Liegenschaftsmanagement

Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement hat für 2010 Erträge von rund 5,8 Millionen Euro veranschlagt. Darin ist eine Zuführung aus dem Landeshaushalt von rund fünf Millionen Euro (einschließlich rund 540 000 Euro für Investitionen) enthalten. 890 000 Euro sind für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung veranschlagt. 2009 wurden noch rund 1,5 Millionen Euro aus der Vermietung und Verpachtung eingenommen. Die Personalausgaben sind für 2010 mit rund 3,85 Millionen Euro veranschlagt. Diese sollen 2011 auf rund 4,5 Millionen Euro steigen. Der Stellenplan 2011 weist 13 Beamtenstellen und 82 Angestelltenstellen aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aufgaben werden von dem Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement gegenwärtig erfüllt und inwieweit hat sich dieser Aufgabenkatalog seit dem 1. Juli 2009 geändert?

2. Aus welchen Objekten erzielt der Landesbetrieb gegenwärtig in welcher Höhe von welchem Mieter Erlöse aus Vermietung und Verpachtung?

3. Woraus resultiert der Rückgang der Erlöse aus Vermietung und Verpachtung in 2010 im Vergleich zu 2009?

4. Für welche Aufgaben erhält der Landesbetrieb eine Zuführung aus dem Landeshaushalt und wie wird der geplante Anstieg 2011 im Vergleich zu 2010 begründet? Wie erfolgt die Überprüfung dieser Aufgabenerledigung?

5. Wie begründet sich der geplante Personalkostenanstieg 2011 im Vergleich zu 2010?

6. Wie wird begründet, dass im Landesbetrieb 13 Beamtenstellen ausgewiesen sind? Welche hoheitlichen Aufgaben werden von diesen Beamten konkret wahrgenommen und inwieweit könnten diese Aufgaben auch durch Angestellte erfüllt werden (bitte Einzelaufstellung nach Beamtenstellen)?

7. Welche Aufgaben werden im Landesbetrieb durch die Stelleninhaber der Entgeltgruppe E 11 erfüllt und wie begründen diese Tätigkeiten diese Entgeltgruppe?

8. Welche Aufgaben werden im Landesbetrieb durch die Stelleninhaber der Entgeltgruppe E 10 erfüllt und wie begründen diese Tätigkeiten diese Entgeltgruppe?

9. Welche Aufgaben werden im Landesbetrieb durch die Stelleninhaber der Entgeltgruppe E 6 erfüllt und wie begründen diese Tätigkeiten diese Entgeltgruppe?

10. Welche Aufgaben werden im Landesbetrieb durch die Stelleninhaber der Entgeltgruppe E 5 erfüllt und wie begründen diese Tätigkeiten diese Entgeltgruppe?

11. Welche Aufgaben werden im Landesbetrieb durch den Stelleninhaber der Entgeltgruppe E 15-Ü erfüllt und wie begründen diese Tätigkeiten diese Entgeltgruppe? Was unterscheidet die Entgeltgruppe E 15-Ü von der Entgeltgruppe E 15?

Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Aufgaben des Landesbetriebes Thüringer Liegenschaftsmanagement sind in § 2 der Betriebssatzung vom 6. Juli 2000 Nr. 31/2000, Seite 1636 ff.) in der Fassung vom 1. Februar 2008 Nr. 15/2008, Seite 523) festgelegt. Eine Änderung dieser Aufgaben hat sich seit dem 1. Juli 2009 nicht ergeben.

Zu 2.: Der Landesbetrieb erzielte im Oktober 2010 aus der Vermietung und Verpachtung von landeseigenen Liegenschaften an Privatpersonen, Unternehmen, Vereine sowie Bundes- und Kommunalbehörden Einnahmen in Höhe von rund 98 700 Euro. Dabei wurden aus der Vermietung und Verpachtung von

- Garagen und Stellplätzen ca. 58 500 Euro,

- Geschäftsgrundstücken und -räumen ca. 15 700 Euro,

- Wohnungen ca. 4 500 Euro sowie ca. 20 000 Euro an Zinsen aus Erbbaupachtverträgen vereinnahmt.

Die Einnahmen sind aus dem Abschluss von über 200 Miet- oder Pachtverträgen sowie über 4 700 Garagen- und Stellplatzverträgen erzielt worden. Wegen dieser erheblichen Anzahl von vermieteten Objekten wird auf eine objektbezogene Auflistung verzichtet. Eine Mitteilung der einzelnen Mieter oder Erbbaurechtsnehmer kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen (vgl. Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen).

Zu 3.: In der Fragestellung werden die tatsächlichen Einnahmen des Jahres 2009 (Ist) mit der Planung des Jahres 2010 (Soll) verglichen. Nach dem Stand zum 31. Oktober 2010 wird prognostiziert, dass im Jahre 2010 insgesamt rund 1,2 Milionen Euro an Einnahmen erzielt werden. Die Ist-Einnahme wird voraussichtlich um 30 vom Hundert über dem Planansatz liegen.

Im Ist-Ergebnis des Jahres 2009 sind Mieteinnahmen für Liegenschaften des Allgemeinen Grundvermögens erzielt worden, die veräußert werden sollen. Sofern der Landesbetrieb diese Liegenschaften veräußert, entfallen die Mieteinnahmen und können bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne für künftige Jahre nicht berücksichtigt werden. Neben den Mieteinnahmen fallen aber auch die Ausgaben für die Unterhaltung und Bewirtschaftung dieser Liegenschaften weg.

Zu 4.: Der Landesbetrieb erhält für die ihm übertragenen Aufgaben aus dem Landeshaushalt Zuwendungen für Sach- und Personalkosten, für Bewirtschaftungskosten des Allgemeinen Grundvermögens sowie für notwendige Investitionen.

