Kapitalgesellschaft

März 1998 hat folgenden Wortlaut:

In den ehemaligen Bezirken Erfurt, Gera, Suhl und im jetzt thüringischen Teil des Bezirks Leipzig waren die VEB WAB Erfurt, Gera, Suhl und Leipzig für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zuständig.

Diese Betriebe wurden in umgewandelt.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchem Tag trat die Umwandlung obengenannter VEB WAB in in Kraft, für welchen Stichtag, und von welchem Datum gelten die vor der Umwandlung erstellten Schlußbilanzen?

2. Welche Wertansätze sahen diese Schlußbilanzen für die obengenannten VEB WAB vor für

a) das Sachanlagevermögen Wasserversorgung,

b) das Sachanlagevermögen Abwasserbeseitigung?

3. Wie groß war der Bestand an Grund und Boden mit Nutzungsbefugnis in Quadratmetern für die obengenannten Betriebe wasserseitig und abwasserseitig?

4. Wie groß war der Schuldenbestand obengenannter Betriebe wasserseitig und abwasserseitig?

5. Wer erstellte wann die Eröffnungsbilanzen zur Gründung der einzelnen und welche Wertansätze sahen diese Eröffnungsbilanzen vor für

a) das Sachanlagevermögen Wasserversorgung,

b) das Sachanlagevermögen Abwasserbeseitigung?

6. Wie groß war in den einzelnen der Bestand an Grund und Boden mit Nutzungsbefugnis oder als Eigentum wasserseitig und abwasserseitig in Quadratmetern?

7. Wie groß war in den einzelnen der Schuldenbestand in der Eröffnungsbilanz wasserseitig und abwasserseitig?

8. Wann lag in den einzelnen die DM-Eröffnungsbilanz vor, welche Prüfer führten die Prüfung der DMEröffnungsbilanzen durch, wie lautete im Wortlaut der Prüfvermerk des Prüfers für die einzelnen Wann erfolgte die Feststellung der geprüften DM-Eröffnungsbilanzen durch die 24. Juni 1998

10.06.

9. Welche Wertansätze sahen diese DM-Eröffnungsbilanzen vor für

a) das Sachanlagevermögen Wasserversorgung,

b) das Sachanlagevermögen Abwasserbeseitigung?

10. Wie groß war zum Zeitpunkt der DM-Eröffnungsbilanzen der Bestand an Grund und Boden mit Nutzungsbefugnis oder Eigentum in Quadratmetern und Deutsche Mark wasserseitig und abwasserseitig?

11. Wie groß war in den DM-Eröffnungsbilanzen der Schuldenbestand in den einzelnen wasserseitig und abwasserseitig?

Es wird darum gebeten, bei der Beantwortung aller Fragen die Betriebe bzw. Unternehmen einzeln aufzuführen.

Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Juni 1998 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen:

Durch die Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990, das Kommunalvermögensgesetz vom 6. Juli 1990 und den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 wurden die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung an die Gemeinden als Pflichtaufgaben übertragen. Die Durchführung der Aufgaben lag zu dieser Zeit auf Grund des Treuhandgesetzes ausschließlich bei den durch die Treuhandanstalt gegründeten. Die Treuhandanstalt hielt bis zu diesem Zeitpunkt die Anteile der gegründeten. Die Umbildung von den volkseigenen Betrieben zu den erfolgte allein durch die Treuhandanstalt. Dem Thüringer Innenministerium liegen über diese Umwandlung keinerlei Daten vor. Daher wurde die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben um eine Stellungnahme gebeten.

Die nachfolgenden Angaben basieren daher ausschließlich auf der Zuarbeit der Es werden Angaben zu den Schlußbilanzen der volkseigenen Betriebe zum 30. Juni 1990 und zu den Eröffnungsbilanzen der zum 1. Juli 1990 gemacht. Da innerhalb der Bilanzen keine Trennung zwischen Wasser und Abwasser vorgenommen wurde, kann eine solche Trennung auch nicht dargestellt werden. Da die Fragen 5, 6 und 7 annähernd identisch mit den Fragen 9, 10 und 11 sind, wird die Beantwortung auf die Fragen 1 bis 8 beschränkt.

Die Zahlenangaben werden nach den einzelnen getrennt in einer nachfolgenden Tabelle beantwortet.

Zu 1.: Auf der Grundlage der Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 (Gbl. Teil I Nr. 14 S. 107) sind die volkseigenen Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung in umgewandelt worden.

Zur Durchführung der Umwandlung wurde mit Stichtag 1. April 1990 das Vermögen aus der Fondsinhabergemeinschaft des Betriebes auf die einzelnen unter Zugrundelegung der Bilanz zum 31. März 1990 übertragen.

Die DM-Eröffnungsbilanzen zum 1. Juli 1990 wurden entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung (D-Markbilanzgesetz - von den Geschäftsführungen der Unternehmen aufgestellt.

Die DM-Eröffnungsbilanzen zum 1. Juli 1990 wurden durch die BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bonn in den Monaten Oktober 1990 bis Januar 1991 mit Unterbrechungen geprüft. Es ist davon auszugehen, dass die DM-Eröffnungsbilanzen spätestens am 1. Oktober 1990 vorlagen. Das Inventar, die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 4Abs. 2 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Kapitalgesellschaft. Das Inventar, die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 4Abs. 2 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage der Kapitalgesellschaft. Dies entspricht dem Erkenntnisstand im Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks. Eine Beobachtung der Inventur war uns infolge der Auftragsstellung nach Inventurdurchführung nicht möglich.