Das Thüringenjournal berichtete am 13 Juli 2006 von einem mittlerweile vollzogenen Verkauf eines Teils der Hohen Schrecke

Juli 2006 hat folgenden Wortlaut:

Seit mehreren Jahren gibt es Bestrebungen des Freistaats, Gebiete der Hohen Schrecke meistbietend zu veräußern. Die Problematik war auch Gegenstand diverser parlamentarischer Initiativen. Einer Pressemitteilung in der Kyffhäuser Allgemeinen vom 24. Juni 2006 ist zu entnehmen, dass etwa 6 000 Hektar Waldfläche in der Hohen Schrecke zum Verkauf anstehen. Anrainerkommunen haben jedoch ihr Unverständnis und ihre Besorgnis über die Privatisierungspläne sowie eigene Vorstellungen zur weiteren Nutzung des Waldgebietes mehrfach geäußert. Ihre Haltung hätten sie mit einem offenen Brief auch dem Ministerpräsidenten Dieter Althaus mitgeteilt.

Das Thüringenjournal berichtete am 13. Juli 2006 von einem mittlerweile vollzogenen Verkauf eines Teils der Hohen Schrecke. Umweltverbände seien dabei nicht berücksichtigt worden. Dem Bericht nach würden eine nachhaltige Bewirtschaftung sowie der Zugang für Touristen weiterhin gewährleistet sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass Teile der Hohen Schrecke mittlerweile durch die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) verkauft sind?

2. Wenn ja, wer ist der Käufer, welcher Verkaufserlös wurde erzielt und erfolgte der Verkauf nach Höchstgebot?

3. Warum wurde der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als Bieter nicht berücksichtigt?

4. Inwieweit sind die Vorstellungen der Anrainerkommunen in die Gestaltung des Kaufvertrages eingeflossen und damit berücksichtigt worden?

5. Liegt seitens des Käufers ein Betriebskonzept vor, das die Einhaltung forst- und naturschutzfachlicher Auflagen sicherstellt, und welche Eckpunkte enthält dies?

6. Wie wird sich in den privatisierten Gebieten künftig die weitere touristische Nutzung ohne Einschränkungen gestalten?

7. Welchen Stand hat die Zusammenarbeit mit der Bundesstiftung Umwelt in Bezug auf die Erarbeitung und Einhaltung der Naturschutzkonzeption erreicht?

5. September 2006

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. August 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: ja

Zu 2.: Der Käufer ist Herr Jan Martin Dee aus Morsbach-Holpe. Der Verkaufserlös beträgt 3,1 Millionen Euro. Es wurde nach Höchstgebot verkauft.

Zu 3.: Das Kaufgebot des BUND lag weit unter dem Höchstgebot.

Zu 4.: Herr Jan Martin Dee hat sich im Kaufvertrag zur Akzeptanz des mit den Anrainerkommunen erarbeiteten Wegefunktionsplanes, der im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes Unstrut-Helme-Gebiet aufgestellt wurde, verpflichtet. Der Käufer wurde auf den Naturschutzstatus und die Einstufung der Waldgrundstücke als FFH-Gebiet im Kaufvertrag ausdrücklich hingewiesen.

Zu 5.: Ja, das Betriebskonzept enthält folgende Eckpunkte:

- Waldstrukturdaten,

- wirtschaftliche Zielsetzungen und waldbauliche Planungen,

- forstwirtschaftliche Planungen und Investitionen,

- Arbeitsvolumenermittlung und Durchführung forstwirtschaftlicher Arbeiten,

- Leitung des Betriebes und forsttechnische Betriebsführung,

- Einklang von Forstwirtschaft und Naturschutz,

- Jagdbewirtschaftung und

- Eigentümerzielsetzungen sowie Grundsätze der Bewirtschaftung.

Herr Jan Martin Dee hat sich mit dem Kauf verpflichtet, die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Waldgrundstücke gemäß Bundeswald- und -naturschutzgesetz, Thüringer Waldgesetz einschließlich dazugehöriger Durchführungsverordnungen, Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft und insbesondere unter Beachtung der Thüringer Verordnung über das Naturschutzgebiet Hohe Schrecke sowie der erfolgten Gebietsausweisung nach FFH-Richtlinie durchzuführen.

Zu 6.: Die weitere touristische Nutzung des Kaufgegenstandes wird auch nach der Privatisierung möglich sein. Ich verweise auf die §§ 6 bis 8, 18, 25, 30 und 35 des Thüringer Waldgesetzes sowie auf die Antwort zu Frage 4.

Zu 7.: Mit der Bundesstiftung Umwelt hat die LEG bezüglich der Entwicklung der Hohen Schrecke nicht zusammengearbeitet. Aussagen zu einer zu erarbeitenden Naturschutzkonzeption können daher nicht getroffen werden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 5.