Nachhaltigkeit

BEMERKUNGEN ZUM EINZELPLAN 18

12 Neubau eines Forstamtgebäudes (Kapitel 18 09)

Ein Staatsbauamt hat beim Neubau eines Forstamtgebäudes infolge überdimensionierter Nutz- und Verkehrsflächen die vorgegebenen Kostenrichtwerte erheblich überschritten.

Bei Einhaltung der Vorgaben entsprechend Bauauftrag hätten Haushaltsmittel in Höhe von mindestens 200.000 eingespart werden können.

Das Thüringer Finanzministerium (TFM) hatte aufgrund des Bauantrags der Forstverwaltung ein Staatsbauamt mit der Erstellung einer vereinfachten Haushaltsunterlage ­ Bau ­ (HU

­ Bau ­) für die Errichtung eines Forstamtes mit einem Flächenbedarf von 298 m

Hauptnutzfläche (HNF) beauftragt und hierfür einen Kostenrahmen von rund 665 T (1,3 Mio. DM) vorgegeben (Planungsauftrag). Dabei hatte es das Staatsbauamt verpflichtet, die gestalterische und funktionelle Lösung für diese Baumaßnahme thüringenweit als ein so genanntes Musterforstamt im Rahmen eines Architektenwettbewerbes auszuschreiben.

Zu Tz. 12.1:

Durch das Staatsbauamt erfolgte der Neubau des Forstamtes auf der Grundlage eines Stegreifentwurfes, der durch eine Fachjury ausgewählt wurde. Der ausgewählte Entwurf wies eine Hauptnutzfläche (HNF) von ca. 310 m² aus mit Kosten bei Ausführung in Holzständerbauweise in Höhe von 667.236.

Die Ist-Kosten lagen mit ca. 200.000 über dem Orientierungswert der DA-Bau Thüringen, welcher als Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Bauvorhaben errechnet wird. Die Bedingungen des konkreten Bauvorhabens werden hierbei nicht vollständig erfasst; vereinfachte HU-Bau-, die das Bauamt dem TFM auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses vorgelegt hat, wies jedoch Kosten von rund 928 T (rd. 1,815 Mio. DM) aus, d. h., sie lagen um rund 263 T (515 TDM) über der Kostenvorgabe lt. Planungsauftrag. Die Mehrkosten beruhten insbesondere auf einer Erweiterung der Gebäudeflächen.

Das TFM hatte daher in der haushaltsrechtlichen Genehmigung der HU ­ Bau ­ (Bauauftrag) die Kosten vorläufig auf rd. 818 T (1,6 Mio. DM) mit der Maßgabe festgesetzt, dass die Ausführungsunterlage ­ Bau ­ die Einhaltung der Kosten nach den Richtwerten der Dienstanweisung-Bau (DABau) Thüringen nachzuweisen und Mehrkosten gegenüber dem ursprünglichen Planungsauftrag gesondert zu begründen hat.

Insbesondere hatte es das Bauamt aufgefordert, die mit dem Planungsauftrag genehmigte Hauptnutzfläche im Wesentlichen einzuhalten und auf die geplante Sonnenschutzanlage (Lamellenvorbau) zu verzichten. dere bilden die Werte der Bauwerkgruppe 131 (Verwaltungsgebäude mit einfacher technischer Ausstattung) Bürogebäude mit einer Vielzahl von Bediensteten ab, nicht aber kleine Gebäude, die von der Größe im Bereich von Einfamilienhäusern liegen. Für das Forstamt wären somit gewisse Zuschläge auf diesen Durchschnittswert auf Grund des kleinen Bauvolumens und des exponierten Standortes angezeigt.

Zusammenfassend ist aber festzustellen, dass die Zielstellung, ein kostengünstiges Musterforstamt in Holzbauweise zu errichten, mit der ausgewählten Architekturkonzeption an dem exponierten Standort, nicht erreicht wurde.

