Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz

Bei Verstößen sind die entsprechenden Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren einzuleiten.

Mit der Verabschiedung der Thüringer Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz vom 14. Juni 200, der Leitlinien zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz vom 14. Juni 2004 und einem damit verbundenen Bußgeldkatalog wurden für Thüringen günstige Voraussetzungen für die einheitliche Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschaffen und Unsicherheiten bei den Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten abgebaut.

Die Befähigung von Kindern und Jugendlichen, sachgerecht, kreativ und sozial verantwortlich mit den Medien umzugehen und diese zu nutzen, ist durch eine wirkungsvolle und zielgerichtete Medienpädagogik zu unterstützen. Mit zahlreichen Projekten wird in den Landkreisen und Städten durch die örtlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Thüringer Landesmedienanstalt der Medienzugang und die Mediennutzung für Kinder und Jugendliche durch eine zielgerichtete Förderung unterstützt und qualifiziert. Der Einsatz von Medien und der Umgang mit ihnen erfordern unterschiedliche medienpädagogische Schwerpunktsetzungen in Abhängigkeit von den verschiedenen Altersgruppen und Handlungsfelder. Im Rahmen des präventiven Jugendschutzes wird der Umgang mit Gefährdungen in diesem Bereich geübt und gleichzeitig auf Gefahren aufmerksam gemacht.

In Anbetracht der ständig sich entwickelnden Möglichkeiten und der steigenden Nutzung neuer Medien- und Informationssysteme muss die Entwicklung der Angebote im Internet verstärkt beobachtet werden. Neben der Weiterentwicklung geeigneter Sperrmechanismen müssen auch kinderspezifische Angebote zum Umgang mit den Inhalten im Internet altersspezifisch in den Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen unterbreitet werden. Entsprechende Empfehlungen wurden an die örtlichen Träger gegeben und sind auch auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit abrufbar. In diesem Sinne wirkt auch der gemeinnützige Verein Erfurter Netcode e. V.. Er hat zum Ziel, Kindern und Eltern eine Orientierungshilfe für kindergerechte Angebote im Internet zu geben. Dazu hat der Erfurter Netcode eine umfangreiche Liste von Kriterien erarbeitet, die an gute Internet-Kinderseiten zu stellen sind. Sie berücksichtigen zugleich Aspekte des Jugendmedienschutzes, des Datenschutzes, der sauberen Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten und klare Regelungen für Kaufangebote. Der Anbieter von Internet-Kinderseiten, der diese Kriterien bei den Inhalten und der Gestaltung seines Angebots berücksichtigt, kann sich um das Netcode-Siegel bewerben und wenn er es erhält, mit ihm das Angebot als kindgerecht kennzeichnen.

Voraussetzung für die Wirksamkeit und den Erfolg dieser medienpädagogischen Aktivitäten sind neben der Schaffung und Bereitstellung der notwendigen materielltechnischen Ausstattung auch die fachliche Kompetenz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Jugendarbeit. In den Landkreisen und kreisfreien Städten wird sich in Verantwortung der Jugendschutzbeauftragten zum Thema Kinder- und Jugendschutz regelmäßig in den Besprechungen im Fachbereich Jugendarbeit ausgetauscht. Außerdem werden gemeinsame präventive Maßnahmen geplant.

Schwerpunktmäßig wurden so z. B. Fortbildungen zum Thema Jugendmedienschutz, Medienpädagogik, Jugendschutz und Internet sowie Pornographie angeboten.

Als steter Ansprechpartner und Initiator medienpädagogischer Arbeit und Fortbildungen hat sich der Landesfilmdienst Thüringen e. V. etabliert. Mit einem umfassenden Angebot an medienpädagogischen Projekten und der Erarbeitung vielfältiger Materialien zur Weiterentwicklung der Medienkompetenz bei jungen Menschen sowie bei Eltern, u. a. mit dem Projekt Medienpädagogische Angebote für Eltern, wurde die Grundlage für weitere anspruchsvolle Fortbildungsmaßnahmen und Projekte im Bereich der Medienpädagogik sowie zur Entwicklung eines Multiplikatorenpools geschaffen. Mit zahlreichen Fortbildungsangeboten spricht der Landesfilmdienst Thüringen e. V. vor allem Multiplikatoren in der offenen Jugendarbeit sowie Lehrkräfte an. Sie sollen befähigt werden, Kinder und Jugendliche zur sinnvollen Mediennutzung anzuregen.

Ein weiterer Partner auf der Landesebene im Bereich des Jugendmedienschutzes ist die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V., die zahlreiche Präventionsangebote als Abrufangebote vorhält.

