Beteiligung des Landes Hessen an der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH

Antrag der Landesregierung betreffend Beteiligung des Landes Hessen an der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main hier: Veräußerung der Geschäftsanteile des Landes an die Viterra AG, Essen Zustimmung zur Veräußerung durch den Hessischen Landtag nach § 65 Abs. 7 LHO

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, dem Verkauf und der Abtretung der Geschäftsanteile des Landes an der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, im Nominalwert von 3.959.500 DM an die Viterra AG, Essen, zum Kaufpreis von 49.235.604,99 zuzustimmen.

Begründung:

In der Koalitionsvereinbarung für die 15. Wahlperiode des Hessischen Landtags ist festgeschrieben, dass sich die Landesregierung schrittweise von nicht mehr benötigten Landesbeteiligungen trennen will, um mit den Veräußerungserlösen gezielt im Rahmen eines Programms "Zukunftsoffensive Hessen" vor allem Wissenschafts-, Forschungs-, Wirtschafts-, Kultur- und Technologieprojekte zu fördern.

Neben der bereits abgewickelten Veräußerung von Geschäftsanteilen an der GWH Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH Hessen und der Veräußerung der Aktien des Landes an der HEGEMAG hat sich die Veräußerung der Geschäftsanteile des Landes Hessen an der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (FSG) an die Viterra AG als weitere Möglichkeit gezeigt, mit der das gewünschte Ergebnis erreicht werden kann.

Ein wichtiges Landesinteresse an der FSG, wie es § 65 LHO für das Halten einer Beteiligung fordert, besteht nicht mehr.

Kennzahlen der FSG zum 31.118.000

Insgesamt verwalteter Wohnungsbestand zum 31. Dezember 2000: 10.497 Wohnungen mit Schwerpunkt in Bonn, Berlin und Frankfurt. Mieter sind in erster Linie Bedienstete des Bundes.

Am Stammkapital der FSG von 28.951.000 DM sind die Bundesrepublik Deutschland mit 21.032.000 DM (72,6 v.H.) sowie das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main mit jeweils 3.959.500 DM (13,7 v.H.) beteiligt. Zur Feststellung des Werts der Geschäftsanteile hat der Hauptgesellschafter Bundesrepublik Deutschland die Firma B. Metzler GmbH beauftragt, den Wert der FSG festzustellen, ein Bieterverfahren durchzuführen und einen Käufer zu suchen. Das Land Hessen hat sich dem Vermarktungsauftrag des Bundes angeschlossen. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich bisher nicht entschlossen, ihre Geschäftsanteile ebenfalls zu veräußern. Sie erhält in dem Kaufvertrag ein Optionsrecht, dem Kaufvertrag noch beizutreten (§ 3).

Der auf Grundlage des Gutachtens mit dem Höchstbietenden, der Viterra AG, ausgehandelte Kaufpreis für das gesamte Unternehmen beträgt 360.000.000. Auf die landeseigenen Geschäftsanteile an der FSG entfällt ein anteiliger Kaufpreis von 49.235.604,99 (in Worten: Neunundvierzigmillionenzweihundertfünfunddreißigtausendsechshundertvier 99/100).

Die Viterra AG ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der E.ON AG.

Die Viterra AG gehört zu den größten Immobilienkonzernen in Deutschland.

Sie verwaltet insgesamt rund 170.000 Wohnungen mit den regionalen Schwerpunkten Ruhrgebiet, Berlin, München, Frankfurt, Düsseldorf und Hannover. Bisherige Akquisitionen waren unter anderem die Deutschbau und die Wohnbau Rhein-Main.

Der Kaufvertrag (Anlage) zwischen dem Bund, dem Land Hessen und der Viterra AG wurde am 23. November 2001 protokolliert. Die Wirksamkeit des Kaufvertrags steht unter anderem unter der aufschiebenden Bedingung (§ 21), dass der Aufsichtsrat der Viterra AG zustimmt und die haushaltsrechtlichen Zustimmungen des Bundes und des Landes Hessen bis zum 5. Dezember 2001 (Bund) bzw. 13. Dezember 2001

(Land) vorliegen.

Neben dem Kaufvertrag schließen der Bund und die FSG einen so genannten Anpassungsvertrag, der die Rechte und Pflichten der FSG bei der zukünftigen Aufgabenerbringung als Erfüllungsgehilfin des Bundes auf dem Gebiet der Wohnungsfürsorge mit dem Ziel regelt, auch in Zukunft eine sichere und sozialverantwortliche Wohnungsfürsorge zu gewährleisten.

