Ausgleichsabgabe

Wenn im Zuge der Föderalismusreform die Kompetenz für die Wohnungsbauförderung vom Bund auf die Länder übergeht, wird man - das ist unsere Forderung - sich dazu entschließen müssen, Wohnungen nicht nur aus dem Wohnungsbauvermögen zu finanzieren, sondern mehr Geld in die Hand zu nehmen, um die Probleme in den Kommunen in den Griff zu bekommen. Man kann sich nicht mit der Aussage begnügen: Na ja, da gibt es ja das Wohnungsbauvermögen, das rolliert, und da brauchen wir nicht mehr viel zu tun.

Bei der Lösung der Probleme ist die Fehlbelegungsabgabe nicht wirklich hilfreich. Darauf können Sie sich nicht beschränken, denn über diese Abgabe fließt nicht mehr viel Geld in die Kassen. Die Zahlen der belegen es: Die Quote der Fehlbeleger ist gesunken, und zwar immer stärker. Selbst der SPD-Vorschlag spricht von nur noch einem Prozent. Als Fehlbeleger gelten schon Personen unterhalb des Einkommens eines Facharbeiters. Und den wollen Sie ordentlich zur Kasse bitten, und dann noch mit einer Subvention, die eigentlich gar keine Subvention ist?! Deshalb: Seien Sie mutig, verzichten Sie auf die Fehlbelegungsabgabe. Helfen Sie den Leuten, von diesem schrecklichen Schreddern ihrer Einkommenssituation wegzukommen. Sorgen Sie für mehr Geld für diesen Bereich der Sozialpolitik, der heutzutage dringend notwendig ist.

Günter Ott (GAG Immobilien AG/Grund und Boden Baubetreuung Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Gelegenheit, hier als ein Wohnungsbauunternehmen Stellung nehmen zu dürfen. Wir kommen, was den Vermietermarkt anbelangt, aus dem gelobten Land Köln. Vielleicht mag Ihnen das eine oder andere exotisch erscheinen, aber vielleicht hilft es auch beim Nachdenken darüber, ob man unter Umständen differenzierter an dieses Thema herangehen sollte, insbesondere mit Blick auf die Märkte, die noch Fehlbelegerabgabe einnehmen.

Das wäre in Köln der Fall. Ich habe in meiner schriftlichen Stellungnahme dazu ein paar Zahlen veröffentlicht. Allein die GAG hat 42.000 Wohnungen, davon die Hälfte, also 21.000, öffentlich gefördert. In diesen Wohnungen sind 9 % Zahler der Ausgleichsabgabe. Allein aus unserem Unternehmen fließen circa 2,3 Millionen an Aufkommen in die Haushalte hinein. Im gesamten Bereich der Stadt Köln waren es im Durchschnitt 5 Millionen.

Das bringt natürlich die Überlegung mit sich, inwieweit man dieses Geld weiterhin einnehmen kann und sollte. Wir haben in den letzten zehn Jahren untersucht, wie viele Mieter uns verlassen, weil sie Fehlbelegerabgabe zahlen müssen. - Das sind ganze 3 %. Nun mag das an dem nach wie vor angespannten Wohnungsmarkt Köln liegen.

Aber gleichwohl sind die Kosten eines Umzugs und der Neueinrichtung einer Wohnung sicherlich ein Gesichtspunkt, der den einen oder anderen Mieter veranlasst, trotz Abgabezahlung im Gebiet zu bleiben.

Wir als Wohnungsbauunternehmen in Köln, welches die sozialen Problematiken in einer Stadt kennt, weil in unseren Wohnungsbeständen gut 100.000 Mieter leben, sind der Auffassung, dass die Fehlbelegerabgabe bleiben sollte. Wir glauben, dass dadurch ein ganzes Stück zur sozialen Gerechtigkeit beigetragen werden kann.

Und auf einem angespannten Wohnungsmarkt wie Köln ist die Suche nach einer neuen Wohnung auch nicht gerade von Vergnügen gekennzeichnet. Sie müssen nämlich zunächst einmal ihre Wohnung verlassen, sie müssen den Umzug bezahlen, und sie müssen eine neue Wohnung mit einem Mietniveau finden, das trotz Fehlbelegerabgabe zumindest vergleichbar oder niedriger ist.

Wir sprechen uns für eine Anhebung der Einkommensgrenze aus - ob auf 30 oder 60 % sei zunächst einmal dahingestellt -, weil die unteren Einkommensschichten dadurch entlastet werden. Denn nach unserer Erfahrung bringen die Mieterinnen und Mieter das Geld, was ihnen in der Spitze frei zur Verfügung steht, wieder in das soziale Umfeld ein, etwa in Form der Teilnahme am sozialen Leben in einer Stadt, aber auch in Form von Investitionen in die Wohnung.

Wenn Sie nach unserer Meinung zu dem Thema Belassen der Einnahmen bei den Kommunen fragen, dann befürworten wir das grundsätzlich: Das Geld sollte den Kommunen verbleiben, doch müssten spezielle Regelungen gefunden werden, um sicherzustellen, dass damit nicht die öffentlichen Haushalte saniert werden. Denn wenn die Fehlbelegerabgabe ein soziales Steuerungsinstrument ist, dann sollte sie auch als solches wieder eingesetzt werden.

Gerade in den letzten beiden Jahren haben wir einen Anstieg der sozialen Problematiken in unseren Siedlungen beobachten müssen, sodass es sicherlich sinnvoll ist, das eine oder andere an Steuerungsinstrumentarien in Sachen Sozialpolitik einzubringen.

