Welche Ziele sind mit dem o g Sonderbetriebsplan verbunden Für welche Zeiträume ist dieser

Dezember 2009 hat folgenden Wortlaut:

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 48/2009 wird die Beantragung einer bergrechtlichen Zulassung für die Errichtung und den Betrieb einer unterirdischen Salzwasserleitung zur Entsorgung aus der Halde Volkenroda emittierender Salzlösung durch die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben (GVV) beim Thüringer Landesbergamt bekannt gegeben. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) seien mit dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden und es bestünde deshalb keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Salzwasserleitung ist als eine Ergänzung des Sonderbetriebsplans Flutung der Gruben Volkenroda/Pöthen vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ziele sind mit dem o. g. Sonderbetriebsplan verbunden? Für welche Zeiträume ist dieser ausgelegt?

2. Auf welcher Grundlage (Rahmen-, Haupt- bzw. Abschluss-Betriebsplan) und wann wurde der Sonderbetriebsplan aufgestellt?

3. Bedeutet die Beantragung einer bergrechtlichen Zulassung für die o. g. Salzwasserleitung eine Abweichung vom Sonderbetriebsplan, wenn ja, worin?

4. Welche Umstände veranlassten die GVV zur Beantragung der unterirdischen Salzwasserleitung?

5. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten des Vorhabens und wer trägt sie?

6. Wie erfolgt die umweltrechtliche Überwachung der Flutung und Salzlaststeuerung und wer ist dafür zuständig?

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Januar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Haldensickerwässer der Halde Menteroda (so wird die zur Grube Volkenroda gehörende Halde bezeichnet) werden in einem Stapelbecken gesammelt und von hier in die Grube Volkenroda abgeleitet, um diese Grube zu fluten.

Das Ziel der beantragten Ergänzung zum Sonderbetriebsplan aus dem Jahre 2000 in Umsetzung des Abschlussbetriebsplanes für das Bergwerk Volkenroda aus dem Jahre 1998 besteht nun in der Errichtung einer notwendig gewordenen unterflurigen Rohrleitung zwischen zwei Bohrungen, um die Flutung der Grube zu optimieren.

An die Flutungsbohrung 1 wird eine derzeit zur Kontrolle genutzte Bohrung angeschlossen, die dann als Flutungsbohrung 2 zusätzlich genutzt wird.

Die jetzt abgeschlossene UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass die Ergänzung des Sonderbetriebsplanes zu der Rohrleitung keiner UVP bedarf.

Beide Bohrlöcher sowie die Verbindungsleitung werden bis zur Beendigung der Flutung der Grube genutzt.

Ein konkreter Zeitraum für das Flutungsende ist derzeit nicht bestimmbar. Er ist abhängig von der Niederschlagsmenge und den Fortschritten der Abdeckarbeiten auf der Halde Menteroda.

Zu 2.: Grundlage des geplanten Vorhabens bildet der Abschlussbetriebsplan des Bergwerkes Volkenroda vom 31. Dezember 1994, zugelassen mit Bescheid vom 15. Juni 1998 und der Sonderbetriebsplan Flutung der Grube Volkenroda/Pöthen zur Entsorgung permanent aus der Halde Menteroda witterungsbedingt emittierender Salzlösung der GVV, datiert vom 18. April 1999 und zugelassen am 25. September 2000.

Die jetzt in Bearbeitung befindliche Ergänzung zum zugelassenen Sonderbetriebsplan aus dem Jahr 2000 wurde am 31. August 2009 eingereicht und befindet sich derzeit im Beteiligungszulassungsverfahren.

Zu 3.: Sie bedeutet eine Ergänzung des Sonderbetriebsplans zur sachgerechten Umsetzung des Abschlussbetriebsplans.

Zu 4.: Die unterflurige Rohrleitung dient der Havarieprophylaxe bei der Ableitung der Haldensickerwässer und ermöglicht gleichzeitig eine flexible Verlagerung der Einleitstellen für diese Wässer in die Grube im Zusammenhang mit den Fortschritten in der Grubenflutung.

Zu 5.: Die Kosten belaufen sich auf ca. 1,2 Millionen Euro und werden von der Antragstellerin, der GVV, getragen.

Zu 6.: Die Aufsicht und Überwachung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde, hier das Thüringer Landesbergamt, vorgenommen.

Eine Salzlaststeuerung entfällt, da es sich um Haldensickerwässer handelt, die komplett zur Flutung Verwendung finden.