Welche Unterschiede gibt es in der Haft und Unterbringungssituation von Jugendlichen zu erwachsenen

Freizeit-, Kurz- und Dauerarreste werden wie folgt vollzogen:

Die Werte sind relativ konstant, Gründe dafür können nicht genannt werden.

Welche Unterschiede gibt es in der Haft- und Unterbringungssituation von Jugendlichen zu erwachsenen Strafgefangenen?

Im Jugendvollzug bestehen insbesondere folgende Besonderheiten:

· Jugendstrafgefangene und junge Untersuchungsgefangene werden maximal zu zweit in einem Haftraum untergebracht.

· Bei der Arbeitszuweisung stehen Maßnahmen der schulischen und beruflichen Qualifikation im Vordergrund.

· Im Rahmen der Freizeitgestaltung wird insbesondere das Angebot an betreuten und angeleiteten Freizeitmaßnahmen gefördert.

· Die Durchführung des Antiaggressionstrainings besitzt einen besonderen Stellenwert im Behandlungsprogramm.

Im Übrigen orientieren sich die Haft- und Unterbringungsbedingungen schwerpunktmäßig an den Erfordernissen des Wohngruppenvollzuges.

Wie sieht die Vollzugskonzeption für den Jugendstrafvollzug aus und welche Alternativen hinsichtlich ihrer Gestaltung wurden bzw. werden diskutiert?

Die Konzeption des Jugendstrafvollzuges erfolgt auf der Grundlage von § 91 Jugendgerichtsgesetz (JGG), wonach die zu einer Jugendstrafe verurteilten Straftäter zu einem rechtschaffenen und verantwortungsbewussten Lebenswandel erzogen werden sollen.

Die Gestaltung des Vollzuges wird dabei an den individuellen Bedürfnissen und Defiziten des einzelnen Gefangenen ausgerichtet. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird jeder Gefangene einer Behandlungsuntersuchung unterzogen, wobei die Persönlichkeit des Straftäters erforscht und eine Kriminogese erstellt wird. Der in einer Konferenz beschlossene Vollzugsplan enthält die wesentlichen Aussagen zur künftigen Vollzugsgestaltung, z. B. zur Art der Unterbringung, zur Teilnahme an aus- und weiterbildenden Maßnahmen, zu Vollzugslockerungen und zu besonderen Hilfs- und Behandlungsmaßnahmen.

Mit der Schaffung von Wohngruppen, die untereinander abgetrennt sind, kann eine weitgehende Differenzierung unter den einsitzenden Gefangenen erreicht werden (Binnendifferenzierung). Die Gefangenen werden dabei Wohngruppen zugewiesen, in denen eine auf ihre Bedürfnisse sowie die Sicherheitsbelange der Anstalt abgestimmte Vollzugsgestaltung durchgeführt wird.

Das Vollzugskonzept für die Jugendstrafanstalt Ichtershausen sieht außerdem vor, dass die Gefangenen während der Strafverbüßung ihre schulische und berufliche Qualifikation verbessern und dadurch die Wiedereingliederungschancen erhöhen sollen.

Darüber hinaus wird eine sinnvolle Freizeitgestaltung als wichtiger Bestandteil zur Erreichung des Vollzugsziels gefördert. Neben unbetreuten Freizeitmaßnahmen werden auch angeleitete Freizeitveranstaltungen angeboten. des Jugendstrafvollzuges wird im Hinblick auf das bevorstehende Landesgesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert.

Welche wissenschaftlichen Konzepte und Forschungsergebnisse sowie praktischen Erfahrungen haben darin Eingang gefunden? Inwiefern wurden Konzepte anderer Bundesländer bzw. anderer Staaten ausgewertet und für die Thüringer Konzeption berücksichtigt?

Es findet fortlaufend ein Erfahrungsaustausch mit den Leitern und sonstigen verantwortlichen Mitarbeitern von Jugendstrafanstalten anderer Bundesländer sowie von anderen Justizvollzugsanstalten statt. Die hierzu gegebenen Möglichkeiten ­ z. B. innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der Anstaltsleiter und besonderen Vollstreckungsleiter in der DVJJ e.V. ­ werden intensiv genutzt. Diesbezüglich fanden bereits Gespräche mit Kollegen aus anderen europäischen Ländern statt.

Die dabei gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zeigen, dass sich die in den einzelnen Einrichtungen verwendeten Konzepte grundsätzlich sehr ähneln; dabei müssen sich diese selbstverständlich an den jeweils gegebenen baulichen, personellen, organisatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen orientieren.

Wie stellt sich die Situation in Ichtershausen und Weimar dar im Hinblick auf die ordnungsgemäße Umsetzung der Vollzugskonzeption?

Die für die Jugendstrafanstalt maßgebliche Vollzugskonzeption kann ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Nachteilig auf die Umsetzung der Vollzugskonzeption wirken sich allerdings folgende Umstände aus:

· Die anhaltend angespannte Belegungssituation führt dazu, dass das Prinzip der Binnendifferenzierung nicht vollumfänglich eingehalten werden kann; d.h., Gefangene können nicht immer in den Wohngruppen untergebracht werden, die für ihre Behandlung am Besten geeignet wären.

