Ortsumgehung Nidderau-Windecken/Heldenbergen

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage: Wann wird das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung Nidderau-Windecken/Heldenbergen abgeschlossen?

Für die Ortsumgehung Windecken und Heldenbergen im Zuge der B 45/ B 521 wurde im November 1998 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

Nach Offenlegung der Planunterlagen übersandte das Regierungspräsidium Darmstadt dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen im Februar 1999 die eingegangenen Anregungen und Bedenken zur Erwiderung.

Bei der Ortsumgehung von Windecken und Heldenbergen handelt es sich um ein relativ großes Vorhaben, das von Teilen der Bevölkerung nicht befürwortet wird. Dies hat dazu geführt, dass von den Einwendern umfangreiche grundlegende Bedenken vorgetragen wurden. Die gesamte Verkehrsuntersuchung wurde ebenso in Zweifel gezogen wie der Umfang des Projektes, wobei sowohl für einen teilabschnittsweisen Bau als auch für einen Verzicht auf die Umgehung Windecken plädiert wurde.

Die Erwiderungen zu den sehr umfangreichen Einwendungen sind sehr aufwendig und nehmen viel Zeit in Anspruch. Das Amt ist jedoch bestrebt, die Erwiderungen dem Regierungspräsidium Darmstadt im Frühjahr 2000 zuzuleiten. Erst danach kann der Erörterungstermin durchgeführt werden. Wenn das Regierungspräsidium anschließend die Planunterlagen und die Stellungnahme zu den im Erörterungstermin aufrecht erhaltenen Einwendungen und Anregungen der Planfeststellungsbehörde vorgelegt hat, kann mit der Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden.

Da der Zeitaufwand für die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses maßgeblich vom Ablauf des Planfeststellungsverfahrens abhängt, kann derzeit noch kein Zeitpunkt für den Erlass des Beschlusses angegeben werden.