Strafvollzug

2. Für Maßnahmen der Bauunterhaltung (Einzelplan 18 Kapitel 05 Titel 519 01 und 519 02):

Für Maßnahmen der Bauunterhaltung wurden insgesamt 11 053 377,37 Euro verausgabt.

3. Für Maßnahmen im investiven Bereich zur Be- und Ersatzbeschaffung von Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Maschinen, Geräte und Fahrzeugen (Titel der Hauptgruppe 8 bei Einzelplan 05 Kapitel 05 ­ Justizvollzug):

Für Beschaffungsmaßnahmen wurde somit ein Gesamtbetrag von 11 843 701,29 Euro aufgewendet. Für investive Maßnahmen ist in 2007 ein Betrag in Höhe von 940 300,- Euro veranschlagt.

17. Welche Einrichtungen wurden im Anfragezeitraum aus welchen Gründen geschlossen bzw. welche Schließungen sind in den nächsten drei Jahren geplant?

Im Anfragezeitraum wurden folgende Justizvollzugseinrichtungen geschlossen:

Die Schließungen erfolgten insbesondere auf Grund des maroden Bauzustandes, der nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Kernsanierung ausschloss.

In den nächsten drei Jahren sind keine weiteren Schließungen geplant.

18. Inwiefern entsprechen die Sicherheitseinrichtungen und -konzepte in den Einrichtungen dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik und den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes und anderer geltender Vorschriften?

Weder das Strafvollzugsgesetz noch andere gesetzliche Regelungen oder Vorschriften enthalten Vorgaben darüber, wie Sicherheitseinrichtungen oder -konzeptionen ausgestaltet sein sollen. § 2 Satz 2 besagt lediglich, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dient.

Die Sicherheitskonzeption im Thüringer Justizvollzug wird ­ wie in den meisten Bundesländern ­ von folgenden Überlegungen getragen: Sicherheit im Vollzug kann nur dann entstehen, wenn mehrere Faktoren und Komponenten gleichzeitig beachtet werden. Die Ecksteine der Sicherheit bilden dabei im Wesentlichen:

· die baulich-technischen Vorkehrungen,

· das Regelwerk der Sicherheitsorganisation,

· das Bewusstsein der Bediensteten für Sicherheitsbelange.

Dass dieser Grundkonzeption in den vergangenen Jahren erfolgreich gefolgt wurde, belegen die gerade auch im Vergleich mit anderen Bundesländern günstigen Daten.

19. Wie werden die Einhaltung der Sicherheitskonzeption und deren Anpassung bzw. Fortentwicklung abgesichert?

Die Überwachung der Einhaltung der Sicherheitskonzeption sowie deren Fortschreibung und die Überprüfung und Gewährleistung der Einsatzfähigkeit der baulich-technischen Sicherheitseinrichtungen ist primär Aufgabe der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. U. a. zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist in jeder Justizvollzugsanstalt eine Verwaltungsabteilung Sicherheit eingerichtet, die in der Regel von einem Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes geleitet wird.

Im Rahmen der Anstaltsbesichtigungen gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz zu § 151 informiert sich auch das zuständige Fachreferat des Thüringer Justizministeriums regelmäßig über die Aktualität der Sicherheitskonzeptionen sowie deren Einhaltung in den einzelnen Anstalten.

Liegenschaft Zeitpunkt der Schließung Unterwellenborn 1997

Erfurt 2002

Gotha 2002

Als zusätzliches Instrumentarium zur Überprüfung der Sicherheit wurde die Sicherheitsgruppe Strafvollzug Thüringen geschaffen, welche regelmäßig im Auftrag des Thüringer Justizministeriums die baulich-technische Sicherheit und die Sicherheitsorganisation in den einzelnen Justizvollzugsanstalten überprüft und Empfehlungen zu ihrer Verbesserung abgibt.

II. Situation der Gefangenen

Zu Aufenthalts- und Unterbringungsbedingungen

20. Wie viele Gefangene sind in den Justizvollzugsanstalten im Anfragezeitraum untergebracht (gewesen)?

Die Belegung der einzelnen Anstalten, getrennt nach offener und geschlossener Vollzugsabteilung sowie nach Geschlecht ist nachfolgender Tabelle (Anlage 1) zu entnehmen.

21. Wie viele der Insassen sind in Räumen mit Einzelbelegung bzw. Mehrfachbelegung untergebracht (Durchgangsgefangene, wenn möglich, bitte gesondert aufweisen)?

Die Belegungsfähigkeit nach Einzel- und Mehrfachunterbringung unterteilt nach Geschlecht sowie Justizvollzugseinrichtungen ist nachfolgender Tabelle (Anlage 2) zu entnehmen. Die Durchgangsgefangenen sind in den Zahlen insgesamt mit enthalten.

22. Wie hat sich die (durchschnittliche) Verweil- bzw. Haftdauer im Anfragezeitraum verändert (bitte aufschlüsseln nach Betroffenengruppen und soweit möglich Deliktgruppen)?

Die Entwicklung der Anzahl der Strafgefangenen unterteilt nach Jahren, Hauptdeliktgruppen und Geschlecht sowie nach Altersgruppen und voraussichtlicher Vollzugsdauer ist den nachfolgenden Tabellen (Anlagen 3 und 4) zu entnehmen.

23. Wie stellt sich die Ausstattung der Hafträume mit Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen in den einzelnen Bereichen des Justizvollzugs und den einzelnen Einrichtungen dar?

In den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen erfolgt eine einheitliche Ausstattung der Hafträume mit Haftraummobiliar.

Zur Ausstattung eines Haftraumes gehören folgende Einrichtungsgegenstände:

· Haftraumbett oder Doppelstockbett in Normal- oder Sondergröße,

· Haftraumschrank mit Fächerteil und Kleiderteil,

· Wandregal,

· Haftraumstuhl,

· Haftraumtisch (überwiegend in der Größe 80 x 80 cm),

· Fernsehbord,

· Pinnwand,

· Abfalleimer mit Deckel.

Der Nassbereich und der Toilettenbereich ist ausgestattet mit:

· Toilettenbecken mit Deckel,

· WC-Garnitur,

· Waschbecken,

· Konsole (Ablage),

· Spiegel,

· Hakenleiste für Handtücher.

Zur individuellen Ausgestaltung des Haftraumes kann der Gefangene, nach vorangegangener Genehmigung durch die Anstalt, folgende weiteren Ausstattungsgegenstände einbringen:

· Fernsehgerät,

· Radiorecorder mit CD- und Kassettenteil mit bestimmten technischen Einschränkungen,

· Kaffeemaschine,

· Spielekonsolen (z. B. Play-Station 1, Game-Cube).