Verwendung von Beamten/Angestellten im TMBLM/TMBV

Die Personalpolitik der Landesregierung ist Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Zu Frage 10 der Kleinen Anfrage 867 (Drucksache 4/2161) teilte die Landesregierung mit, dass zum damaligen Zeitpunkt im Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr vier Referate von einer Doppelspitze geleitet wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Beförderungen nach B 3 sind im Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien/Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr (TMBLM/TMBV) seit dem 1. Juli 2004 zu welchen Zeitpunkten vorgenommen worden? Auf welchen Dienstposten (Referatsleiter/stellvertretende Abteilungsleiter/Referatsgruppenleiter) sind diese Beamten befördert worden?

2. Wie viele Beamte und vergleichbare Angestellte der Besoldungsgruppe B 3 (Leitender Ministerialrat) sind im TMBLM aufgeteilt nach Abteilungen tätig? Wie viele Planstellen der Besoldungsgruppe B 3 und vergleichbare Stellen für Angestellte sind für das TMBLM insgesamt ausgewiesen?

3. Welche Funktionen nehmen die Beamten der Besoldungsgruppe B 3 und die vergleichbaren Angestellten in den jeweiligen Abteilungen des TMBLM wahr?

4. Wie viele der B-3-Beamten und vergleichbare Angestellte im TMBLM üben weder eine Funktion als stellvertretende Abteilungsleiter noch als Referatsgruppenleiter aus? Wie verteilen sich diese Beamten/Angestellten auf die Abteilungen und welche Funktionen nehmen sie wahr?

5. Wie rechtfertigt die Landesregierung im Hinblick auf die Besoldungsordnung B die Beförderungen nach B 3 für diejenigen Beamten/Angestellten (Frage 4), die weder als stellvertretende Abteilungsleiter noch als Referatsgruppenleiter eingesetzt sind?

6. Hat die Finanzministerin Kenntnis von der möglicherweise nicht amtsgemäßen Verwendung von Beamten/Angestellten im TMBLM/TMBV? Hat das TMBLM/TMBV in den Kabinettsvorlagen des TMBLM/TMBV über die B-3-Beförderungen angegeben, dass Beamte weder als stellvertretende Abteilungsleiter noch als Referatsgruppenleiter bestellt sind?

7. Wie viele B-3-Bedienstete leiten im TMBLM ein Referat mit einer Doppelspitze? Um welche Referate handelt es sich, wie viele Mitarbeiter sind diesen Referaten nach welchen Kriterien jeweils zugeordnet?

Wie sind die jeweiligen Aufgaben in den Doppelkopfreferaten aufgeteilt? Wie viele Mitarbeiter sind in einem Doppelkopfreferat dem bzw. einem B-3-Beamten zugeordnet (bitte getrennt nach Funktionsbezeichnung und Besoldungsgruppe aufführen)?

Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. August 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Im TMBLM sind zum 1. Juli 2006 und 1. Oktober 2008 insgesamt zwei Beförderungen nach B 3 erfolgt. Es handelt sich hierbei um in der B 3 der Anlage 1 zum Thüringer Besoldungsgesetz aufgeführte Funktionen (Vertreter eines Abteilungsleiters bei einer obersten Landesbehörde sowie Leiter eines großen oder bedeutenden Referats).

Zu 2.: Im TMBLM sind insgesamt fünf Mitarbeiter der B 3 bzw. vergleichbare Arbeitnehmer tätig, davon in den Abteilungen 2 bis 4 jeweils ein, in der Abteilung 1 zwei Mitarbeiter. Hinsichtlich der ausgewiesenen Planstellen und Stellen wird auf den Landeshaushaltsplan 2008/2009 verwiesen.

Zu 3.: Es handelt sich hierbei um die in der B 3 der Anlage 1 zum aufgeführten Funktionen Vertreter eines Abteilungsleiters bei einer obersten Landesbehörde und Leiter eines großen oder bedeutenden Referats.

Zu 4.: Zwei Mitarbeiter (in Abteilung 1 und Abteilung 4) sind Leiter eines bedeutenden Referats.

Zu 5.: Es erfolgte lediglich eine Beförderung, ohne dass die Funktion als stellvertretender Abteilungsleiter oder als Referatsgruppenleiter ausgeübt wurde, unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Zu 6.: Es liegen keine nicht amtsgemäßen Verwendungen vor; im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

Zu 7.: Ein Beamter der B 3 bildet mit einem weiteren Beamten eine Doppelspitze eines Referats. Es handelt sich hierbei um das Referat 37 Vermessungsstellen, Bodenordnung und Wertermittlung. Diesem Referat sind zusätzlich zur Referatsleitung 11 Bedienstete, davon zwei Beamte des höheren Dienstes A 14 und A 15), sieben Beamte des gehobenen Dienstes A 10 bis A 13g) und zwei Beamte des mittleren Dienstes bzw. vergleichbare Arbeitnehmer A 9m, EGr 6 TV-L) zugeordnet. Die Aufgaben sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Ämter der Beamten bzw. der Einstufung der Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei die Referatsleiter das Referat leiten und gemeinsam dafür verantwortlich sind, dass die dem Referat nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben sachgerecht und rechtzeitig erfüllt werden. Die Mitarbeiter sind gemäß § 4 Abs. 8 dem Referat und nicht einer Person zugeteilt.