Die Gründe hierfür liegen sowohl an der Überschreitung der Soll-Flächen im Bereich der Hauptnutzflächen (HNF), Nebennutzflächen (NNF) und Verkehrsflächen (VF), als auch an baulichen Mehraufwendungen, die auf Grund

Der Rechnungshof und die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle Suhl haben in den Jahren 2002 und 2003 diese Maßnahme geprüft und dabei festgestellt, dass die Bauverwaltung den im Planungsauftrag festgelegten Kostenrahmen und die vom TFM geforderten Einsparungen nicht beachtet hat. Sie hat im Wesentlichen die sich aus dem Architektenwettbewerb ergebende Lösung mit den überhöhten Flächenansätzen realisiert, die zu Gesamtkosten in Höhe von rund 1,012 Mio. (rd. 1,98 Mio. DM) geführt hat. Hierdurch entstanden ­ allein gegenüber der vorläufigen Kostenfestsetzung im Bauauftrag ­ Mehrkosten in Höhe von rund 194 T (rd. 380 TDM). der städtebaulichen und klimatischen Bedingungen am Standort erforderlich wurden (überdurchschnittliche Holzquerschnitte auf Grund erhöhter Schneelasten, Verwendung von Schiefer für die Dachdeckung und Fassadengestaltung), an baulichen Mehraufwendungen zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes (Anwendung eines kombinierten Gas- und Holzheizkessels, hochgedämmte Wandkonstruktion, die den zulässigen Transmissionswärmebedarf der Wärmeschutzverordnung 95 um 44 % unterschreitet) sowie an der Innenraumgestaltung des Forstamtes, die auf Grund der Nutzerwünsche im Bereich der Fußböden, Wände und Decken in Des Weiteren hat der Rechnungshof beanstandet, dass das Staatsbauamt mit der Vorlage der Ausführungsunterlage ­ Bau ­ weder den Einsparungsauflagen des TFM nachgekommen ist noch eine Begründung für die Mehrkosten vorgelegt hat.

Zudem hat er kritisiert, das Bauamt habe trotz frühzeitiger Holz ausgeführt wurde.

Das architektonische Konzept des Forstamtes basiert auf der Verwendung von Holz als Baustoff im Innenbereich für die tragenden (Holzkonstruktion) und nichttragenden Elemente (Zwischenwände, Türen usw.) und Thüringer Schiefer als Wetterschutz für die Außenwände.

Kenntnis der zu erwartenden hohen Baukosten keine weiteren Kosten sparenden Lösungsvarianten untersucht.

Mit dieser Konzeption sollte dem ortstypischen Erscheinungsbild der Südthüringer Region entsprochen werden (Schieferfassaden) sowie die Leistungsfähigkeit und vielfältige Verwendungsmöglichkeit des

Im Übrigen wies der Rechnungshof darauf hin, dass eine von ihm vorgenommene vergleichende Berechnung unter Einbeziehung der Kostenrichtwerte bundesweit errichteter Forstämter mit vergleichbaren Anforderungen sowohl mit den Kostenrichtwerten pro m² Grundfläche gemäß DABau Thüringen i. V. m. dem Erlass des TFM vom 8. Mai 1998 als auch mit dem vom Ministerium vorgegebenen Kostenrahmen in Höhe von rund 665 T (1,3 Mio. DM) übereinstimme. Bei einer wirtschaftlichen Planung hätte die genannte Kostenvorgabe eingehalten werden können. vielerorts vorhandenen Rohstoffes Holz als Baustoff für den konstruktiven und nicht-konstruktiven Einsatz beispielhaft dargestellt und die Vermarktung von Thüringer Holz als Produkt der Forstwirtschaft gefördert werden.

Insgesamt erfüllt die Bauweise - die mit dem Thüringer Holzbaupreis 2001 ausgezeichnet wurde - die Anforderungen an Funktionalität, Nachhaltigkeit, geringe Bauunterhaltungskosten und optimierte Betriebskosten. So hat das Bauamt nachgewiesen, dass gegenüber einer herkömmlichen Bauweise bei Berücksichtigung einer des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung

Das Staatsbauamt hat in seiner Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung die entstandenen Mehrkosten damit begründet, dass im Bauantrag die Verkehrsflächen nicht in die Baukosten eingerechnet worden seien.

Im Übrigen sei nach Anhang 109 DABau Thüringen für Verwaltungsgebäude mit mittlerer technischer Ausstattung ein Kostenrahmen von rund 920 T (1,8 Mio. DM) zulässig.

Zudem machte das Staatsbauamt geltend, dass die gewählte Lösung im Architektenwettbewerb durch die Fachjury bewertet worden sei und die nutzende Verwaltung den Planungsunterlagen zugestimmt habe.

Des Weiteren seien die Mehrkosten der konstruktiv gestalteridauer von 50 Jahren Einsparungen an Energie und Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von 484.000 erzielt werden.

