Rendite

Glauben Sie allen Ernstes, wenn das Landeswohnungsbauvermögen zum Stammkapital der NRW.BANK wird ­ es ist eben schon beschrieben worden, um wie viel sich dann die Fördermöglichkeiten der NRW.BANK insgesamt erweitern, das beurteile ich aus gesamtpolitischer Sicht als unglaublich positiv; 60 Milliarden wurden in den Raum geworfen, die man damit mehr an Fördermitteln geben könnte ­, dass bei unter 1 Milliarde jemand darangehen würde?

Falk Kivelip (BFW Landesverband Freier Wohnungsunternehmen Nordrhein Westfalen e.V., Bonn): Herr Becker, Sie haben nach Chancen und Risiken gefragt und auf einen Dissens oder Widerspruch in meinem Vortrag hingewiesen. Ich sehe darin keinen Widerspruch. Die Chancen ergeben sich aus der Vermehrung, die eben schon über den Daumen angepeilt worden ist, den Möglichkeiten der Kreditgewährung der NRW. BANK.

Daraus ergeben sich aber auch Risiken. Die 60 Milliarden, die ich eben angesprochen habe, werden nicht nur in den Wohnungsbau gehen, wo es dann Grundpfandrechte usw. gibt. Die Fördermöglichkeiten der NRW.BANK sollen nicht nur in Richtung Grundstücks- und Wohnungswirtschaft ­ das ist die Absicht des Gesetzes ­, sondern auch darüber hinaus ausgeweitet werden. Je nachdem, welche Risiken die Bank bereit ist einzugehen, ergeben sich daraus die Risiken für das Eigenkapital der Bank insgesamt und damit für das Landeswohnungsbauvermögen. Man wird schon darauf achten müssen, dass die Geschäftsführung der NRW.BANK richtig agiert. Ob die BaFin dabei immer hilfreich ist, kann ich nicht sagen. Ich habe sie immer nur im Nachhinein kennengelernt, wenn die Risiken zu groß geworden sind und dann Schadensbegrenzung geübt werden musste.

Schadensbegrenzung war auch ein Stichwort von Herrn Hilser. Hier bin ich nahe bei Herrn Keller, der von einem schadensbegrenzenden Gesetz gesprochen hat. Unsere Maximalforderung wäre gewesen ­ das steht auch in unserem Fazit, es ist eine eher nostalgische Forderung ­: zurück zur Wfa von vor 1992. Das wird es nicht geben, das ist uns klar. Es ist eine Wunschvorstellung, die man äußern kann, die aber wie im wirklichen Leben sicher nicht wahr werden wird. Uns geht es darum, Herr Becker, die Sicherheit für das Landeswohnungsbauvermögen zu erhöhen ­ wenn es geht, das ist ein schwieriges Unterfangen ­ und die Zweckbindung in wesentlichen Teilen zu erhalten.

Damit bin ich bei Ihrer Frage, Frau Walsken: Wie kann man zumindest einen Teil der Zweckbindung über die Zeit retten? Herr Schneider hat eben die Zahlen der Programme aus den letzten Jahren genannt. Sie sind zum Teil wesentlich höher abgeschlossen worden. Wir hatten 2008 nicht nur die geplanten 850 Millionen, sondern es wurde noch draufgesattelt. Das Ministerium hat insgesamt 970 oder 980 Millionen ausgegeben. Deshalb haben wir in unserer Stellungnahme als untere Grenze 900 Millionen genannt. Nach Diskussionen mit Kollegen aus anderen Verbänden erscheint uns das eher noch niedrig zu sein. Wir haben aus Verständnis für die bankpolitische Situation gemeint, man sollte es in etwa auf die Rückflüsse zum Landeswohnungsbauvermögen begrenzen, obwohl das in der neuen Situation nicht unbedingt sinnvoll ist. Wir könnten aus dem, was uns zusätzlich zur Verfügung steht,

Ausschuss für Bauen und Verkehr (81.) 03.09.

Haushalts- und Finanzausschuss (101.) me aus den Gründen, die Herr Becker eben genannt hat, ein wesentlich größeres Programm fahren.

Uwe Eichner (GAG Immobilien AG, Köln): Über die Förderhöhe ist gerade schon ausreichend diskutiert worden. Laut Herrn Schneider ist der Verband froh, dass nicht nur das, was bisher gefördert worden ist, in die Programme aufgenommen werden soll, sondern vieles darüber hinaus, was ich für richtig halte, wenn ich an die Barrierefreiheit und die Demografieprobleme denke, die auf uns zukommen. Das fühlen wir jeden Tag mit unseren älter werdenden Mietern. Das ist bisher nicht gefördert worden und wird in die Programme aufgenommen ­ hervorragend. Der Bereich wird in Zukunft sicher wachsen. Die Frage ist nur, wer an solchen Programmen teilnimmt.

Ich kann Ihnen versprechen, dass dies immer weniger werden; denn nur ganz wenige Gesellschaften werden mit 3 % Rendite auf 80 Jahre zufrieden sein.

