Ermittlungsverfahren

Herr Buttler fuhr danach zum Staatsanwalt. Eine halbe Stunde später rief mich Herr Buttler angeblich von der Staatsanwaltschaft Worbis in erpresserischer, nötigender Art und Weise in meinem Büro an. Ich sagte ihm wieder: Ich trage Ihre Vorstellungen nicht mit! Darauf Buttler: Beim Staatsanwalt in Worbis liegen schwere Anschuldigungen gegen Sie vor, ein Ermittlungsverfahren ist bereits eingeleitet.

Gegen 15.15 Uhr kam Herr Buttler wieder in mein Büro.

Er stellte mir wieder die Frage: Zitat Buttler: Herr Conradi, gehen Sie nun mit meinen Vorstellungen konform?

Ich erwiderte: Das Unternehmen habe ich von 1965 aufgebaut und ich will es im Interesse der Bauleute auch weiterführen. Darauf Buttler: Ich beurlaube Sie mit Wirkung vom 27.07.1990....

Die Arroganz und Überheblichkeit des Herrn Buttler gipfelte in der Äußerung: Zitat Buttler: Der Herr Gieseler von der Treuhandstelle Erfurt ist mein Mann, er macht alles, was ich von ihm verlange, gegebenenfalls auch die Entlassung von Herrn Conradi.

In diesem Zusammenhang kann belegt werden, dass Herr Buttler einen PKW vom Typ Audi... Herrn Gieseler ohne Bezahlung zur Verfügung gestellt hat...

Auch die von Herrn Buttler aufgestellte Behauptung, er habe Sitz und Stimme bei der Treuhandanstalt Berlin im dortigen Beirat, entspricht nicht der Wahrheit.

Nach Rücksprache mit der Treuhandanstalt Berlin, dem Büro von Herrn Israel, gibt es bei der Treuhandanstalt Berlin keinen Beirat, sondern einen Verwaltungsrat, in dem es keinen Herrn Buttler gibt!

Des weiteren ist ein Herr Roland Buttler bei der Treuhandanstalt Berlin in der entsprechenden Registratur für Unternehmensberater nicht registriert...

Mit Brief vom 22. August 1990 leitete der ehemalige Regierungsbevollmächtigte dieses Schreiben des Petenten Arnold Conradi weiter an die Treuhandstelle Erfurt und bat nach erfolgten Untersuchungen... Herrn Conradi über die Ergebnisse und daraus resultierende Festlegungen zu informieren und mir eine Durchschrift dieser Beantwortung zuzusenden. Mit Schreiben gleichen Datums unterrichtete der Regierungsbevollmächtigte auch den Petenten Arnold Conradi über die Weiterleitung von dessen Schreiben an die Treuhandstelle. Er wies dabei insbesondere daraufhin, dass die Treuhand nicht im Kompetenzbereich des Regierungsbevollmächtigten liege und dass durch die Treuhand Untersuchungen zur Klärung der dargestellten Sachverhalte erfolgen werden.

Der Sohn des Petenten Arnold Conradi, Matthias Conradi richtete am 14. September 1990 ein weiteres Schreiben in der Angelegenheit seines Vaters an den ehemaligen Regierungsbevollmächtigten, dort eingegangen am 19. September 1990. Mit Schreiben vom 2. Oktober 1990 setzte der ehemalige Regierungsbevollmächtigte den Petenten Matthias Conradi in Kenntnis, dass in dieser Angelegenheit noch eine Verständigung mit den Dienststellen der Treuhandanstalt notwendig sei.

Der ehemalige Regierungsbevollmächtigte erkundigte sich über den Fortgang der Untersuchungen des in der Eingabe geschilderten Vorgangs bei der Treuhand.

Sinn und Zweck der Petition war die Einschaltung der Treuhand, um die Abberufung des Petenten Arnold Conradi als Geschäftsführer der Eichsfeld-Bau Leinefelde und die Berufung des Architekten Buttler zum Geschäftsführer dieses Unternehmens zu prüfen.

Der Petent Arnold Conradi war bis zum 31. Juli 1990 Geschäftsführer der Eichsfeld-Bau Leinefelde.

Herr Conradi betrieb im Folgenden seine Wiedereinstellung als Geschäftsführer. Er klagte gegen die formgerechte Kündigung vom 14. August 1990. Im Verlauf eines Gerichtsverfahrens wurde diese Kündigung durch die Treuhandstelle am 24. August 1990 zurückgenommen. Anschließend erfolgte eine erneute Kündigung mit Datum vom 27. August 1990.

