Finanzamt

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden die derzeitigen Arbeitsbedingungen im Finanzamt eingeschätzt (insbesondere Raumangebot)?

2. In welchem Zeitrahmen soll der Umzug vollzogen werden?

3. Welche Liegenschaften in Zeulenroda sind vorgesehen?

4. Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen?

5. Wie hoch wird die Zahl der künftig im Finanzamt Zeulenroda Beschäftigten sein?

6. Welche Nachnutzung für die Immobilie in Greiz ist vorgesehen?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Januar 2000 (Datum des Eingangs) wie folgt beantwortet:

Im Bereich der Thüringer Steuerverwaltung ist die Standortverlagerung des Finanzamts Greiz nach Zeulenroda neben den Verlegungen der Finanzämter Arnstadt und Schleiz eine der Ausgleichsmaßnahmen. Die Landesregierung hält an der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahmen fest.

Zu 1.: Das Finanzamt Greiz ist in einer landeseigenen Liegenschaft untergebracht. Das Gebäude, als ehemaliges Reichsfinanzamt errichtet, ist für Finanzamtszwecke hergerichtet und geeignet. In dem Gebäude steht eine Hauptnutzfläche von 1 495 Quadratmetern zur Verfügung. Die Arbeitsbedingungen, insbesondere das Raumangbebot, werden als ausreichend eingeschätzt.

13. Januar 2000

Zu 2. bis 4.:

In Zeulenroda konnte trotz intensiver Bemühungen kein geeignetes Gebäude für die Unterbringung des Finanzamts gefunden werden. Deshalb setzt der Ortswechsel des Finanzamts einen Neubau voraus. Aufgrund der angespannten Haushaltslage können finanzielle Mittel für die Neuerrichtung des Finanzamtsgebäudes nicht vor dem Jahr 2003 zur Verfügung gestellt werden.

Zu 5.: Die Zahl der Beschäftigten am Standort Zeulenroda wird der Zahl der Beschäftigten im Finanzamt Greiz entsprechen.

Derzeit arbeiten in Greiz 98 Beschäftigte.

Zu 6.: Über die Nachnutzung der Liegenschaft in Greiz kann erst entschieden werden, wenn genau feststeht, zu welchem Zeitpunkt das Finanzamt die Liegenschaft räumen wird.