· Die Zweiganstalt Weimar, die als Untersuchungshaftanstalt für erwachsene Inhaftierte konzipiert worden war, verfügt nicht über ausreichende Möglichkeiten zur Beschäftigung der Gefangenen sowie zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung.

Auch zur Behebung dieser Defizite wird derzeit der Neubau einer Jugendstrafanstalt vorbereitet.

Inwiefern genügt die Haft- und Unterbringungssituation in Ichtershausen und Weimar der vor allem durch die Rechtsprechung ­ insbesondere durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2006 ­ gemachten Vorgabe, dass sie den besonderen Bedürfnissen jugendlicher Straftäter genügen müssen (z.B. Kommunikationsbedürfnis)?

In der Jugendstrafanstalt Ichtershausen entspricht die Vollzugsgestaltung bereits heute weitestgehend den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31.05.2006 formuliert hat.

Insbesondere wird dort die Unterbringung in Wohngruppen praktiziert, die das Bundesverfassungsgericht im Jugendstrafvollzug für besonders geeignet hält. Auch kann in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen jedem arbeitsfähigen Gefangenen ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zugewiesen werden.

In der Zweiganstalt Weimar kann Wohngruppenvollzug aufgrund der baulichen Struktur der Anstalt derzeit nicht praktiziert werden. Um dem Kommunikationsbedürfnis der Jugendstrafgefangenen gleichwohl Rechnung zu tragen, wird in Teilen eine erweiterte Aufschlussregelung praktiziert. Zurzeit nimmt etwa die Hälfte der Jugendstrafgefangenen in der Zweiganstalt Weimar an Bildungsmaßnahmen (u.a. Elementarunterricht, EDV-Kabinett, Ergotherapie) teil.

Inwiefern hat es Beschwerden über die Situation im Jugendstrafvollzug und im Jugendarrest gegeben und wie wurde behördlicherseits darauf reagiert?

Beschwerden von Gefangenen zur Haftsituation im Jugendstrafvollzug werden nicht statistisch erfasst, so dass Erkenntnisse weder zur Anzahl noch zum Gegenstand vorliegen.

Die Bediensteten sind angewiesen, Beschwerden zeitnah unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorschriften zu bescheiden.

Welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Landesregierung aus den in den Antworten zu Frage 106 bis 114 benannten Fakten und Entwicklungen zu ziehen sowohl im Hinblick auf praktische Maßnahmen als auch die Erarbeitung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes für Thüringen?

Die Landesregierung hat den Neubau einer Jugendstrafanstalt beschlossen.

Der Entwurf des Jugendstrafvollzugsgesetzes wird in besonderer Weise auf die Erfordernisse für junge Gefangene eingehen.

Zur Resozialisierung:

Welche speziell auf das Resozialisierungsziel ausgerichtete personelle Ausstattung weist der Jugendstrafvollzug auf?

Mit einem Betreuungsschlüssel von 56 Bediensteten je 100 Gefangene liegt der Betreuungsschlüssel in der Jugendstrafanstalt/Jugendarrestanstalt weit über dem Landesdurchschnitt der Justizvollzugsanstalten. Dies gewährleistet eine intensivere Betreuung der Jugendlichen (und Heranwachsenden).

Welche Bildungs- und Ausbildungsangebote mit Blick auf eine leichtere und dauerhafte Resozialisierung gibt es im Jugendstrafvollzug und Jugendarrest?

Hinsichtlich des Maßnahmeangebotes im Jugendstrafvollzug wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.

Im Jugendarrest werden folgende Angebote vorgehalten:

· Thüringer Trainings- und Bildungsprogramm für mit rechtsextremen Hintergrund (das Projekt wird durch die FSU Jena begleitet),

· Pädagogische Projekte wie

- Erste-Hilfe-Kurse,

- Exkursionen in die Gedenkstätte Buchenwald,

- Besuche des Jugendtheaters Am Stellwerk,

- Filmvorführungen mit Diskussionsrunden.

Welche spezifischen Unterstützungsangebote (zur Vermeidung in der Justizvollzugsanstalt/während des Aufenthalts/ als Nachsorge) bestehen für Jugendliche?

Spezifische Unterstützungsangebote zur Vermeidung einer Inhaftierung von Jugendlichen finden sich in der Antwort zu Frage 68.

Während der Inhaftierung stehen den Jugendlichen alle aus der Antwort zu Frage 50 ersichtlichen Unterstützungsangebote sowie die in der Antwort zu Frage 117 genannten (Aus-)Bildungsangebote zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es für inhaftierte Jugendliche ein verhaltenstherapeutisch orientiertes Anti-Gewalt-Training bzw. Anti-Aggressivitäts-Training, spezielle Deliktgruppen für Brandstifter sowie diverse Filmprojekte zu den Themen Gewalt, Rassismus, Rechtsradikalismus, Ausländerfeindlichkeit, Probleme junger Spätaussiedler, Sucht und Strafvollzug im Allgemeinen.

Hinsichtlich der Nachsorgemaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 73 verwiesen.

Welche spezifischen Probleme bestehen für Jugendliche bei Rückkehr in das Alltagsleben? Welche spezifischen Hilfs- und Unterstützungsgebote gibt es für jugendliche Rückfalltäter?