Beauftragte der Landesregierung

Gemäß § 10 Absatz 6 Untersuchungsausschussgesetz benennt die Landesregierung dem Untersuchungsausschuss Beauftragte für das Untersuchungsverfahren. Als Beauftragte der Landesregierung wurden benannt (vgl. Vorlagen UA 4/4-1; -7; -23 und -38):

a. Staatskanzlei Herr Leitender Ministerialrat Dr. Erhard Peterseim Frau Regierungsdirektorin Hiltrud von Friesen Frau Regierungsdirektorin Angelika Grae (ab 12. Februar 2008)

b. Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt Herr Oberregierungsrat Markus Schlautmann Herr Regierungsdirektor Albert Schäfer Herr Ministerialdirigent Stephan Sippel (ab 5. Oktober 2007) Herr Ministerialrat Martin Feustel (ab 13. Dezember 2007)

c. Finanzministerium Herr Ministerialrat Klaus Thomas Mergel Frau Regierungsdirektorin Barbara Miller

d. Justizministerium Herr Richter am Verwaltungsgericht Dr. Bengt Fuchs Herr Ministerialrat Andreas Horsch

3. Benannte Mitarbeiter der Fraktionen

Von den Fraktionen wurden folgende Mitarbeiter gemäß § 10 Absatz 6 Untersuchungsausschussgesetz für den Untersuchungsausschuss benannt (vgl. Vorlagen UA 4/4-2/85; -3; -4):

Die von den Fraktionen benannten Mitarbeiter wurden gemäß § 48 Thüringer Abgeordnetengesetz überprüft und durch ihre jeweilige Fraktion zur Geheimhaltung verpflichtet.

Die Teilnahme an den Sitzungen des Untersuchungsausschusses wurde auch Praktikanten der Fraktionen ermöglicht, sofern diese durch die jeweilige Fraktion zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.

4. Landtagsverwaltung

Von Seiten der Landtagsverwaltung wurde der Untersuchungsausschuss aus der Abteilung Juristischer Dienst, Ausschussdienst, Referat A 5, von Herrn Ministerialrat Dr. Thomas Poschmann unterstützt. Für den Untersuchungsausschuss waren ferner jeweils zeitweise Herr Ass. iur. Veit Rzesnitzek, Frau Ass. iur. Andrea Bartels, Frau Oberregierungsrätin Dr. Cindy Reimann, Frau Marlene Ruft, Frau Justizamtfrau Sandra Ruhle, Frau Birgit Gassner und Frau Carola Schäfer tätig. Die Sitzungsniederschriften wurden von Frau Marlene Ruft erstellt. Im Rahmen ihrer Ausbildung waren mehrere Praktikanten und Rechtsreferendare im Sekretariat des Untersuchungsausschusses tätig.

V. Gerichtliche Parallelverfahren Parallel zum Verfahren des Untersuchungsausschusses wurden gerichtliche Parallelverfahren geführt, die im Hinblick auf ihren Gegenstand oder auf Personen Überschneidungen oder zumindest Berührungen mit dem Untersuchungsauftrag aufwiesen.

Der Untersuchungsausschuss hat hierüber von den Justizbehörden des Freistaats Thüringen gemäß § 14 Absatz 1 Untersuchungsausschussgesetz entsprechende Auskünfte eingeholt und in seinem Verfahren berücksichtigt. Zu den einzelnen Verfahren und den erteilten Auskünften bzw. den übergebenen Unterlagen wird auf die Ausführungen in den Teilen B und C dieses Berichts verwiesen.