Die Vielzahl ähnlich gelagerter Prüfbegehren führte später zur Einsetzung eines Bundesbeauftragten bei der Treuhandanstalt.

Der Petent Arnold Conradi sandte eine Durchschrift seines Schreibens an den ehemaligen Regierungsbevollmächtigten vom 14. August 1990 an die Staatsanwaltschaft Worbis. Die von der Staatsanwaltschaft daraufhin durchgeführten Ermittlungen haben den Verdacht von Straftaten nicht erhärtet.

Weitere vom Untersuchungsauftrag erfaßte Informationen über Straftaten oder Dienstvergehen sowie über bei der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei und in der Kreispolitik tätige oder tätig gewesene Personen, die für das ehemalige gearbeitet haben und enttarnt wurden, hat der ehemalige Regierungsbevollmächtigte Ministerpräsident a.D. Duchac nicht erhalten.

II. Beweiswürdigung

Dieser Sachverhalt steht fest aufgrund der in bezug auf den ehemaligen Regierungsbevollmächtigten Ministerpräsident a.D. Duchac erhobenen Beweise, insbesondere den einvernommenen Zeugen Arnold Conradi, Roland Buttler, Franz-Georg Pfitzenreuter, Hans-Ulrich Zöfeld, Thomas Wahlen sowie Ministerpräsident a.D. Josef Duchac und den vorliegenden Urkunden.

1. Der Inhalt sowie der Zeitpunkt der Eingabeschreiben der Petenten Arnold und Matthias Conradi ergibt sich zweifelsfrei aus den vorliegenden Originalschreiben. Gleiches gilt für die Rückantworten an die Petenten sowie das Weiterleitungsschreiben an die Treuhandanstalt Erfurt.

2. Sinn und Zweck der Eingabe und der Einschaltung des ehemaligen Regierungsbevollmächtigten war vorrangig die Überprüfung der Abberufung des Petenten Arnold Conradi als Geschäftsführer der Leinefelde sowie die Berufung des Architekten Roland Buttler zum Geschäftsführer dieses Unternehmens. Der Petent Arnold Conradi führt dazu aus: ... Meine Problemkreise waren die Treuhand. Ich habe auch gegen die Treuhand geklagt... (Protokoll 8.

Sitzung, S. 7).

An anderer Stelle bemerkt er: ... Ich habe ja immer hilfesuchend irgendeinen Rettungsanker gesucht und habe dann versucht, mit der Treuhand irgendwie ins Gespräch zu kommen oder zu überleben. (Protokoll 8. Sitzung, S. 34)

Auch durch die Einleitung seiner Eingabe vom 14. August 1990: In großer Sorge um die Arbeitsplätze hunderter von Bauleuten der Eichsfeld-Bau Leinefelde wende ich mich vertrauensvoll mit der Bitte an Sie..., verdeutlichte der Petent sein Anliegen, eine Überprüfung des Sachverhalts durch die Treuhand zu erreichen. Das Ziel seiner Anliegen wäre etwa durch die Staatsanwaltschaft nicht zu erreichen gewesen. Die erfolgte Weiterleitung der Eingabe an die Treuhand entsprach dem Willen des Petenten. Der Zeuge Arnold Conradi bestätigte dies ausdrücklich mit den Worten: ...Er hat es also nach meinem Ermessen pflicht gemäß weitergegeben an die Treuhand... (Protokoll 8.

Sitzung, S. 44).

An anderer Stelle betont er: ... Das betraf mich dermaßen persönlich, und ich hatte so viel Vertrauen und habe gedacht, der Regierungsbeauftragte, Herr Duchac, wird das sicherlich gemeinsam mit der Treuhand dann offiziell auch in irgendeiner Form klären. (Protokoll 8. Sitzung, S. 13).

