Jugendförderung

Im Dezember 2005 wurde vom Thüringer Sozialministerium die Richtlinie Örtliche Jugendförderung verabschiedet. Damit sind die Richtlinien zur Jugendpauschale, der Schulsozialarbeit, der außerschulischen Jugendarbeit und andere zusammengefasst worden. Mit den Mitteln aus dieser Richtlinie haben die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit Maßnahmen der Jugendhilfe umzusetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Vollzeitstellen werden derzeit im Bereich der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der kulturellen Jugendbildung und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Freistaat Thüringen gefördert (bitte nach Kreisen, Tätigkeitsfeldern und Professionen aufschlüsseln)?

2. Wie viele Personen werden derzeit im Bereich der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der kulturellen Jugendbildung sowie im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz im Freistaat Thüringen gefördert (bitte nach Kreisen, Tätigkeitsfeldern und Professionen aufschlüsseln)?

3. Wie viele Personen und wie viele wurden durch die Zuweisungen aus der Jugendpauschale an die Kommunen gefördert (bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten und Jahren seit 2005 aufschlüsseln)?

4. Werden durch die Kommunen auch Arbeitsgelegenheiten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sog. Ein-Euro-Jobs in der Jugendhilfe gefördert? Wenn ja, wie viele seit Einführung des SGB II (bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten, Tätigkeitsfeldern und Jahresscheiben aufschlüsseln)?

5. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten nach SGB II in der Jugendhilfe, gerade im Hinblick auf fachliche Empfehlungen, Qualitätsstandards und das Fachkräftegebot der Jugendhilfe, sowie auf die Kriterien, die für die Förderung von Arbeitsgelegenheiten nach SGB II gelten?

6. Wie viele der Mittel, die im Rahmen der Richtlinien Örtliche Jugendförderung zur Verfügung stehen und standen, wurden von den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten abgerufen (bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten und Jahren seit 2005 aufschlüsseln)?

7. In welcher Höhe haben Kreise und kreisfreie Städte Eigenmittel in Maßnahmen nach der Richtlinie Örtliche Jugendförderung investiert (bitte nach Kreisen, kreisfreien Städten und Jahren seit 2005 aufschlüsseln)?

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Juli 2007 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die erfragten Daten lagen der Landesregierung in der gewünschten Form nicht vor. Sie mussten daher zunächst von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe zusammengestellt und zugearbeitet werden.

Die Richtlinie Örtliche Jugendförderung trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Für das Jahr 2005 galt die Richtlinie Jugendpauschale.

Zu 1 und 2.:

Die Fragen werden gemeinsam beantwortet und in nachfolgenden Tabellen 1 bis 4 dargestellt.