Erhebliche Defizite bei der Unterrichtsversorgung in NRW: Ist das Sprintstudium eine Lösung?

In der Beantwortung (DS 14/9957) der Kleinen Anfrage 3552 (DS 14/9783) hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung versucht, Erfolge bei den eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung insbesondere in den Fächern Mathematik, Informatik, Physik und Kunst an Gymnasien und Gesamtschulen darzustellen.

Für die angeführten Fächer existiert seit 2006 die Möglichkeit des "Sprintstudiums". Lehrerinnen und Lehrer können zu den bereits erworbenen Fächern unter anderem Informatik als drittes Fach berufsbegleitend studieren und nebenher mit einer dreiviertel Stelle unterrichten.

Nach Angaben des MSW haben seit 2006 lediglich 15 Lehrerinnen und Lehrer im Fach Informatik ein Sprintstudium beendet.

Gleichzeit existieren "konkurrierende" Maßnahmen der Bezirksregierungen für das Fach Informatik, um die Unterrichtsversorgung zu sichern. In Zertifikatskursen müssen Lehrerinnen und Lehrer anscheinend lediglich einer Anwesenheitspflicht nachkommen, ohne eine abschließende externe Prüfung abzulegen.

1. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben seit 2006 einen sogenannten "Zertifikatskurs" im Fach Informatik absolviert? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)

2. Wie stellt die Landesregierung die Qualität der Ausbildung in Abgrenzung zum Sprintstudium sicher, wenn es keine externen Abschlussprüfungen gibt?

Maßnahmen der Qualifikationserweiterung werden eingerichtet, um Lehrkräften für den Unterricht in Fächern, für die sie keine Lehrbefähigung haben, die erforderliche Unterrichtsqualifikation zu vermitteln. Die Inhalte richten sich nach den Richtlinien und Lehrplänen und den methodisch-didaktischen Grundsätzen für die Erteilung des Unterrichts. Die Maßnahmen dauern ein Jahr und umfassen 320 Stunden, sie folgen definierten Qualitätsstandards und überprüfungen.

3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die mit Unterrichtserlaubnis im Fach Informatik versehenen Zertifikatskursteilnehmer nicht über Jahre hinweg Stellen für Absolventen des Sprintstudiums oder eines regulären Studiums "blockieren"?

Die eigenverantwortlichen Schulen entscheiden auf der Basis der von der Schulaufsicht festgelegten Stellenausstattung über die Ausschreibung der Stellen. Dies bezieht sich u. a. auf die Festlegung des fachspezifischen Bedarfs, die Öffnung für die unterschiedlichen Möglichkeiten des Seiteneinstiegs einschließlich der Öffnung für Zertifikatskurse und den vorgesehenen Zeitpunkt der Besetzung. Ziel aller Bemühungen der Schule und der Schulaufsichtsbehörden ist eine umgehende Nachbesetzung der freien und besetzbaren Stellen, um eine optimale Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.

Für die Absolventinnen und Absolventen des Sprintstudiums erfolgt nach Bestehen der Erweiterungsprüfung und bei Bewährung im Beschäftigungsverhältnis die Weiterbeschäftigung in einer dauerhaften Vollzeitbeschäftigung.

4. Wie bewertet die Landesregierung diese "Parallelangebote", unter dem Aspekt, das mit unterschiedlichem Aufwand für die Auszubildenden beide Personengruppen (Sprint-Studium und Zertifikatskurs) im Anschluss an Studium bzw. Ausbildung befähigt sein sollen, im Fach Informatik zu unterrichten?

Sprintstudium und Zertifikatskurse sind verschiedene Angebote. Das Sprintstudium Informatik schließt mit einer Erweiterungsprüfung analog der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen nach § 29 Lehramtsprüfungsordnung vom 27. März 2003 (SGV.NRW. 223) ab und führt zu einer Lehrbefähigung im weiteren Fach.

Der „Zertifikatskurs Informatik" (Qualifikationserweiterung) führt zu einer Unterrichtserlaubnis.

Die Unterrichtserlaubnis vermittelt die Befugnis, ein bestimmtes Fach in einer Schulform dauerhaft (über einen konkreten Einsatz - etwa im Vertretungsfall - hinausgehend) unterrichten zu dürfen. Eine „Lehramtsbefähigung" ist die durch eine Zweite Staatsprüfung erworbene Laufbahnbefähigung für ein Lehramt. Sie umfasst in aller Regel mehrere fachbezogene „Lehrbefähigungen" für Fächer der jeweiligen Schulform bzw. Schulstufe. Lehrbefähigungen beruhen auf einem Hochschulstudium. Sie erlangen weitergehende Bedeutung als Unterrichtserlaubnisse, z. B. bei der Einstellung in den Schuldienst oder bei der Übertragung besonderer Aufgaben (z.B. als Fachleiterin oder Fachleiter).

5. Wie stellen sich die Kosten für ein abgeschlossenes Sprint-Studium (Informatik) bzw. einen abgeschlossenen Zertifikatskurs (Informatik) dar?

Die Kosten für das Sprinterstudium werden von der Universität Wuppertal nicht ausgewiesen.

Die Kosten für einen abgeschlossenen Zertifikatskurs belaufen sich pro Teilnehmer im Schnitt auf ca. 2000,-. Darin enthalten sind die Sachmittel sowie die Peronalkosten.