Zur Überschreitung der Soll-Flächen ist anzumerken, dass auf Grund der Forderung der nutzenden Verwaltung die Anordnung der Büroflächen ausschließlich im Erdgeschoss als funktionale Einheit erfolgen sollte, d.h., alle sieben Büroräume befinden sich auf einer Ebene. Im Dachgeschoss wurden die Archive, der Versammlungsraum und der Sozialraum/Teeküche angeordnet. Die Geometrie des Erdgeschosses ist somit bestimmend für die Flächenüberhänge im Keller- (ca. 26 m²) bzw. Dachgeschoss (16 m²), deren Anordnung aus Gründen der Grundstücksgröße, der Hanglage und der baurechtlichen Forderung nach einer Satteldachlösung erforderlich war. Eine Verkleinerung des schen Lösung durch Einsatz des Baustoffes Holz und der Außenwandumkleidung mit Thüringer Schiefer mitverursacht worden; auch seien standortbedingte Mehraufwendungen in Höhe von rund 75 T (rd. 150 TDM) entstanden.

Ein Ansatz zur Verringerung der Geschosshöhe und einer Verkleinerung der Grundfläche hätte nur bedingt zur Kostensenkung geführt und sei vom Nutzer nicht akzeptiert worden.

Den vom Rechnungshof vorgenommenen Kostenvergleich stellte das Bauamt insoweit in Frage, als entsprechende Orientierungswerte für ein kleines Forstamt nur mit Einschränkungen anwendbar seien.

Kellergeschosses (z.B. durch Teilunterkellerung) bzw. des Dachgeschosses wäre in Bezug auf den baulichen Aufwand, die Bauunterhaltung und die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens negativ zu bewerten gewesen.

Das zuständige Staatsbauamt hätte aber im Zuge der Erarbeitung der HU-Bau die Überschreitung der Soll-Flächen erkennen und in Abstimmung mit dem Nutzer alternative Lösungsmöglichkeiten ­ auch in Abweichung vom ausgesuchten Stegreifkonzept ­ untersuchen müssen. Um Umplanungskosten nach Annahme, baufachlicher Prüfung, Genehmigung und Vorlage der HU-Bau durch das Staatsbauamt zu vermeiden, konnte lediglich eine Reduzierung der Flächenüberhänge im Zuge der Erarbeitung der Ausführungsunterlage-Bau (AFU-Bau)

In seiner Stellungnahme zum Entwurf dieses Bemerkungsbeitrages machte sich das TFM die Argumente des Staatsbauamtes im Wesentlichen zu eigen und führte als Begründung für die Überschreitung der Soll-Flächen außerdem an, dass mit der Unterbringung aller Büroflächen im Erdgeschoss eine optimale funktionelle Lösung geschaffen worden sei.

Des Weiteren wies es auf die günstigen Betriebskosten und die zu erwartenden geringen Bauunterhaltungskosten als Folge der gewählten Bauweise hin. um ca. 30 m² HNF erreicht werden. Die vom planenden Architekten prognostizierte Kosteneinsparung von ca. 80 ­ 100 T konnte im Zuge der Baudurchführung nicht erreicht werden.

Nach Erarbeitung einer Kurzversion wurde die Beibehaltung des ursprünglichen Neubaukonzeptes durch das TMLNU gefordert. Aus seiner Sicht überzeugte die HU-Bau-Variante in der Absicht, die Funktion des Forstamtes als Werbeträger für den Baustoff Holz zu vermitteln. Nach einer Beratung, bei der Einvernehmen zwischen der Forstabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und teilte ferner mit, dass der Neubau des Forstamtes zwar mit rd. 200.000 über dem Kostenrichtwert der DABau Thüringen liege, dieser aber aufgrund seines Durchschnittscharakters nicht die Umstände der konkreten Baumaßnahme erfasse. Insofern seien bei einem Kostenvergleich Zuschläge aufgrund des relativ kleinen Bauvolumens und des exponierten Standortes zu berücksichtigen. welt und der Bauabteilung des TFM bezüglich der Planung des Forstamtes erzielt wurde, erhielt das Staatsbauamt den Bauauftrag. Die Kosten wurden auf 818.068 festgesetzt.

Ein Nachtrag zur HU-Bau sowie eine Kostenneufestsetzung wurden vom TFM nicht bewilligt.

Die Baumaßnahme wurde mit Kosten in Höhe von 1.017.982 abgeschlossen.

Bei der Kostenbetrachtung berief sich das Ministerium zudem auf das Programmsystem PLAKODA (Planungs- und Kostendaten von Hochbaumaßnahmen der Länder), wonach die Kosten des genannten Forsthauses in Höhe von rund 1,014 Mio. denen eines Verwaltungsgebäudes bis 300 m

HNF entsprechen.