Grundlage des Kauf- und Abtretungsvertrags sind folgende Eckpunkte:

- Der Bund und das Land Hessen verkaufen ihre Anteile an der FSG mit schuldrechtlichem Stichtag zum 1. Januar 2002 an die Viterra AG (§§ 1 und 2). Die Stadt Frankfurt am Main erhält eine Verkaufsoption (§ 3).

- Der Kaufpreis (§ 4) von 49.235.604,99 ist am 2. Januar 2002 fällig.

- Die in §§ 7 und 8 des Kaufvertrags vereinbarten Gewährleistungsansprüche entsprechen den üblichen Bedingungen.

- Vor dem Hintergrund der sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten der Gesellschaft sind betriebsbedingte Kündigungen für ein Jahr ab Eigentumsübergang ausgeschlossen (§ 10).

- Die Käuferin steht dafür ein, dass die Gesellschaft für mindestens zehn Jahre mit aktiver Geschäftstätigkeit fortgeführt wird und die Regelungen des Anpassungsvertrags (siehe unten) eingehalten werden. Dies gilt ebenso für die Einhaltung entsprechender Mietpreis- und Belegungsbindungen und der Mietverträge (§ 11).

- Eine Weiterveräußerung der Geschäftsanteile an der Gesellschaft ist außer an ein mit der Käuferin verbundenes Unternehmen - grundsätzlich nur mit Zustimmung des bisherigen Mehrheitsgesellschafters Bund möglich (§ 12).

- Der Vertrag sieht Vertragsstrafen bei Verletzungen der Pflichten aus diesem Vertrag vor (§ 13).

- Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe durch die zuständige Kartellbehörde, der Zustimmung des Aufsichtsrates der Käuferin sowie der Gesellschafterversammlung der FSG und des Vorliegens der entsprechenden haushaltsrechtlichen Zustimmungen seitens des Bundes und des Landes Hessen (§ 20).

In den Anpassungsvertrag, der zwischen dem Bund und der FSG abgeschlossen wird, wurden im Einzelnen folgende Verhandlungsergebnisse aufgenommen:

- Die Gesellschaft wird verpflichtet, das im Jahr 2001 angelaufene sozialverträgliche Mieterprivatisierungsprogramm in den wesentlichen Eckdaten fortzuführen:

- Über einen Zeitraum von sechs Jahren sind ca. 1.700 Wohnungen den Mietern zum Kauf anzubieten, zu einem Preis, der auch die Kaufkraft der Zielgruppe berücksichtigt.

- Verkäufe an Dritte sind erst zulässig, wenn ein bestimmter Anteil an Wohneinheiten zuvor durch Mieter erworben wurde.

- Zur Erleichterung der Wohnungsprivatisierung verzichtet der Bund auf bestimmte Rechte, z. B. Besetzungsrechte, und räumt Erleichterungen bei der Darlehensrückzahlung ein.

- Die Gesellschaft wird außerhalb ihres Mieterprivatisierungsprogramms für den Zeitraum von zehn Jahren ihren Wohnungsbestand generell nicht vermarkten. Unter Beachtung des Grundsatzes der Sozialverträglichkeit sind in Ausnahmefällen und zum Teil nur mit Genehmigung des Bundes Veräußerungen möglich (z.B. an Mieter, bei Streubesitz, bei speziell definierten Leerständen, bei "Rest"-Beständen, bei nicht von der FSG zu vertretenden Unwirtschaftlichkeiten, bei Verkauf an die öffentliche Hand).

- Den Mietern einer vom Verkauf betroffenen Wohnung wird von der FSG für zehn Jahre ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Bei vertragstreuen Mietern, die zum Zeitpunkt des Verkaufs das 65. Lebensjahr erreicht haben, wird auf ordentliche Kündigungen - auch bei Eigenbedarf

- verzichtet.

- Darüber hinaus sind die Belegungsrechte des Bundes für den Wohnungsbestand umfassend geregelt.

Es wird vorgeschlagen, dem Verkauf der Geschäftsanteile des Landes an der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, an die Viterra AG, Essen, unter den vorgenannten Bedingungen zuzustimmen.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags ist nach § 65 Abs. 7 LHO erforderlich, weil die Geschäftsanteile des Landes an der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH besondere Bedeutung haben und deren Veräußerung im Haushaltsplan 2001 nicht vorgesehen ist.

Wiesbaden, 27. November 2001

Der Hessische Ministerpräsident. Der Hessische Minister der Finanzen Koch Weimar

Die Anlage (Entwurf des Kauf- und Abtretungsvertrags und Entwurf des Anpassungsvertrags) ist in der Kanzlei des Hessischen Landtags (Zi. 211 S) einzusehen.