Grundschule

Thüringer Landtag - 4. Kombiniert mit festgestellter Hochbegabung ist diese Behinderung in Thüringen bei einem Schüler diagnostiziert worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Möglichkeiten gibt es, für Hochbegabte mit Asperger Syndrom in Thüringen dem Persönlichkeitsprofil des Schülers entsprechend die Schulpflicht zu realisieren?

2. Welche Thüringer Schulen können den Bildungsauftrag bei Schülern mit Asperger Syndrom und Hochbegabung realisieren?

3. Welche unterschiedlichen Schulangebote gibt es in Thüringen für Hochbegabte (bitte für Sonntags- und Mittwochskinder getrennt auflisten)?

4. Nach welchen Konzepten werden in Thüringen Hochbegabte und Hochbegabte mit Asperger Syndrom unterrichtet?

5. Sollte in Thüringen ein Angebot entsprechend den Fragen 1 bis 4 nicht möglich sein, bitte ich um die Auskunft, in welchem anderen Bundesland das Recht auf Schulbildung für Hochbegabte mit Asperger Syndrom umgesetzt werden kann?

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Dezember 2004 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Nach § 1 Abs. 1 Thüringer Schulgesetz hat jeder junge Mensch ein Recht auf schulische Bildung und Förderung.

Die Eltern haben im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen nach Maßgabe der Befähigung und Leistung des Schülers die Wahl zwischen den zur Verfügung stehenden Schularten, Schulformen und Bildungsgän 5. Januar 2005 gen sowie deren jeweiligen Bildungsmöglichkeiten, volljährige Schüler wählen selbst (§ 3 Abs. 1 Autismus ist ein durch Selbstbezogenheit und Insichgekehrtsein charakterisiertes Verhalten. Kinder und Jugendliche mit autistischem Syndrom zeigen eine extreme Abkapslung aus der menschlichen Umwelt, allgemeine und sprachliche Kommunikationsstörungen, schwere Beziehungsstörungen, zwanghafte Verhaltensweisen sowie eine relative Konstanz des psychopathologischen Bildes.

Bei der autistischen Persönlichkeitsstörung (Asperger-Syndrom) ist das voll ausgeprägte Bild selten, Störungen leichten Grades scheinen jedoch häufiger vorzukommen als der frühkindliche Autismus, wobei viele Betroffene mit leichten Auffälligkeiten kaum Hilfe in Anspruch nehmen. Im intellektuellen Niveau sind Menschen mit Asperger-Syndrom von schwach bis hochbegabt anzusiedeln.

Für Kinder und Jugendliche mit autistischem Verhalten gibt es keine eigene Schulart. Die sonderpädagogische Förderung kann in allgemeinen Schulen oder in Förderzentren erfolgen. Es müssen die notwendigen sächlichen, räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sein. Sie sind im Vorfeld einer Entscheidung der Schulaufsicht im Zusammenwirken mit den Eltern, mit anderen Kostenträgern wie Schulträger, Krankenkasse, Pflegekasse, Sozial- und Jugendhilfe abzuklären. Alle Entscheidungen über den individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf erfordern eine Überprüfung in regelmäßigen Abständen.

(Auszug aus Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 2000)

Nach § 1 Abs. 2 Thüringer Förderschulgesetz in der Fassung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 233) werden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Autismus wird dem sonderpädagogischen Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung zugeordnet), soweit möglich, in den zum Haupt- und Realschulabschluss, zum Abitur oder in zu den Abschlüssen der berufsbildenden Schulen führenden Schularten und Schulformen unterrichtet (gemeinsamer Unterricht).

Das für das Bildungswesen zuständige Ministerium stellt das für die Unterrichtung und Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf notwendige Personal zur Verfügung.

Die Schulen erfüllen mit ihrem Personal den sonderpädagogischen Förderbedarf, indem sie unter Berücksichtigung der Behinderung oder der Krankheit eine den Anlagen der individuellen Eigenart der Kinder und jugendlichen gemäße Bildung und Erziehung vermitteln.

Damit wird den Empfehlungen zu Erziehung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16. Juni 2000 in vollem Umfang Rechnung getragen.

Zu 2. und 3.: Es gibt in Thüringen und auch bundesweit keine spezielle Schule für Schüler mit Asperger-Syndrom und Hochbegabung.

Für den Grundschulbereich sind alle die Grundschulen zu empfehlen, die reformpädagogisch ausgerichtet sind, da an diesen Schulen durch differenzierte Unterrichtsformen die Individualität der Kinder besonders berücksichtigt wird.

Ab Klassenstufe 5 bietet sich das Gymnasium als geeignete Schulform für Hochbegabte an.

In Thüringen gibt es verschiedene Formen von Spezialgymnasien, die bestimmte Begabungen besonders fördern. Eine Übersicht ist als Anlage beigefügt.

Da hochbegabte Kinder überdurchschnittliche Fähigkeiten und Interessen im logisch-mathematischen, im sprachlichen, im musikalischen, im bildnerisch-künstlerischen, im sportlichen oder im sozialen Bereich

- manchmal auch mehrere dieser Bereiche gleichzeitig - entwickeln, ist es ohne Kenntnis des konkreten Falles nicht möglich eine Schule besonders zu empfehlen.

In der Fachliteratur und in der Pädagogik gibt es keine Aussagen zu Sonntags- und Mittwochskindern.

Diese Begriffe sind nicht wissenschaftlich belegt.

Zu 4.: Das Thüringer Schulsystem ist darauf ausgerichtet, die individuellen Stärken der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Dafür entwickelt jede Einzelschule ein Schulkonzept.

Zu 5.: Eine Übersicht mit Schulen aus der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland, die besonders die Hochbegabung in den Mittelpunkt stellen, sind im Internet unter www.google.de DIE BESTEN INTERNATE IN DEUTSCHLAND als pdf-Datei bzw. unter forum.ehk.ch/read.php? abrufbar.