Seit wann und unter welchen Voraussetzungen steht Staatssekretären in Thüringen Personenschutz

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann und unter welchen Voraussetzungen steht Staatssekretären in Thüringen Personenschutz zu?

2. Welche Staatssekretäre hatten oder haben Personenschutz?

3. Wie hoch sind oder waren die zusätzlichen Kosten für den Personenschutz, und aus welchem Haushaltstitel werden sie finanziert?

Das Thüringer Innenministerium hat die namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Juli 2001 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung

Alle Angelegenheiten des Personen- und Objektschutzes unterliegen der Geheimhaltung. Sie sind mindestens VS NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft. Insofern können hierzu keine Aussagen getroffen werden.

Zu 1.: siehe Vorbemerkung

Zu 2.: siehe Vorbemerkung

Zu 3.: siehe Vorbemerkung Kosten für den Personenschutz werden aus dem Haushalt des Landeskriminalamts finanziert.