Durch verschiedene Initiativen wurde der Aufbau mehrerer teilweise miteinander vernetzter Informationssysteme für Jugendliche und Multiplikatoren in Thüringen etabliert. Dazu zählt einerseits der Landesjugendserver Yougend.com als Drehscheibe für Jugendinformationen vorrangig für die Jugendverbände. Andererseits gibt es vom Land geförderte Jugendinformationspunkte (JIPs), die vorwiegend in offenen Jugendeinrichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung stehen.

Außerdem erfolgt regelmäßig die Förderung und Schulung von Schülerzeitungsredaktionen. Der Jugendmedienpreis wird regelmäßig seit 2004 in Kooperation von Landesjugendring Thüringen e. V., den jungen Medien Thüringen - junge Presse Thüringen e. V. und dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft ausgeschrieben.

VI. Familiengefüge und alternative Fürsorge

A. Führung durch die Eltern (Artikel 5)

Das Recht, aber auch die Pflicht der Eltern, für ihr Kind Sorge zu tragen und es bei der Ausübung der in der Konvention anerkannten Rechte zu führen, wird neben Artikel 6 Grundgesetz auch über Artikel 18 der Thüringer Verfassung gewährleistet.

B. Maßnahmen zur Unterstützung der Eltern (Artikel 18)

Die Thüringer Verfassung sichert in Artikel 17 die Unterstützung der elterlichen Sorge und Erziehung zu. Die Beratung und Unterstützung wird in den unterschiedlichsten Formen gewährt. Dies geschieht zum einen durch Maßnahmen, die die elterliche Erziehungskompetenz steigern, zum anderen durch finanzielle Transferleistungen.

Landesrechtliche Grundlage der Familienförderung ist nunmehr vor allem das im Zuge der Familienoffensive am 16. Dezember 2005 vom Landtag beschlossene Thüringer Familienfördergesetz (GVBl. S. 365), zu dem das Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz, das Thüringer Gesetz über die Errichtung der Stiftung und die Förderung der Thüringer Stiftung Hilfe für schwangere Frauen und Familien in Not, das Thüringer Erziehungsgeldgesetz und das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz gehören.

· Nach dem Thüringer Familienförderungssicherungsgesetz werden Landeszuwendungen gewährt für Familienbildungsangebote, Familienerholung, Familienferienstätten, Familienverbände und Familienzentren. Außerdem sind in jeder Legislaturperiode ein Landesfamilienförderplan und ein Familienbericht zu erstellen.

· Mit dem Thüringer Gesetz über die Errichtung der Stiftung und die Förderung der Thüringer Stiftung Hilfe für schwangere Frauen und Familien in Not wurde die Stiftung errichtet. Deren Zweck ist es, Maßnahmen und Einrichtungen zu fördern, die der Familienbildung, der Unterstützung von Ehe und Familien in sozialer, politischer und kultureller Hinsicht, der Familienhilfe, der allgemeinen Schwangerenberatung, der Beratung von Schwangeren, Paaren und Familien in schwieriger Situation sowie der Steigerung der Wirksamkeit bestehender familienunterstützender Maßnahmen dienen. Zur Qualitätssicherung und Förderung der Elternbildung unterhält die Stiftung zudem die Elternakademie.

· Das Thüringer Erziehungsgeldgesetz gewährt allen Kindern ab dem Tag nach der Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Tag der Vollendung des dritten Lebensjahres ein Erziehungsgeld. Dieses wird unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit der Eltern, aber in Abhängigkeit von der Ordnungszahl des Kindes gewährt. Das erste Kind erhält monatlich 150 Euro, das zweite 200 Euro, das dritte 250 und das vierte und jedes weitere Kind 300 Euro. Das Erziehungsgeld unterstützt so Familien in einer Phase, in der die finanziellen Möglichkeiten in der Regel beschränkt sind. Es berücksichtigt die vermehrten Aufwendungen von Familien mit mehreren Kindern und honoriert die Erziehungsleistung der Eltern. Das Erziehungsgeld eröffnet auch Wahlfreiheiten für Eltern bezüglich der Art und Gestaltung des Familienlebens und der Kindererziehung, indem es den Eltern freistellt, das Geld wahlweise zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung, in einer Tagespflege oder für die häusliche Betreuung aufzuwenden.

· Des Weiteren unterstützt das Land die Bildung lokaler Bündnisse für Familien in allen Kreisen und kreisfreien Städten Thüringens.