Es erscheint in diesem Zusammenhang erwähnenswert, dass für das in den Jahren 1985 bis 1989 erbaute Staatsarchiv in Augsburg ursprünglich auch eine Halon-Anlage geplant war, die jedoch sowohl aus Kostengründen als auch im Hinblick auf die FCKWProblematik nicht realisiert, sondern durch Feuerlöscher und Brandmelder ersetzt wurde.

Nach alldem kann der Rechnungshof nicht nachvollziehen, warum die Staatsbauverwaltung nicht den Einbau der Anlage verhinderte oder rechtzeitig stoppte und eine weniger aufwändige Lösung suchte.

Nach der Stellungnahme des ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Bundesratsdrucksache 18/91 bereits alle Halonflaschen eingebaut waren. Zudem hätte der Verzicht auf die Halonanlage einen Baustopp verursacht.

Die Vermutung des es sei davon auszugehen, dass zwei Jahre vor Abnahme einer damals unfertigen Leistung schon alle Halonflaschen eingebaut gewesen seien, ist aus technischer Sicht höchst fragwürdig. Sie ist vergleichbar mit der Annahme, dass beim Zusammenbau eines Autos der Tank schon vor der Montage des Motors montiert und mit Treibstoff gefüllt wird. Auch wäre der angenommene Baustopp z. B. durch die Umstellung der Anlage auf Kohlendioxid (CO2 überhaupt nicht eingetreten.

Wie es sich gezeigt hat, konnte das Archiv sieben Jahre lang (und wahrscheinlich auch weiterhin) ohne Feuerlöschanlage betrieben werden und das mit Duldung der Oberen Bauaufsichtsbehörde.

Seit Belegung der Magazinräume im Juni 1993 bis zum Herbst 2000 konnte im Bedarfsfall eine der HU-Bau entsprechende Löschanlage nicht in Betrieb genommen werden. Das Staatsbauamt gab in seiner Stellungnahme vom 6. April 1998 an, dass Tz. 111

Zum 3. bis 5.Abs. Der Rechnungshof verweist auf die im Vorfeld geführte Diskussion, speziell auf die Bundesratsdrucksache vom 17. Januar 1991, deren Erscheinen nur 4 Monate vor der Verkündigung der lag.

Vergleich mit anderen Archiven

Dem Rechnungshof wurde eine Tabelle mit Archiven übergeben. Zwei davon wurden mit vergleichbarer Nutzung etwa zur gleichen Zeit wie das Staatsarchiv Darmstadt errichtet. Nur durch aufwändige konstruktive oder betriebliche Alternativen konnte die Verwendung von Halon ersetzt werden:

(1) Im herangezogenen Beispiel des Staatsarchives Augsburg besteht der Brandschutz u.a. in einer Entrauchungsanlage, die anfangs einen so hohen Druck erzeugte, dass die Türen sich nicht mehr öffnen ließen. Eine solche Entrauchungsanlage, als raumlufttechnische Anlage ausgebildet, hätte wegen der Kanalquerschnitte weitaus mehr Kosten verursacht.

(2) In dem ergänzten Beispiel des Landesarchivs Schleswig-Holstein in Schleswig kommt als Löschmittel CO2 in fahrbaren Flaschen zum Einsatz. Damit dieses Löschmittel überhaupt eingesetzt werden darf, finden regelmäßig Feuerwehrübungen des Personals mit Atemschutzgerät statt.

Zum 6. und 7.Abs. Das Halon wurde in handelsüblichen Druckgasflaschen eingebracht,die gefüllt und nach dem Pfandflaschensystem wiederbefüllt werden. Ein vor Ort geschweißter Tank mit späterer Befüllung, wie bei Sprinkleranlagen für Wasser, war nicht vorgesehen.

