Truppenübungsplatz Winterstein

Wie aus Veröffentlichungen der Frankfurter Rundschau vom 20. November 1999 zu entnehmen war, wurde von der US-Armee das Betreten des Waldes durch Spaziergänger und andere verboten.

Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Ist der Landesregierung dieses Betretungsverbot durch die Streitkräfte bekannt?

Ja.

Frage 2. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte dieses Verbot ausgesprochen werden?

Die von den US-Streitkräften getroffenen Maßnahmen stehen im Einklang mit einem Erlass des Bundesministers der Finanzen vom 6. Mai 1985, der sich auf die den Entsendestreitkräften zur ausschließlichen Nutzung überlassenen Liegenschaften bezieht und die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Aufstellen von Verbotsschildern konkretisiert. Hiernach ist ein Standortkommandeur ermächtigt, entsprechende Schilder aufstellen zu lassen, um entweder ein unberechtigtes Betreten der überlassenen militärischen Liegenschaft zu verbieten oder um ein Betreten nur auf eigene Gefahr zu gestatten.

Ferner regelt dieser Erlass, dass das Betreten dieser Liegenschaften grundsätzlich nur gestattet ist, wenn der Zutritt entweder ausdrücklich erlaubt oder wissentlich geduldet worden ist.

Frage 3. Sind die Anrainergemeinden (Bad Nauheim, Rosbach v.d.H., Ober-Mörlen und Wehrheim) über das Betretungsverbot informiert worden?

Am 16. September 1999 hat der Kommandeur des 284th Base Support Battalion die Bürgermeister von Bad Nauheim, Rosbach v.d.H., Ober-Mörlen und Friedberg zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Mit Ausnahme von Friedberg waren hierbei alle Kommunen vertreten. Als erster Tagesordnungspunkt wurde die Nutzung des Standortübungsplatzes Winterstein durch Erholungssuchende sowie ihre Beschränkungsmöglichkeiten diskutiert. In diesem Zusammenhang erläuterte der Kommandeur des 284th Base Support Battalion die näheren Einzelheiten des oben aufgeführten Erlasses sowie seine sich hieraus ergebenden Rechte, die Nutzung des Standortübungsplatzes für Erholungssuchende einzuschränken bzw. zu verbieten. Er wurde hierbei von einem Vertreter der Oberfinanzdirektion Frankfurt sowie von einem Rechtsberater des Hauptquartiers der US-Landstreitkräfte, Europa, unterstützt. Ferner hat der Kommandeur des 284th Base Support Battalion die Bürgermeister der betroffenen Kommunen vor Ort aufgesucht, um mit ihnen diese Thematik eingehend zu erörtern. Bei diesen Gesprächen hatte der Standortkommandeur - wie schon zuvor bei der oben erwähnten Informationsveranstaltung - stets seine Bereitschaft signalisiert, die Nutzung des Standortübungsplatzes für Erholungszwecke wieder auf eigene Gefahr freizugeben, sofern die betreffenden Kommunen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass ein Betreten dieses Standortübungsplatzes während der Durchführung militärischer Übungen unterbleibt. Bedauerlicherweise war jedoch zum damaligen Zeitpunkt keiner der Kommunalvertreter bereit, auf dieses Angebot einzugehen.

Frage 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass in der Vergangenheit wenigstens das "Betreten auf eigene Gefahr" für Bürgerinnen und Bürger möglich war?

Ja.

Frage 5. Welche Gründe liegen vor, um das absolute Betreten zu verbieten?

Aufgrund der im Kosovo-Krieg gemachten Erfahrungen haben die USStreitkräfte sich veranlasst gesehen, die Durchführung von militärischen Übungen wieder zu intensivieren. Die Art der auf dem Standortübungsplatz Winterstein konkret durchgeführten Manöverübungen wird seitens der USStreitkräfte als besonders gefährlich eingestuft. Belegt wird diese mit Presseberichten der letzten Monaten, nach denen bei gleich gelagerten Manöverübungen auf anderen Übungsplätzen der US-Streitkräfte sowie der Bundeswehr mehrere Soldaten tödlich verletzt worden sind. Die US-Armee sah sich daher mit Rücksicht auf die Sicherheitsinteressen der erholungssuchenden Bevölkerung veranlasst, durch Aufstellen von Betretungsverbotsschildern auf diese geänderte Gefährdungssituation hinzuweisen.

Frage 6. Hält die Landesregierung es für gut, wenn Bürgerinnen und Bürger daran gehindert werden, ihr angestammtes Waldbetretungsrecht wahrzunehmen?

Der Standortübungsplatz Winterstein ist den US-Streitkräften zur ausschließlichen Nutzung überlassen. Die Nutzungsrechte der erholungssuchenden Bevölkerung sind insoweit eingeschränkt. Auch dürfte das Gefährdungspotenzial von militärischen Übungen mit schweren Kampffahrzeugen nicht zu bestreiten sein. Gleichwohl würde es die Landesregierung begrüßen, wenn sich die betroffenen Kommunen mit dem Standortkommandeur des 284th Base Support Battalion auf ein Lösung verständigen würden, die sowohl den Erholungsinteressen der Bevölkerung als auch den Sicherheitserwägungen der US-Armee Rechnung trägt.

Frage 7. Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um den betroffenen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen?

Siehe Antwort zu Frage 6. Die Landesregierung sieht derzeit noch keine Veranlassung, den Kompromissbemühungen der unmittelbar Betroffenen vorzugreifen. Bei entsprechendem Bedarf ist sie jedoch bereit, auf eine solche konsensuale Lösung zwischen der US-Armee und den betroffenen Kommunen moderierend hinzuwirken.