Der Freistaat ist selbst Eigentümer von Grundstücken auf denen sich fremde Garagen

Nutzungsverträge für fremde Garagen auf ihren Grundstücken kündigen können und die Garagen somit in das Eigentum der Grundstückseigentümer fallen. Nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz entfällt zudem ab dem 1. Januar 2007 die Entschädigungspflicht der Grundstückseigentümer gegenüber den Garageneigentümern in Höhe des Zeitwertes.

Der Freistaat ist selbst Eigentümer von Grundstücken, auf denen sich fremde Garagen befinden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele fremde Garagen befinden sich gegenwärtig auf landeseigenen Grundstücken (bitte Einzelaufstellung nach Grundstücksstandorten)?

2. In wie vielen Fällen hat das Land bisher mit welcher Begründung im Einzelfall von den Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Gebrauch gemacht und seit 2000 die Pacht- bzw. Nutzungsverträge mit Garageneigentümern gekündigt (bitte Einzelaufstellung nach Grundstücksstandorten)? In welcher Höhe wurden dabei Entschädigungen an die Garageneigentümer gezahlt?

3. In wie vielen Fällen will das Land voraussichtlich von dem entschädigungsfreien Kündigungsrecht für Pacht- bzw. Nutzungsverträge für fremde Garagen auf landeseigenen Grundstücken ab dem 1. Januar 2007 Gebrauch machen und wie wird dies begründet (bitte Einzelaufstellung nach Grundstücksstandorten)?

4. In wie vielen Fällen will die Landesregierung die bestehenden Pacht- bzw. Nutzungsverträge für fremde Garagen auf landeseigenen Grundstücken über den 1. Januar 2007 hinaus mit der Zielstellung einer langfristigen Verpachtung fortführen (bitte Einzelaufstellung nach Grundstücksstandorten)?

5. In wie vielen Fällen hat das Land seit 2000 Grundstücksverkäufe an Garageneigentümer getätigt und welche Verkaufserlöse wurden dabei erzielt (bitte Einzelaufstellung nach Grundstücksstandorten)?

6. In wie vielen Fällen will das Land noch Grundstücksverkäufe an Garageneigentümer tätigen und mit welchen Verkaufserlösen ist dabei zu rechnen (bitte Einzelaufstellung nach Grundstücksstandorten)?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. März 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Auf landeseigenen Grundstücken befinden sich insgesamt 521 Garagen von Nutzungsberechtigten. Dezember 2001 wurde dem Eigentümer einer auf der landeseigenen Liegenschaft in Altenburg, Hospitalplatz 7, stehenden Garage der Pachtvertrag gekündigt, da das direkt an die Garage angrenzende landeseigene Gebäude saniert werden musste. Der Kaufpreis betrug rund 613,55 Euro (1 200 Deutsche Mark).

Zu 3.: Am Standort Nordhausen soll bei 18 Garagen vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Im Rahmen der Baumaßnahmen bei der Fachhochschule sind diese Garagen zum Abriss vorgesehen. Deshalb wird für diese Baulichkeiten keine Entschädigung gezahlt werden müssen. Allen Garageneigentümern wurden bisher Aufhebungsverträge angeboten.

Zu 4.: Eine Notwendigkeit, bestehende Pacht- oder Nutzungsverträge mit der Zielstellung einer langfristigen Verpachtung zu ändern, wird gegenwärtig nicht gesehen.

Zu 5.: Im Jahr 2002 wurde in Frauenprißnitz ein Grundstück mit 34 Garagen zu einem Kaufpreis von 22 329 Euro veräußert.

Zu 6.: Es ist beabsichtigt, die Garagen an den Standorten Gera, Jena (Ortsteil Remderoda), Ilmenau und Lauscha (Ortsteil Ernstthal sowie Ringstr.) zu ihrem vollen Wert nach § 63Abs. 3 i.V.m. § 64 Abs. 3 Thüringer Landeshaushaltsordnung zu veräußern.