Der jetzige Eigentümer der Flächen hat bei der Gemeinde Dorndorf erhebliche Steuer und Abgabenschulden

Januar 2011 hat folgenden Wortlaut:

Im Ortsteil Dietlas der Gemeinde Dorndorf (Wartburgkreis) befindet sich eine Gewerbe- und Industriefläche - ehemalig VEB Bergwerksmaschinen Dietlas -, die vollständig oder in Teilen von der Treuhandanstalt an einen privaten Investor verkauft wurde. Auf den Flächen befinden sich im Wesentlichen noch Gebäude und Industrieanlagen, die vor dem Jahr 1989 errichtet wurden. Die Flächen sollen im erheblichen Umfang mit Hypotheken belastet sein.

Ein Konzept für die künftige Nutzung der Flächen gibt es offensichtlich nicht.

Der jetzige Eigentümer der Flächen hat bei der Gemeinde Dorndorf erhebliche Steuer- und Abgabenschulden. Es sollen Vertragsverhandlungen laufen, im Zuge derer der jetzige Grundstückseigentümer an die Gemeinde Dorndorf Flächen vom Gelände des ehemaligen VEB Bergwerksmaschinen im jetzigen Zustand veräußert und im Gegenzug die Gemeinde auf einen Teil der bestehenden Forderungen verzichtet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung hinsichtlich der Veräußerungen der nachgefragten Flächen durch die bundeseigene Treuhandanstalt an einen privaten Investor, insbesondere zu den Veräußerungsbedingungen in Bezug auf Folgeinvestitionen und eine künftige Nutzung? Welche Landesbehörden waren wie an der nachgefragten Veräußerung beteiligt?

2. Wer hat bisher die Realisierung der Auflagen durch den privaten Investor, die diesem im Zusammenhang mit dem Erwerb der nachgefragten Flächen erteilt wurden, wie und mit welchen Ergebnissen überprüft? Welche Landesbehörden waren bei dieser Überprüfung in welcher Art und Weise beteiligt?

3. In welcher Höhe hat der private Investor zu welchem Zeitpunkt durch wen mit welcher Zielstellung Fördermittel zur Realisierung von Maßnahmen auf den nachgefragten Grundstücken erhalten? Welche Fördermittel hat das Land gezahlt und inwieweit wurden die Förderziele dabei erreicht? Welche Fördermittelanträge an das Land wurden mit welcher Begründung wann abgelehnt?

4. Wie will der Investor die nachgefragten Grundstücke im Ortsteil Dietlas der Gemeinde Dorndorf künftig nutzen und wie wird seitens der Landesregierung dieses Nutzungskonzept bewertet? Welche Fördermittelanträge hat der Investor in diesem Zusammenhang beim Land gestellt und wie gestaltet sich gegenwärtig der Bearbeitungsstand?

5. Inwieweit bestehen für die nachgefragten Grundstücke welche ökologischen Altlasten? Hat der Investor in diesem Zusammenhang Freistellungsanträge gestellt und wie ist deren Bearbeitungsstand?

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Februar 2011 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Im Ergebnis der durchgeführten Recherchen wurde festgestellt, dass der ehemalige VEB Bergwerksmaschinen Dietlas im Jahre 1990 zur Bergwerksmaschinen Dietlas als Tochter der Mitteldeutschen Kali AG, umgewandelt wurde. Im Jahr 1993 wurde dieses Unternehmen von der damaligen Treuhandanstalt an die Montanmaschinenbau-Umwelttechnik Dietlas veräußert.

Die heutige Grundstückseigentümerin hat im Jahr 2006 gegenüber dem Thüringer Landesbergamt dargelegt, dass sie die Rechtsnachfolgerin der Montanmaschinenbau-Umwelttechnik Dietlas sei.

Der Landesregierung liegen Privatisierungsverträge zum Verkauf des oben genannten Standortes nicht vor.

Aus diesem Grund können keine Aussagen zu den Veräußerungsbedingungen in Bezug auf Investitionen, zukünftige Nutzung und Erhaltung der Arbeitsplätze gemacht werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die fraglichen Vorgänge fast zwanzig Jahre zurückliegen.

Der Landesregierung sind keine Anträge bzw. Bewilligungsbescheide bezüglich der Erteilung von Fördermitteln an den privaten Investor bekannt.

Zu 4.: Ein Konzept für die künftige Nutzung der nachgefragten Grundstücke liegt der Landesregierung nicht vor.

Der Investor hat diesbezüglich auch keine Fördermittelanträge gestellt.

Zu 5.: Im Jahr 2009 fand durch die Eigentümerin auf dem Betriebsgrundstück eine Teilentsorgung von illegal abgelagerten Abfällen statt. Diese Maßnahme wurde seitens der unteren Abfallbehörde begleitet. Im Rahmen dieser Maßnahme beabsichtigte die untere Bodenschutzbehörde zwecks Einschätzung der auf dem Standort eine Untersuchungsmaßnahme nach § 9 Abs. 1 Bundes-Bodenschutzgesetz in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Diese Maßnahme wurde jedoch nicht durchgeführt, da die Grundstückseigentümerin ihre Duldung zu dieser Maßnahme verweigert hatte. Da von dem Grundstück keine unmittelbaren Umweltgefahren ausgingen, wurde auf den Vollzug dieser Untersuchungsmaßnahme verzichtet.

Der Freistellungsantrag der Bergwerksmaschinen Dietlas vom 7. Februar 1992 wurde mit Bescheid vom 28. September 1992 abgelehnt. Zur altlastenfachlichen Ersterfassung des Standortes wurde ein Fachgutachten der ERCOSPLAN UMWELT von 1992 vorgelegt, das im Auftrag der Treuhandanstalt angefertigt wurde. Da weder ein Umweltschaden nachgewiesen wurde noch ein Investitionshemmnis bestand, fehlte es bereits an den Tatbestandsvoraussetzungen für eine Freistellung nach Artikel 4 Abs. 3 des Umweltrahmengesetzes. Der Negativbescheid ist bestandskräftig.

Dem Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar liegen keine weiteren Anträge auf Freistellung vor.