Grundschule

Juni 2006 hat folgenden Wortlaut:

Im Resultat der Potsdamer Studie zur Lehrergesundheit in Thüringen wird u.a. die personelle Situation der Schulpsychologie in Thüringen kritisiert (siehe Pressemitteilung des Thüringer Lehrerverbandes) und deren bedarfsgerechte Verstärkung gefordert. Angesichts der aktuellen Anforderungen und Herausforderungen der Schulen gewinnt die Schulpsychologie als Teil des Unterstützungssystems von Schule immer mehr an Bedeutung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Psychologen mit abgeschlossenem Psychologiestudium (Diplompsychologen) arbeiten mit in den einzelnen Schuljahren ab 1995/1996 im Schulpsychologischen Dienst der Staatlichen Schulämter in Thüringen (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Schulämtern sowie jährliche Gesamtangaben)?

2. Wie viele weitere Personen mit welcher Ausbildung arbeiten in den einzelnen Schuljahren ab 1995/1996 teilweise und dauernd im Schulpsychologischen Dienst der Staatlichen Schulämter in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Schulämtern, nach Art der Qualifikation [d.h. Lehrer, Lehrer mit zusätzlicher Beratungslehrerausbildung, Lehrer und Beratungslehrer mit zusätzlich abgeschlossener schulpsychologischer Hochschulausbildung] zur im Schulpsychologischen Dienst sowie entsprechende jährliche Gesamtangaben)?

3. Wie viele Personen mit abgeschlossenem Psychologiestudium arbeiten momentan an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Thüringen (Angaben bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbereichen und Schularten)?

4. Wie bewertet die Landesregierung die personelle Ausstattung der Schulpsychologischen Dienste in den Schulämtern mit ausgebildeten Diplompsychologen vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Vergleichszahlen?

5. Welche Schritte zur weiteren Verbesserung einer sowohl personell hinreichenden als auch fachlich hochwertigen schulpsychologischen Betreuung und Beratung der Schulen (Schüler, Lehrer, Schulleiter, Eltern) sind sowohl kurz- als auch langfristig geplant?

3. August 2006

Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Juli 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Eine entsprechende Übersicht ist in Anlage 1 beigefügt.

Zu 2.: Eine detaillierte Übersicht befindet sich in Anlage 2.

Zu 3. Die Beratungslehrer nehmen im Rahmen des Unterstützungssystems ebenfalls auf Basis des § 53 des Thüringer Schulgesetzes und des § 23 der Lehrerdienstordnung wahr. Die im gesetzlichen Rahmen festgelegten Aufgaben werden von den Schulpsychologen erfüllt.

Der Schulpsychologische Dienst ist Bestandteil eines umfassenden Unterstützungssystems für die Thüringer Schulen, das eine ganzheitliche, nachfrageorientierte, professionelle Beratung für Lehrer, Erzieher, Schulleiter, Schüler und Eltern ermöglicht.

Zurzeit sind an den 13 Qualitätsagenturen im Arbeitsbereich 2 Qualitätsentwicklung 15 Referenten des Schulpsychologischen Dienstes (alle Diplompsychologen) tätig.

Hinzu kommen die in zu Frage 2 aufgeführten Abordnungen von Psychologen beziehungsweise Lehrern mit entsprechender Qualifikation als Beratungslehrer.

Thüringen verfügt an jeder Schule über mindestens einen Beratungslehrer. Das sind insgesamt 1 064 (in Grundschulen 411, in Regelschulen 313, in Gymnasien 158, in Gesamtschulen 8, in Förderschulen 90, einer im Kolleg und 83 in berufsbildenden Schulen).

Für die Tätigkeit als Beratungslehrer werden derzeit 2 598 Stunden in Anrechnung gebracht, dies entspricht 101,4 Vollzeitbeschäftigten. Die Beratungslehrer haben eine Weiterbildung im Umfang von 500 Stunden absolviert, die eine Hausarbeit, ein Praktikum und eine Prüfung einschließt.

Nationale als auch internationale Vergleichszahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Sie wären aber auch aufgrund der verschiedenen Aufgabenstellungen für Schulpsychologen als rein numerischer Vergleich auf der Basis der Schülerzahlen in den einzelnen Ländern nur bedingt aussagekräftig und vergleichbar. Schwerpunktsetzungen der Arbeit der Schulpsychologen in Form von nur Einzelfallberatung, nur systemische Beratung von Schulen oder beide Formen der Beratung verlangen unterschiedliche personelle Voraussetzungen.

Zu 5.

Die Schulpsychologen haben Kernteams gebildet, in denen sie sich intensiv mit der Entwicklung eines Aufgabenbereichs beschäftigen und als Multiplikator fungieren.

Es gibt Kernteams zu den Themen:

- Weiterbildung der Beratungslehrer,

- Schulentwicklung,

- Assessment,

- Krisenintervention,

- Besondere Begabung und Lernförderung,

- Sucht- und Drogenprävention/Psychohygiene/Lehrergesundheit.

Die Kernteams geben regelmäßig Orientierungen und Hilfestellungen für die Arbeit aller Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes, erbringen Serviceleistungen und informieren über aktuelle psychologische Forschungsergebnisse. Sie erarbeiten gemeinsam Konzepte und wirken bei deren Umsetzung in die Schulpraxis mit. Sie unterstützen damit auch die Qualitätsentwicklung in den Schulen.

Zahlreiche Fortbildungen für Schulpsychologen werden am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien angeboten.

Angestrebt wird eine immer bessere Vernetzung der Schulpsychologen mit weiteren Unterstützern, wie dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst, didaktischen Trainern und anderen Beratergruppen.

Kurzfristig sind Stellen des Schulpsychologischen Dienstes bei etwaigem Ausscheiden von Schulpsychologen zügig wieder zu besetzen, um eine fachlich hochwertige Beratungskompetenz sicherzustellen.

Langfristig gilt es, den Schulpsychologischen Dienst personell im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten zu verstärken.