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung

Zu Tz. 112

Zum 1.Abs. Die Stellungnahme des Staatsbauamtes vom 6.April 1998 ist als Arbeitsergebnis zur Ausschreibung von folge Realisierung des vorbeugenden Brandschutzes zu keinem Zeitpunkt eine akute Brandgefahr bestanden hätte. Trotzdem beauftragte das Staatsbauamt im April 1998 eine Firma mit der Installierung einer Argon-Löschanlage mit Kosten von rund 1.066TDM (ohne die zus.baul.Veränderungen einschl.Türen mit Kosten von rund 1.600 TDM). Ein Alternativangebot mit Kosten von rund 440 TDM für eine CO2-Anlage wurde nicht in die Überlegungen einbezogen.

Der Einbau einer Inergen-Anlage ist aufgrund eines Gutachtens des Verbandes der Sachversicherer vom 26. Juni 1996 verworfen worden, obwohl mit Argon geflutete Räume im Gegensatz zu Inergen für den Menschen infolge Sauerstoffentzug tödlich sind; auch wenn das Gas an sich nicht toxisch ist. Dies bedeutet, dass dem vor dem Personenschutz gegeben wurde, obwohl nach den neuesten Brandschutzkonzeptionen der Personenschutz oberste Priorität genießt. Mit dem Einbau der verursacht,die für die im Jahre 1993 fertig gestellte und teilweise wieder demontierte Halon-Anlage wesentlich übersteigen.

Es bleibt festzuhalten, dass über einen Zeitraum von sieben Jahren lediglich Handfeuerlöscher und Rauchmelder als ausreichend erachtet wurden, um den Betrieb und den Erhalt des Staatsarchivs in Darmstadt ohne Nutzungseinschränkungen aufrechterhalten zu können.

Nach Ansicht des würde nach heutigem Stand der Technik das Ziel Brandschutz in einem Archiv ohne automatische Löschanlage nicht erreicht und die brandschutztechnischen Vorkehrungen bis zur Inbetriebnahme der Löschanlage seien als Übergangslösung eine befristete Ausnahme und nur ein Entgegenkommen der Oberen Bauaufsichtsbehörde. Der Einsatz von CO2 würde wegen ausscheiden,da im Brandfall Panikreaktionen mit CO2-Unfällen nicht auszuschließen seien.

Der Rechnungshof kann sich des nicht anschließen, zumal bei neueren Archiven wie z. B. dem 1997 fertiggestellten Landeskirchlichen Archiv in Kassel oder auch in der 1996 fertiggestellten Deutschen Bibliothek in Frankfurt am Main keine automatischen Feuerlöschanlagen eingebaut wurden. Tatsache ist, dass nach dem Kenntnisstand des und des Hessischen Rechnungshofs in Deutschland nur das Hessische Staatsarchiv in Darmstadt so übertrieben gesichert ist.

Auch die Ansicht des CO2 würde wegen seiner Toxizität durch die langen Fluchtwege ausfallen, trifft nicht zu. Die Wege sind in Darmstadt nicht länger als im Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden, weil im Bedarfsfall immer nur einzelne Räume geflutet werden (der CO2-Vorrat reicht nur für zwei Räume). Die Feststellung, dass Argon bei Beginn des löschfähigen Zustands noch atembar sei, ist zwar richtig, bei zunehmender Flutung tritt allerdings wegen der Verringerung des Sauerstoffs ebenfalls eine ernsthafte Personengefährdung ein.

1996 zu werten. Zur Kostensicherheit wurde nach Leistungsprogramm (VOB/A § 9) für die Löschmedien Argon oder Inergen mit der Maßgabe ausgeschrieben,das vorhandene Halon-Leitungsnetz möglichst wiederzuverwenden, da die Leitungsdimensionierung löschstoffabhängig ist. Um Planungskosten zu sparen, wurde das Ergebnis der Submission vom 27. Februar 1996 zur HU-Bau erklärt, die am 16. Juli 1997 genehmigt wurde. Mit der Ausführung konnte erst am 20.April 1998 nach Genehmigung der NHUBau für die Umrüstung vom 17.November 1997 begonnen werden.