3. Der Regierungsbevollmächtigte gab sich mit der Weiterleitung der Petition an die Treuhandanstalt nicht zufrieden, sondern erkundigte sich über die von der Treuhand durchgeführten Untersuchungen in dieser Angelegenheit. Bereits im Antwortschreiben vom 22. August 1990 weist der Regierungsbevollmächtigte auf eingeholte Informationen von der Treuhand hin. Ministerpräsident a.D. Duchac führt dazu in seiner Einvernahme aus: ... Mir ist glaubhaft versichert worden, dass die Treuhand dazu Untersuchungen eingeleitet hat. (Protokoll 8. Sitzung, S. 148)

Diese Aussage bestätigt der Zeuge Zöfeld von der Treuhandstelle Erfurt. (Protokoll 8. Sitzung, S. 129)

4. Die Vielzahl ähnlich gelagerter Prüfbegehren führte eigens zur Einsetzung eines Bundesbeauftragten. Der Zeuge Zöfeld führt hierzu aus: ... Mir ist das selbst fremd gewesen, weil zu dieser Zeit 1990 so viele Querelen in den Betrieben waren, um die alten Geschäftsführer speziell, dass ich darüber die Treuhand informiert habe und dass es sicher später dazu gekommen ist, dass ein Vertrauensbevollmächtigter des Bundeskanzlers ausschließlich für diese Dinge für unsere Niederlassung berufen wurde, der auch heute noch da ist. (Protokoll 8. Sitzung, S. 127) Ministerpräsident a.D. Duchac führt dazu aus: ...Auf Betreiben der Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer hat ja dann der Bundeskanzler eine unabhängige Person eingesetzt, die heute noch existiert, um solchen Eventualitäten entgegenzuwirken und um auch eine bestimmte Stelle zu schaffen. Diese Beschwerdestelle im Einsatz des Bundeskanzlers ist ausdrücklich auf Betreiben von uns entstanden, weil uns solche Beispiele bekannt waren, aber ich kann dazu keine Zahl nennen. Das war im täglichen Geschäft immer wieder. (Protokoll 8. Sitzung, S. 143)

5. Eine Durchschrift der Eingabe vom 14. August 1990 an den Regierungsbevollmächtigten ging ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Worbis ein. (vgl. Aussage des Zeugen Conradi, Protokoll 8. Sitzung, S. 47 und Protokoll 10. Sitzung, S. 197)

Weitere Indizien, die die Behauptung des Zeugen Pfitzenreuter hätten erhärten können, liegen nicht vor.

Ministerpräsident a.D. Duchac selbst beteuert glaubhaft auf entsprechenden Vorhalt, er könne die vom Zeugen Pfitzenreuter vermuteten Informationskanäle nicht bestätigen. (Protokoll 8. Sitzung, S. 142)

Die Aussage des Zeugen Pfitzenreuter erklärt sich möglicherweise aus einer im Übereifer entstandenen psychologischen Situation, in der ihm eine Unterscheidung von subjektiven persönlichen Vermutungen und Tatsachen nicht mehr zweifelsfrei möglich ist. Solch eine Aussage kann keinesfalls Grundlage einer objektiven Sachverhaltsdarstellung sein.

III. Ergebnis der Untersuchungen

Die im Untersuchungsauftrag gestellten Fragen beantworten sich in bezug auf den ehemaligen Regierungsbeauftragten, Ministerpräsidenten a.D. Duchac, wie folgt:

- Der Regierungsbevollmächtigte und Ministerpräsident a.D. Duchac erhielt in einem Fall durch eine an ihn gerichtete Eingabe im Sinne des Untersuchungsauftrags (III/1a) Kenntnis davon, dass in der Zeit vom 1. Januar 1990 bis zum Tag der Einsetzung des Untersuchungsausschusses angeblich Straftaten begangen sein sollen.

- Ein pflichtwidriges Handeln und/oder Unterlassen des Regierungsbevollmächtigten und Ministerpräsidenten a.D. Duchac konnte nicht festgestellt werden (Untersuchungsauftrag III/2a).

- Die im Untersuchungsauftrag (III/1a) vermuteten Verwicklungen zur Tätigkeit des ehemaligen Bereichs Kommerzielle Koordinierung des liegen nicht vor.

- Es sind keine Anhaltspunkte gegeben für Informationen an den ehemaligen Regierungsbevollmächtigten und Ministerpräsidenten a.D. Duchac über bei der Staatsanwaltschaft, bei der Polizei und in der Kreispolitik tätige oder tätig gewesene Personen, die für das ehemalige gearbeitet haben und enttarnt wurden (Untersuchungsauftrag III/1b).

- Ebenso fehlen Anhaltspunkte für die Verschaffung persönlicher Vorteile (Untersuchungsauftrag III/2b).

Zur Begründung wird auf folgendes verwiesen:

Durch die Weiterleitung der Eingabe der Petenten an die Treuhandanstalt kam der ehemalige Regierungsbevollmächtige Ministerpräsident a.D. Duchac in jeder Hinsicht seinen Pflichten nach. Ein