Investitionsförderung

Dem sollte man im Interesse der Planungssicherheit aller Beteiligten möglichst frühzeitig entgegenwirken.

Nun komme ich auf die Höhe der Finanzierung gerade im Hinblick auf langfristige Investitionen zu sprechen. Ich möchte keinesfalls die Situation der Menschen, die von Armut persönlich betroffen sind, verkennen. Dass wir über die Landesförderung der Krankenhausinvestitionen am Internationalen Tag der Armut diskutieren, hat allerdings einen gewissen Symbolcharakter. Hier kann ich nur das unterstützen, was Herr Gebhardt gesagt hat. Auch wir halten die Aussetzung der Landesförderung bzw. der Neuförderung für die Jahre 2006 und 2007 für nicht hinnehmbar und die Höhe der Förderung insgesamt für zu gering.

Was die Aussetzung der Förderung angeht, ist darauf hinzuweisen ­ auch das ist bereits gesagt worden ­, dass es zugegebenermaßen um Verbindlichkeiten geht, die die vorherige Landesregierung hinterlassen hat, weil die Finanzierung damals nicht auskömmlich war. Wenn Sie die Neuförderung jetzt aber zweimal aussetzen, dann haftet für diese Verbindlichkeiten ganz allein die Krankenhauslandschaft. In Deutschland haftet jedoch der Rechtsnachfolger. Die jetzige Landesregierung ist der Rechtsnachfolger ihrer Vorgängerregierung. Daher muss die jetzige Landesregierung die Konsequenzen tragen; das müssen nicht wir tun. Hier wurden die Zuständigkeiten deutlich verschoben. Wir erkennen an, dass es einen Konsolidierungsbedarf gibt.

Das darf aber nicht allein zu unseren Lasten gehen; das sage ich Ihnen ganz ehrlich.

Dass es für die Kommunen untragbar ist, dass just in dem Moment, in dem sie in höherem Maße zur Investitionsförderung herangezogen werden, keine Neuförderung mehr erfolgt, sondern nur noch Altschulden abgetragen werden; das brauche ich wohl nicht zu betonen. Auch das werden wir noch zu überprüfen haben.

Die kommunalen Häuser können nur an Sie appellieren, erstens die verfassungsrechtlichen Bedenken ernst zu nehmen und zweitens die Höhe der Förderung an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Das sage ich in Kenntnis der Tatsache, dass dadurch auch die kommunale Seite als Kostenträger stärker belastet würde.

Die Fragen, die Sie zu den konkreten Auswirkungen der Einführung der Baupauschale gestellt haben, sind schwer zu beantworten. Wie wir in unserer schriftlichen Stellungnahme ausgeführt haben, kann man zum Beispiel nicht konkret darlegen, ob der ländliche Raum in besonderer Weise belastet wird. Die Folgen der Einführung der Baupauschale werden sich eher an hausspezifischen Kriterien messen lassen, beispielsweise an der Größe des Krankenhauses, am Case Mix Index oder an der bisher vorhandenen Investitionsstruktur. Die Auswirkungen lassen sich nicht pauschal vorhersagen.

Hinsichtlich der Verordnung hätten wir folgende Bitte: Aus unserer Sicht wird die Tätigkeit der Häuser, die ihre Investitionen in der Vergangenheit zu einem erheblichen Teil aus Eigenmitteln bestritten haben, bisher nicht in hinreichendem Maße wertgeschätzt. Vor diesem Hintergrund möchte ich auf den letzten Satz unserer Stellungnahme hinweisen, in dem es heißt, dass Investitionen, die in der Vergangenheit durch Eigenmittel aufgebracht werden mussten, weil die Investitionskostenförderung schon immer unzureichend war, stärker berücksichtigt werden sollten. Das gilt sowohl für das Ranking als auch für die Baupauschale insgesamt. Elke Grothe-Kühn (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW): Schönen guten Morgen! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Pointierter als meine Vorredner könnte ich es nicht formulieren; daher fasse ich mich ganz kurz: Sie haben von uns eine schriftliche Stellungnahme erhalten, die sich inhaltlich im Wesentlichen mit der Stellungnahme der Krankenhausgesellschaft deckt.

Ich möchte an dieser Stelle lediglich einen Wunsch äußern, der die weiteren Beratungen betrifft, die nicht auf Landesebene, sondern auf Bundesebene geführt werden

­ denn dort wird über die Neuregelung des ordnungspolitischen Rahmens diskutiert ­: Ich würde mir sehr wünschen, dass die pauschalierten Werte, die im Hinblick auf die Investitionsförderung in Nordrhein-Westfalen gefunden worden sind, nicht die politische Diskussion auf Bundesebene bestimmen. Ich glaube, die Krankenhauslandschaft möchte nicht, dass über die Haushaltslage des Landes Nordrhein-Westfalen und über die chronische Unterfinanzierung, die von Herrn Gebhardt sehr deutlich dargestellt worden ist, auf Bundesebene diskutiert wird. Das wäre sachlich ungerecht.