Zum 2.Abs. Personen- und Sachschutz

Das Konzept des gleichzeitigen Personen- und Sachschutzes wird nach wie vor als richtig angesehen.Alternativen zum Löschmittel Halon gab es zur Zeit der FCKW-Halon-Verbotsverordnung am 6. Mai 1991 noch nicht.

Argon oder Inergen

Wie berichtet, wurden die alternativen Löschmittel Inergen und Argon erst 1992 und 1993 zugelassen.

Der Zuschlag wurde auf Argon statt Inergen erteilt, weil das Sicherheitskonzept bei Argon im vorliegenden Anwendungsfall überzeugte und dieses Löschmittel atembar ist. Gesundheitliche Bedenken werden daher nicht geteilt. Im Übrigen hat der Verband der Schadensversicherer e.V. mit Bericht vom 26. Juni 1996 darauf hingewiesen, dass Inergen als Löschmittel zum damaligen Zeitpunkt noch nicht zugelassen sei.

Die angesprochene Toxizität bei Sauerstoffentzug gilt für alle Löschmittel. So hat es in Dresden in den Depotbereichen der Sempergalerie am 31. Januar 1993 beim Ventilwechseln durch sich unkontrolliert ausbreitendes CO2 in benachbarte Kellerräume 2 Todesfälle und 12 Schwerverletzte gegeben. Die Sächsische Hochbauverwaltung hatte daraufhin die Anlage in 1994 auf Inergen umgestellt.

Zum 5. und 6.Abs. Das Löschkonzept wurde an der Bedeutung der Aufbewahrung von unersetzbaren Kulturgütern orientiert.Im Gegensatz zum Staatsarchiv Darmstadt werden in der Deutschen Bibliothek Bücher aufbewahrt, bei denen es sich in der Regel nicht um Unikate handelt. Vielmehr stehen in der Regel entsprechende Bestände auch in der Deutschen Bücherei in Leipzig und in anderen Bibliotheken zur Verfügung.

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung

In der qualitativen Bedarfsanforderung des Staatsarchivs Darmstadt vom 16. April 1981 waren für die Archivräume 57 schwere Archivtüren mit 150 gefordert und für rund 300 TDM eingebaut worden. Die Verwendung von nach der HBO erforderlichen T 90-Türen hätte seinerzeit Ausgaben von lediglich rund 70 TDM verursacht. Die eingebauten Türen mit einem Gewicht von 850 kg/Tür waren nur unter erheblichen körperlichen Anstrengungen zu bewegen, so dass im Brandfall, bedingt durch die installierte schnellwirkende Brandlöschanlage, eine rechtzeitige Öffnung (Fluchtweg) nicht sichergestellt werden kann. Um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten, wurden 29 Magazintüren ausgebaut und durch Brandschutztüren T 90 ersetzt. Der Nutzer hält nunmehr, in Abstimmung mit der Brandschutzbehörde, die leichteren T 90-Türen aus Metall für ausreichend. Wegen der vorhandenen Einbruchsicherung (Außenhaut- und Bewegungsmelder in den Gängen) würden erhöhte Sicherungsanforderungen an die Archivtüren nicht bestehen.

Dem Rechnungshof ist unverständlich, warum dies nicht schon bei der Bedarfsanforderung berücksichtigt wurde bzw. weshalb das planende Staatsbauamt nicht auf einer wirtschaftlicheren Lösung bestanden hat. Auch kann er nicht nachvollziehen, warum die Türen so schwergängig sind. Im Hauptstaatsarchiv Wiesbaden wurden Archivtüren mit einem Gewicht von ebenfalls 850 kg/Tür eingebaut, die sich wesentlich leichter bewegen lassen. Dem Land sind durch die überzogene Nutzerforderung, die falsche Wahl und den offenbar mangelhaften Einbau der Archivtüren vermeidbare Ausgaben von über 800 TDM entstanden.