Wir glauben, dass die Fehlbelegerabgabe insofern eine der Möglichkeiten sein kann.

Die Förderung von sozialem Wohnraum in einer Stadt wie Köln ist im Übrigen weiterhin notwendig. Bis zum Jahre 1999 hat die Stadt Spitzenfinanzierung für den sozialen Wohnraum gegeben, was uns als Wohnungsunternehmen die Chance eröffnet hat, sozialen Wohnungsbau lukrativ zu errichten. Derzeit wird diese Spitzenfinanzierung abgeschafft. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Grundstücke der Kommunen immer teurer werden, da die Haushalte saniert werden müssen. Diese immer teurer werdenden Grundstücke führen dazu, dass sozialer Wohnungsbau für uns nicht mehr rentabel ist. Die Renditen liegen maximal bei 1 bis 2 %. Das ist für ein Wohnungsunternehmen, insbesondere für uns als börsennotierte Aktiengesellschaft, nicht hinnehmbar, weil wir regelmäßig vor dem Problem stehen, bei der Hauptversammlung unseren Aktionären klar machen zu müssen, welch wirtschaftliche Geschäfte wir in einem solchen Bereich noch betreiben.

Der Verwaltungsaufwand steht in Köln gemessen am Aufkommen im Verhältnis 1:10.

Wir gäben ungefähr 300.000 aus, um die Abgabe zu erheben, und bekämen, würden wir die Einkommensgrenze anheben, ungefähr das Zehnfache an Geld zurück. Das ist unseres Erachtens ein guter Anreiz, dieses Geld in den sozialen Bestand unserer Siedlungen zu investieren.

Wenn man das in einem Fazit zusammenfasst, wäre die gänzliche Abschaffung der Fehlbelegerabgabe ein Verpassen von sozialen und wohnungspolitischen Chancen.

Ein Abwandern der Ausgleichszahler in andere Wohngebiete findet in der Praxis zumindest nach unseren Erfahrungen in Köln so gut wie nicht statt. Eine Einkommensanhebung ist sicherlich sinnvoll, um den unteren Einkommensbeziehern etwas mehr Luft zu geben. Der geringfügige Verwaltungsaufwand, zumindest so, wie er sich in Köln darstellt, dürfte angesichts des Nutzens mehr als gerechtfertigt erscheinen. Die Ausgleichsabgabe als soziales Steuerungsinstrument sehen wir als geeignet an. Man müsste allerdings die Förderungsbedingungen mit entsprechenden Auflagen betreffend die Verwendung der Ausgleichsabgaben verknüpfen. Und man müsste dieses Geld dann gezielt in den Kreislauf zurückgeben, sodass es von sozialem Nutzen für die Quartiere und Bestände in unseren Wohngebieten ist.

Roswitha Sinz (Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e. V.): Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Sie haben einen kleinen Spannungsbogen aufgebaut, indem zuvor Herr Ott für ein Unternehmen aus der Region Köln sprach. Ich spreche nun für einen Verband mit knapp 480 Unternehmen, in dem nicht nur eine heterogene Unternehmensstruktur verschiedenster Formen anzutreffen ist, sondern auch unterschiedlichste Regionen und Kommunen mit unterschiedlichen Erfahrungen vertreten sind. Köln ist davon eine. Ich denke aber, uns eint das Ziel, zu stabilen Nachbarschaften beizutragen; über den Weg dorthin, ob das eine oder andere Instrument dafür tauglich ist, mag man sich streiten.

Ich möchte vorab eine Frage in den Raum werfen. Eigentlich könnte es sich der Verband der Wohnungswirtschaft sehr leicht machen und fragen, was er eigentlich gegen die Ausgleichsabgabe haben sollte. Denn es ist ein Instrument, was die Unternehmen im Rahmen der Abwicklung nicht belastet. Der Aufwand fällt bei den Kommunen an, bei der oder anderen. Es ist für uns kein Bürokratieposten. Und der Aspekt der Gerechtigkeit spricht dafür. Also: Lassen wir es doch bestehen.

Aber dennoch beschäftigen wir uns als Verband seit Jahren mit diesem Thema, weil wir die Auswirkungen in den Gebieten, in den Nachbarschaften erleben. Wir bezeichnen uns gerne auch als ein Frühwarnsystem, denn was wir in den Siedlungen schon spüren, rückt später in das gesellschaftliche Bewusstsein und wird zum Diskussionsgegenstand.

Wir beschäftigen uns also seit Jahren damit und haben bereits im Jahre 2005 einmal mit dem Verband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, aber auch schon 2002 ein sogenanntes. In diesen beiden Ihnen bekannten Papieren haben wir uns für die völlige Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe ausgesprochen und einen Zweistufenplan vorgeschlagen.

Ich will gleich der möglichen Frage von Herrn Becker vorgreifen: Wir haben natürlich diese zwei Stufen vorgeschlagen, um einen galanten Weg zum Ausstieg zu finden. Sie, Herr Becker, hatten gerade nach der Motivation für ein Stufenmodell gefragt und gemeint, ob denn die Anhebung auf 60 % und die Tatsache, dass dann der Aufwand größer wäre als die Einnahmen, nicht eigentlich nur ein Weg wäre, um auf die Zahlungen letztendlich ganz zu verzichten. - Diesen Zweistufenplan hatten wir damals vorgeschlagen, weil wir uns aus inhaltlichen Gründen für die Abschaffung aussprechen.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion folgt der ersten Stufe und hebt die zulässige Einkommensüberschreitung auf 60 % an, vollzieht dann aber nicht den zweiten Schritt nach oder vermag vielleicht nicht so direkt darauf aufmerksam zu machen.