Dr. Heinz Joachim Koch (Solidaris): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst danke ich Ihnen, dass in der heutigen Anhörung auch ein Vertreter des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer zu Wort kommen darf; das ist mir ein besonderes Anliegen. Denn bereits in den letzten bundes- und landesgesetzlichen Verfahren ging es an der einen oder anderen Stelle auch um die Rolle der Wirtschaftsprüfer. Im Krankenhausfachausschuss des IDW, dessen Vorsitzender ich bin, mussten wir uns im Nachhinein immer wieder Gedanken darüber machen, was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht hat, die Wirtschaftsprüfer an bestimmten Stellen mit in die Pflicht zu nehmen; darauf möchte ich meine Aussagen beschränken.

Ich denke, zum politischen Hintergrund und zur volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der Pauschalierung von Fördermitteln ist im Rahmen der entsprechenden Diskussionen genug gesagt worden; die Stichworte lauten: Entscheidungsfreiheit und Bürokratieabbau. Aber es geht auch um das nachvollziehbare und seitens unserer Mandanten an uns herangetragene Bekenntnis zur Auskömmlichkeit. Das ist eine politische Forderung, die auch hier im Raume steht.

Aus der Sicht einer Gesellschaft, die eine Vielzahl von Krankenhäusern prüft, möchte ich ergänzend auf Folgendes hinweisen: Über die Kredit- und Eigenmittelfinanzierung reden wir nicht erst seit heute. Das ist ein Tatbestand, der sich an den Jahresabschlüssen der Krankenhäuser, insbesondere an denen der letzten zehn Jahre, sehr leicht nachvollziehen lässt.

Intern haben wir die Ergebnisse der von uns in den letzten zehn Jahren durchgeführten Prüfungen ausgewertet. Ich kann Ihnen sagen: Schon jetzt ist der Jahresabschluss und damit die Ertragssituation vieler freigemeinnütziger und mittelgroßer Krankenhäuser durch nicht geförderte Abschreibungen und durch Zinsaufwendungen für bereits laufende Kredite in einer Größenordnung von mehreren Hunderttausend Euro per anno geprägt. Das heißt, schon heute müssen viele Krankenhäuser entge gen dem Ideal der gesetzlichen Vorschrift erhebliche Beträge aus Entgelten erwirtschaften, die nicht dafür gedacht sind. Wenn man berücksichtigt, wie die Systematik jetzt angelegt ist, muss man davon ausgehen, dass sich diese Situation sicherlich noch verschärfen wird.

Damit komme ich auf das zurück, was ich eingangs gesagt habe. In § 18 Abs. 9 ist vorgesehen, dass Wirtschaftsprüfer Testate über die Verwendung der Fördermittel erstellen sollen. Die Konkretisierung der Verwendung der Fördermittel erschließt sich mir aber noch nicht genau.

Dafür möchte ich drei Beispiele anführen: Erstens. Sie haben in § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Änderungsantrags vorgesehen, dass die Baupauschale zur Errichtung von Krankenhäusern ­ Neubau, Umbau, Erweiterungsbau ­ verwendet werden kann. Des Weiteren haben Sie geregelt, dass die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren bis zu 15 Jahren ­ das sind die klassischen kurzfristigen Anlagegüter

­ durch jährliche Pauschalbeträge gefördert wird. Was mir fehlt, ist die Umsetzung der bundesgesetzlichen Vorschrift. Was ist mit der Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren? Sie sind im Moment überhaupt nicht berücksichtigt. Hat man sie bewusst nicht erwähnt, um deutlich zu machen, dass die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren nicht mehr förderfähig ist? Das würde meines Erachtens dem Grundsatz der Förderfinanzierung widersprechen. Hier stellt sich also die Frage: Besteht die Möglichkeit, die Baupauschale auch für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer Nutzungsdauer von mehr als 15 Jahren einzusetzen? Schließlich war es auch in der Vergangenheit möglich, diese Mittel hierfür zu verwenden.

Zweitens: zur Mittelverwendung. In § 18 Abs. 4 ist geregelt ­ ich zitiere ­: Nicht verbrauchte Pauschalmittel sind in den Folgejahren entsprechend dem jeweiligen Förderzweck zu verwenden.

Auch hier bitten wir um eine Klarstellung. Denn uns haben schon Anfragen von Mandanten erreicht, in denen sie wissen wollten, ob die Baupauschale auch für im Vorjahr getätigte Investitionen Verwendung finden kann, die grundsätzlich förderfähig gewesen wären, für die es aber leider keine Fördermittel gegeben hat und die dann entweder aus Eigenmitteln des Krankenhauses finanziert worden sind oder bereits über Kredite finanziert werden. Gibt es hier eine Stichtagsbetrachtung, und ist die Baupauschale nur für künftige Investitionen einzusetzen, oder kann ein Krankenhaus, das sich gerade in den letzten ein, zwei Jahren umfangreich betätigt hat, die Pauschalen für die nächsten Jahre auch rückwirkend einsetzen? Hierbei geht es um die Umfinanzierung bestehender Maßnahmen. Für uns wäre es sehr wichtig, das zu erfahren, weil wir die Verwendung der Mittel testieren sollen.