Nach der Stellungnahme des seien die Magazintüren gemäß der Bedarfsanforderung für die Errichtung von Aktensicherungsräumen beschafft worden.Außerdem seien in Wiesbaden Türen mit einfacheren Anforderungen eingebaut worden. des im Türen mit anderen Bedarfsanforderungen eingebaut wurden, trifft in keiner Weise zu. Es handelt sich dort um Archivtüren T 150, nach den Regeln des Reichsausschusses für Lieferbedingungen (RAL) RAL-RG 625/1 mit 850 kg Gewicht, wie im Staatsarchiv Darmstadt; allerdings von einem anderen Hersteller. Sie sind ebenfalls wegen der CO2-Löschanlage selbstschließend und dienen wesentlich mehr dem Einbruchschutz, weil in Wiesbaden die Außensicherung des Gebäudes, anders als in Darmstadt, fehlt. Allerdings lassen sich die Türen in Wiesbaden leichter bewegen.

Der Rechnungshof bleibt bei seinen Feststellungen, dass aufgrund übertrieben hoher Nutzerforderungen sowohl in Darmstadt als auch Magazintüren mit überzogenen technischen Lösungen eingebaut wurden. Er sieht sich in seiner Auffassung auch bestätigt durch den Austausch der Türen in Darmstadt.

Die Verwaltung des Hessischen Staatsarchivs in Darmstadt begann mit den Umzugsarbeiten im November 1992, einem Zeitpunkt, zu dem der Innenausbau des Gebäudes noch lange nicht abgeschlossen war. Der Umzug dauerte rund acht Monate. Teilweise mussten Akten in gerade fertig gestellten Räumen zwischengelagert und später zum endgültigen Lagerort verbracht werden.

Kurz vor Ende des Umzugs, am 28. Juni 1993, führte das Brandschutzamt der Stadt Darmstadt den dritten Versuch der Abnahme der Brandmeldeanlage durch. Ausweislich seines an das Staatsbauamt gerichteten Schreibens vom 30. Juni 1993 war die Anlage nicht nur mit erheblichen Mängeln behaftet, sondern allein schon der Bauzustand und die hierdurch bedingte nicht vertretbare Nutzung des Gebäudes (quasi Rohbau mit beginnendem Ausbau) ließen eine Abnahme nicht zu.

Da für den früheren Unterbringungsort des Staatsarchivs Darmstadt, das Darmstädter Schloss, kein Räumungsdruck bestand,

Zu Tz. 113

Zum 1. bis 5.Abs. Die Bedarfsanforderung von 1981 weist drei gleichberechtigte Forderungen des Nutzers an die Türen aus:

­ selbstschließend

­ einbruchsicher

­ brandhemmend (T150).

Zum damaligen Zeitpunkt gab es nur zwei Planungsgrundlagen, an denen man sich orientieren konnte:

­ die Grundforderungen zur Errichtung von Aktensicherungsräumen des Hessischen Landeskriminalamtes von 1980 und

­ die Empfehlungen für den Bau von Archivräumen der Forschungsgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen von 1975.

Die Umsetzung aller drei Forderungen und nicht nur allein die des Brandschutzes führte zu dem kritisierten Türgewicht von 850 kg.Auch hier spielen die Bedingungen der umgebenden Bausubstanz eine Rolle.

Banken lösen vergleichbare Probleme, indem sie eine zweite leichte Gittertür einbauen, die den Einbruchschutz sicherstellt,während die Brandschutztür nur im Bedarfsfall schließt. Dies ließ sich jedoch aus Platzmangel nicht realisieren.

Künftig wird in vergleichbaren Fällen verstärkt durch rechtzeitige Bemusterung die Gebrauchsfähigkeit sichergestellt.

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung

Zu Tz. 114

Es ist dem Rechnungshof beizupflichten, dass der Bezug des Gebäudes zu früh statt fand. Nach Aktenlage lässt sich die Begründung für den verfrühten Einzug und die erhebliche Umzugsdauer nicht zweifelsfrei rekonstruieren.

Es bestand seinerzeit die Absicht, die freiwerdenden Räume des Darmstädter Schlosses einer frühzeitigen Nutzung durch die Technische Universität zu zuführen.