Die Äußerungen des Staatsbauamtes und des Ministeriums vermögen die Beanstandungen des Rechnungshofs nicht zu entkräften.

Zu Tz. 12.3:

Im Hinblick auf die Feststellungen des Rechnungshofs zu vom Bauamt herangezogene Kostenrahmen nach Anhang 109 DABau Thüringen in Höhe von rund 920 T (1,8 Mio. DM) ist nach Auffassung des Rechnungshofs hier nicht allein einschlägig. Für die Berechnung der Kostenobergrenze ist darüber hinaus der Erlass des TFM vom 8. Mai 1998 zu berücksichtigen. Dieser liegt den im Planungsauftrag festgelegten Kostenrichtwerten [Kostenrahmen: rund 665 T (1,3 Mio. DM); Hauptnutzfläche: 298 m

] zugrunde. lichkeitsuntersuchungen werden in Zukunft die Anforderungen der nutzenden Verwaltungen verstärkt kritisch hinterfragt und auf Effektivität, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. Diese Anforderungen wurden zwischenzeitlich in der DABau Thüringen, Abschnitt D und K 4, präzisiert. Darüber hinaus wurden mit Schreiben des TFM vom 10. und 11.12.2003 die Verwaltungsvorschriften zu § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung den Dienststellen des Landes zur Kenntnisnahme und Beachtung zugeleitet.

Aufgrund dieser Erfahrungen aus dem Projekt Musterforstamt wurde für eine weitere Forstamtsplanung von der Konzeption eines Argumente der Bauverwaltung, im Bauantrag seien die Verkehrsflächen nicht eingerechnet und die aufgrund des Architektenwettbewerbes gewählte bauliche Lösung sei von der Fachjury ausgewählt worden, hält der Rechnungshof für nicht stichhaltig. Maßstab für seine Bewertung sind die Vorgaben der vorgesetzten obersten Behörde im Planungsauftrag und im Bauauftrag. forstamtes abgewichen und eine bauliche Lösung mit einer geringen Unterschreitung der beantragten Soll-HNF erarbeitet.

Soweit die Bauverwaltung die überhöhten Kosten mit der Verwendung der Baustoffe Holz und Thüringer Schiefer und mit optimierten Betriebs- und Bauunterhaltungskosten rechtfertigen will, ist zu bemerken, dass der Rechnungshof dies bei seiner Kostenbetrachtung bereits berücksichtigt hat.

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung

Es mag auch außer Zweifel stehen, dass der Nutzer das großzügig ausgefallene funktionelle Konzept des Forstamtes positiv bewertet hat. Nach Auffassung des Rechnungshofs kann dies jedoch die höheren Baukosten nicht rechtfertigen.

Soweit sich das Finanzministerium zur Begründung der abgerechneten Baukosten auf das Programmsystem PLAKODA stützt, kritisiert der Rechnungshof, dass das Ministerium seine Kostenbetrachtung anhand des Gebäudetyps Verwaltungsgebäude und nicht des Gebäudetyps Forstämter vorgenommen hat.

Hiernach ergibt sich der ­ im Übrigen im Planungsauftrag vorgegebene ­ Kostenrahmen in Höhe von rund 665 T (1,3 Mio. DM), der auch die standortbedingten Mehraufwendungen berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung der durch die Bauweise bedingten Mehrkosten hält der Rechnungshof auch noch den im Bauauftrag enthaltenen Kostenrahmen in Höhe von rund 818 T (1,6 Mio. DM) sachlich für vertretbar.

Allerdings ist für den Rechnungshof nicht erklärbar, weshalb das Ministerium als oberste Baubehörde die abgerechneten Baukosten (rd. 1,012 Mio. /rd. 1,98 Mio. DM) als objektiv notwendig rechtfertigte. Im Bauauftrag hatte es nämlich die Kosten auf rund 818 T (1,6 Mio. DM) unter der Bedingung festgesetzt, dass die Kostenüberschreitung ­ gemessen an den Vorgaben im Planungsauftrag (rd. 665 T/1,3 Mio. DM) ­ detailliert nachzuweisen ist, was im Übrigen nicht geschehen ist.

Der Rechnungshof bleibt daher bei seiner Feststellung, dass die Bauverwaltung bei der Planung des fraglichen Gebäudes die mit Planungsauftrag/Bauauftrag erhaltenen Vorgaben nicht mit Konsequenz umgesetzt hat und damit Kosten in Höhe von mindestens 200.000 vermeidbar gewesen wären.