(Vorsitz: Anke Brunn [SPD])

Wir haben immer mehr Probleme im Wohnungsbau. Es gibt immer mehr ältere Menschen, die versorgt werden müssen. In Köln ­ ich spreche ausschließlich als GAGVorstand für Köln, Herr Schneider ­ können wir den Wohnraum, der uns wegbricht, nicht mehr zur Verfügung stellen. Wenn uns dann noch die Mittel wegbrechen, es weder die Zweckbindung gibt noch die Sicherheit, dass mindestens 1 Milliarde zur Verfügung steht ­ wir allein haben 200 Millionen pro Jahr weniger ­, dann weiß ich nicht, wie wir unsere Aufgaben der nachhaltigen Bewirtschaftung und der Versorgung mit Wohnraum, auch günstigem Wohnraum, allein in der Stadt Köln ­ ich spreche gar nicht von Gelsenkirchen ­ bewerkstelligen sollen.

Zu der Frage: Wie sehen zukünftige Investitionen aus? ­ Es ist ganz klar, dass das Wohnungsbauförderprogramm weitergehen, dass man Quartiermanagement betreiben muss. Es geht nicht um die Steine, sondern um die Menschen, die darin wohnen, also die Räume. Quartiere sind zu gestalten. Auch das muss man bedenken.

Was nutzt es, die energetische Hochhaussanierung durchzuführen und die weiß gestrichenen Treppenhäuser nach zwei Wochen in schwarz zu sehen. Man muss gestalten können, das betrifft nicht nur Investitionen. ­ Richtig, Herr Schneider, auch der nicht investive Aufwand, der dort entsteht, den die Wohnungsgesellschaften betreiben ­ ich wiederhole noch einmal: wenige wohnungswirtschaftliche Unternehmen ­, muss gefördert werden.

Mit der LEG ist uns der größte Abnehmer verloren gegangen. Nun sind wir in der Vorreiterrolle, das größte kommunal verbundene bzw. noch mitbestimmte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu bleiben. Insofern legen wir großen Wert darauf, das Risiko, das wir sehen, abzugrenzen und in dem Gesetzentwurf mindestens eine Zweckbindung, wenn möglich sogar eine Mindestausstattung festzulegen.

Heinz Sahnen (CDU): Herr Schneider, von Herrn Eichner sind gerade einige Bedenken vorgetragen worden. Sie haben sich im Präsidium Ihres Verbandes sehr intensiv mit der Problematik auseinandergesetzt. Welche Antwort haben Sie auf die vorgetra

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Haushalts- und Finanzausschuss (101.) me genen Bedenken? Wie ist Ihre Einschätzung zur angesprochenen linearen Abschreibung?

Burghard Schneider (Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V., Düsseldorf): Natürlich sind die Risiken und Chancen in den Gremien unseres Verbandes ausführlich diskutiert, es ist abgewogen worden. Das, was hier gesagt worden ist, ist für all diejenigen, die in Entscheidungsprozesse eingebunden sind, nicht neu. Letztlich reduzieren sich die Ausführungen von Herrn Eichner auf die Angst, dass Wohnraumförderungsmittel für den sozialen Wohnungsbau, die sein Unternehmen in Köln dringend braucht, was ich voll unterstreichen kann, plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen.

Diese Angst teile ich wie viele andere in unserem Verband nicht, weil es für uns völlig unvorstellbar ist, dass die Grundbedürfnisse, was dieses politische Themenfeld angeht, parteiübergreifend anders beurteilt werden. Das zeigt die gesamte Vergangenheit. Ich trage in diesem Verband seit September 2000 Verantwortung. Was die inhaltliche Verantwortung für diesen Bereich angeht, sehe ich keine großen Unterschiede ­ im Detail sicherlich ­ zwischen der früheren und der jetzigen Landesregierung.

Deswegen vertraue ich, völlig unabhängig von rechtlichen Sicherungsinstrumenten und anderem, auf politische Aussagen. Auch bisher hätte schon, wenn die politische Mehrheit es gewollt hätte, weniger Wohnraumförderung gemacht werden können.

Man war in der Vergangenheit wie auch nach geltendem Recht abhängig von der Politik. Eine politische Mehrheit könnte sagen: Wir fahren das, aus welchen Gründen auch immer, nach unten. Das heißt, die Angst, die Herr Eichner hier noch einmal präzisiert hat, gilt auch schon für die jetzige Situation. Für mich gibt es dabei faktisch keinen Unterschied.

Vorsitzende Anke Brunn: Herzlichen Dank. Sie wurden noch gebeten, etwas zu dem Stichwort „lineare Abschreibung" zu sagen. ­ Sie tauschen sich unmittelbar darüber aus. Damit ist Block 3 erledigt.

Wir kommen zu Block 4. ­ Ich bitte als Ersten Herrn Hartmut Miksch um seine Stellungnahme für die Architektenkammer.

Hartmut Miksch (Architektenkammer NRW): Frau Vorsitzende! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir könnten jetzt auch feststellen, dass alles gesagt worden ist; Sie werden von uns nichts wirklich Neues hören. Wir unterhalten uns zum dritten oder vierten Mal über dieses Thema, und die Stellungnahmen haben sich bis auf eine Ausnahme im Wesentlichen nicht geändert. Dennoch scheint es sinnvoll, richtig und notwendig zu sein, den einen oder anderen Punkt noch einmal verstärkend weiterzugeben; denn ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass das, was richtigerweise immer wieder gesagt wird, irgendwann doch Früchte trägt.

Ich möchte unsere Stellungnahme unter drei Thesen stellen: Die erste und sicherlich wichtigste ist, die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus dauerhaft zu sichern.