Nach § 4 der Betriebssatzung des Landesbetriebes wird die Fachaufsicht durch das für Finanzen zuständige Ministerium ausgeübt, für bestimmte Aufgaben ist ein Verwaltungsrat eingerichtet (§ 5 der Betriebssatzung). Darüber hinaus werden die Rechnungslegung, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse analog § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz jährlich durch unabhängige externe Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert. Weiter prüft der Thüringer Rechnungshof die Wirtschaftsführung des Landesbetriebes (§ 88 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung).

Hinsichtlich des in 2011 geplanten Anstiegs der Zuführungen aus dem Landeshaushalt wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.

Zu 5.: Der Personalkostenanstieg 2011 im Vergleich zu 2010 basiert auf

- der Besetzung der freien Stellen auf der Grundlage des bereits erfolgten quantitativen Anstiegs der Aufgaben des Landesbetriebes,

- der Erhöhung der Ausgaben für Beihilfen,

- der Vorsorge für Besoldungs- und Tariferhöhungen und

- der Berücksichtigung der Versorgungsausgaben und der damit verbundenen Vorsorge für Besoldungserhöhungen.

Mit dem Anstieg des Personal steigen die sächlichen Ausgaben für:

- Kosten für Mieträume,

- Kommunikation, EDV und sonstige Dienstleistungen,

- Fortbildung und

- allgemeiner Geschäftsbedarf.

Zu 6.: Im Haushaltsplan sind in Einzelplan 17 in Kapitel 17 04 Titel 68 202 13 Planstellen ausgewiesen, weil im Landesbetrieb Beamte beschäftigt sind, die nicht auf für Tarifbeschäftigte ausgewiesenen Stellen geführt werden dürfen.

Der Landesbetrieb ist organisatorisch und personell aus der Landesvermögensverwaltung hervorgegangen.

In diesem Bereich waren bereits Beamte tätig, für die mit ihrer dauerhaften Verwendung im Landesbetrieb aus den o. g. haushalterischen Gründen Planstellen ausgebracht werden mussten.

Der Landesbetrieb nimmt keine hoheitlichen Aufgaben wahr. Sein Verwaltungshandeln ist dem Bereich der so genannten fiskalischen Hilfsgeschäfte zuzuordnen. Dabei handelt es sich um solche Geschäfte, in denen der Staat zwar nicht hoheitlich handelt, welche er aber zur Erfüllung seiner hoheitlichen Pflichten benötigt. Dem Staat steht es frei, seine fiskalischen Hilfsgeschäfte durch Beamte oder Tarifbeschäftigte ausführen zu lassen.

Zu 7. und 8.: Die Tarifbeschäftigten des Landesbetriebes werden gemäß § 17 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) in Verbindung mit § 22

BAT-O entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsordnung gemäß Anlagen 1 a und 1 b zum BAT-O.

Unter Anwendung der Anlage 2 (für übergeleitete Tarifbeschäftigte) bzw. Anlage 4 (für nach dem 1. November 2006 eingestellte Tarifbeschäftigte) TVÜ-Länder erfolgt eine Zuordnung der Vergütungsgruppe zu der Entgeltgruppe.

Grundsätzlich sind alle Sachbearbeiter des Landesbetriebes in der Entgeltgruppe 10 TV-L eingruppiert. Einige wenige Sachbearbeiter mit entsprechend höher zu bewertenden auszuübenden Tätigkeiten sind in der Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert.

Im Hinblick auf die geringe Personalausstattung und die Benennung von zuständigen Ansprechpartnern im Rahmen des Internetauftritts des Landesbetriebes können bei der Zuordnung der einzelnen auszuübenden Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen Rückschlüsse auf die Eingruppierung konkreter Personen gezogen werden. Daher werden aus datenschutzrechtlichen Gründen hierzu keine weiteren Angaben gemacht (vgl. Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen).

Zu 9.: Die Mitarbeiter des Landesbetriebes sind grundsätzlich in der Entgeltgruppe 6 TV-L eingruppiert. Sie üben Tätigkeiten aus, die mindestens zu 50 vom Hundert gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens 20 vom Hundert selbständige Leistungen erfordern. Das sind z. B. Mitarbeitertätigkeiten in der Liegenschaftsverwaltung und der Buchhaltung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen.

In der Entgeltgruppe 5 TV-L sind grundsätzlich die Hausmeister eingruppiert. Mitarbeiter, deren Tätigkeiten die in Frage 9 genannten Vomhundertwerte unterschreiten, sind ebenfalls in der Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen.

Zu 11.: Zum Überleitungsstichtag 1. November 2006 wurden in die Entgeltgruppe 15 Ü TV-L die Angestellten übergeleitet, die bisher in der Vergütungsgruppe I der Vergütungsordnung zum BAT-O eingruppiert waren (vgl. § 4 Abs. 1 TVÜ-Länder in Verbindung mit Anlage 2 TVÜ-Länder).

Der Entgeltgruppe 15 TV-L wurden und werden die Tarifbeschäftigten zugeordnet, die eine Tätigkeit ausüben, die tarifrechtlich nach der Vergütungsgruppe I a der Vergütungsordnung zum BAT-O zu bewerten ist (vgl. § 4 Abs. 1 TVÜ-Länder in Verbindung mit Anlage 2 TVÜ-Länder bzw. § 17 Abs. 7 TVÜ-Länder in Verbindung mit Anlage 4 TVÜ-Länder).

Die Stelle der Entgeltgruppe 15 Ü ist für den Leiter des Landesbetriebes ausgebracht.