Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Polizeianwärter

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Wie viele Polizeianwärter begannen am 18. Februar 2002 die Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst?

Zum Einstellungstermin 18. Februar 2002 wurden 167 PolizeikommissarAnwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter eingestellt. Mit den für September 2002 vorgesehenen Einberufungen werden in diesem Jahr insgesamt ca. 650 Anwärterinnen und Anwärter ihre Polizeiausbildung beginnen. Zusammen mit 300 Aufstiegsbeamtinnen und -beamten ergibt dies 2002 den Höchststand an neuen Studierenden an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden, Fachbereich Polizei.

Frage 2. Welchen Nationalitäten gehörten diese Polizeianwärter an?

Von diesem Einstellungsjahrgang besitzen 164 Anwärterinnen bzw. Anwärter die deutsche, jeweils eine Anwärterin bzw. Anwärter die finnische, kroatische oder türkische Staatsangehörigkeit.

Frage 3. Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Ernennung dieser Anwärter zum Beamten auf Widerruf?

Die Beamtinnen und Beamten wurden mit Wirkung vom 18. Februar 2002 zu Beamtinnen bzw. zu Beamten auf Widerruf ernannt.

Frage 4. Gab es Ausnahmen, und wenn ja, warum?

Eine Ausnahme stellt der über die Landesgrenzen hinaus bekannte Fall eines Bewerbers italienischer Nationalität, der aufgrund der Vorschriften der Polizeidienstvorschrift 300 als polizeidienstuntauglich eingestuft worden war und durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main im Wege einer einstweiligen Anordnung die Teilnahme an dem am 18. Februar 2002 beginnenden Studium erreichte. Dieser Bewerber wurde nicht in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen, ihm wurde lediglich die Teilnahme am Studium ermöglicht.

Inzwischen hat der Bewerber die polizeiliche Ausbildung abgebrochen.

Frage 5. Zu welchem Zeitpunkt erhielten die Polizeianwärter erstmalig die volle Höhe der ihnen zustehenden Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A9?

Nach Auskunft der Hessischen Bezügestelle werden die Anwärterbezüge in der Regel im zweiten Monat nach der Einstellung in voller Höhe bezahlt.

Frage 6. Sollte der vorgenannte Zeitpunkt nach dem 18. Februar 2002 liegen:

a) Wodurch ist die Verzögerung der Auszahlung eingetreten?

b) Haben die Betroffenen in der Zeit zwischen dem 18. Februar 2002 und der erstmaligen vollständigen Auszahlung der Anwärterbezüge so genannte Abschlagszahlungen erhalten?

c) In welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt erfolgten diese Abschlagszahlungen?

d) Wenn es keine Abschlagszahlungen gegeben hat, warum gab es solche Zahlungen nicht?

Zu a): Die Auszahlung der vollen Anwärterbezüge zu einem nach dem 18. Februar liegenden späteren Zeitpunkt stellt eine übliche und allgemein bekannte Verfahrenspraxis dar, die sich allein schon aus den Postlauf- und Sachbearbeitungszeiten des Bearbeitungsweges beim Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium, beim Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung sowie bei der Hessischen Bezügestelle ergibt. Darüber hinaus kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Bewerber Unterlagen, wie die Lohnsteuerkarte, erst verspätet vorlegen.

Zu b) und c): Abschlagszahlungen werden zwischen der vierten und sechsten Woche nach dem Einstellungstermin geleistet. Die Höhe dieser Abschlagszahlung liegt ca. 50 unterhalb der Höhe der vollen Anwärterbezüge.

Zu d): Es sind keine Fälle bekannt, in denen Abschlagszahlungen an Anwärter nicht geleistet wurden.

Frage 7. Welche Ausstattung (Dienstkleidung, Sportkleidung, Ausbildungsmaterial etc.) erhielten die Polizeianwärter?

Anwärter erhalten unmittelbar nach der Einstellung Sportbekleidung. Nach Beendigung des Grundstudiums I, mit Beginn des Praktikums I, erhält dieser Personenkreis die Grundausstattung der übrigen Dienstbekleidung. Die Beschaffung von sonstigem Ausbildungsmaterial obliegt den Anwärtern.

Frage 8. Gab es Ausnahmen zu der sich aus der Beantwortung der vorgenannten Fragen ergebenden Verfahrensweisem, und wenn ja, warum?

Da der in Nr. 4 genannte Bewerber nicht in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen wurde,

- erhielt er keine Anwärterbezüge, sondern monatlich wiederkehrende Geldleistungen in entsprechender Höhe. Eine erstmalige Abschlagszahlung bezüglich dieser Geldleistungen erhielt der Bewerber am 25. April 2002.

Grund für diese Verzögerung waren die verspätete Vorlage der Lohnsteuerkarte und die Notwendigkeit, zuvor die Höhe der Geldleistungen sowie die Form der Auszahlung festzulegen;

- ist er nicht mit Dienstkleidung, inklusive Sportkleidung, und Ausrüstungsgegenständen ausgestattet worden.