Personalausstattung im Forstamt Diemelstadt

Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Trifft es zu, dass die Personalausstattung im Leitungsbereich des Forstamtes und des Lehrbetriebes des Forstamtes Diemelstadt in keinem Verhältnis zu den Ausstattungen in vergleichbaren Forstämtern steht?

Die Personalausstattung im Leitungsbereich entspricht der in den beiden anderen Forstämtern mit angeschlossenem Lehrbetrieb. Allerdings führten gesundheitliche Gründe zu zwischenzeitlichen Schwierigkeiten im Leitungsbereich des Forstamtes, sodass ab 1. Januar 1998 der als Nachfolger für die Forstamtsleitung vorgesehene Beamte des höheren Forstwirtschaftlichtechnischen Dienstes dorthin abgeordnet wurde.

Frage 2. Wann und aus welchen Gründen wurde die Personalverstärkung vorgenommen?

Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Frage 3. In welcher Größenordnung ist der Leitungsbereich im Forstamt Diemelstadt verstärkt worden?

Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Frage 4. Ist es zutreffend, dass der Forstamtsleiter trotz ärztlich bescheinigter gesundheitlicher Beeinträchtigung in diversen weiteren Funktionen tätig ist?

Nein.

Frage 5. Wann wurden mögliche Nebentätigkeiten des Forstamtsleiters genehmigt?

Eine Nebentätigkeit datiert aus dem Jahr 1994. Es handelte sich um ein Gutachten für das Verwaltungsgericht Stuttgart über die richtige Bewertung einer Prüfungsleistung im Fach Arbeitslehre an der FHS Rottenburg.

Weiterhin wurden außer der Geschäftsleitung des Holzhofes der Forstbetriebsgemeinschaft Kreis Waldeck (aufgelöst ab 1. April 1994) und anschließend bis 31. Juli 1997 der Leitung des Holzunternehmens der Forstbetriebsgemeinschaft Waldeck keine weiteren Nebentätigkeiten genehmigt.

Frage 6. Sind in den vergangenen Jahren Anträge auf Nebentätigkeiten des Forstamtsleiters Diemelstadt abgelehnt worden?

Der Antrag auf Übernahme des Vorsitzes des Kuratoriums der der Stadt Laubach wurde abgelehnt.

Frage 7. In welcher Form und zu welchem Zeitpunkt war Herr Staatsminister Dietzel bei personalrechtlichen Angelegenheiten des Forstamtes Diemelstadt einbezogen?

Herr Staatsminister Dietzel war nicht in das personalrechtliche Verfahren beim zuständigen Regierungspräsidium Kassel eingebunden. Er hat in einem Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Laubach zum Ausdruck gebracht, dass er für den Fall einer positiven Entscheidung durch den Regierungspräsidenten diese akzeptieren würde.