Präsenz von Frauenbeauftragten in den Kommunen

Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Sozialministerin wie folgt:

Frage 1. Wie viele Frauenbeauftragte nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bzw. Landkreisordnung (HKO) sind in den Kommunen benannt?

Nach einer von den Aufsichtsbehörden zur Beantwortung dieser Anfrage durchgeführten Umfrage unter den hessischen Kommunen sind in 346 Gemeinden und 20 Landkreisen Frauenbeauftragte nach § 4b Satz 2 HGO bzw. § 4a Satz 2 HKO bestellt worden.

Die Gemeinden und Landkreise sind nach der Kommunalverfassung (zur Förderung des Wohls der Einwohnerinnen der Gemeinde bzw. des Landkreises) - anders als nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (zur Förderung der weiblichen Beschäftigten in der Kommunalverwaltung) - rechtlich nicht gezwungen, unbedingt eine Frauenbeauftragte zu bestellen. Nach § 4b Satz 2 HGO/§ 4a Satz 2 HKO sind die Kommunen vielmehr verpflichtet, zur Förderung der so genannten externen Gleichstellung "Frauenbüros" einzurichten oder "vergleichbare Maßnahmen" zu ergreifen.

In der Praxis werden allerdings vornehmlich - wie das Ergebnis der Umfrage bestätigt - von den Kommunen (auch) zur Erfüllung der kommunalverfassungsrechtlichen Organisationsverpflichtung Frauenbeauftragte bestellt. Dies geschieht oft unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungseffizienz: Wird eine (weibliche) Beschäftigte (in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis) zur Frauenbeauftragten bestellt, kann diese nach § 16 Abs. 1 HGlG sowohl mit der internen als auch mit der externen Gleichstellung betraut werden.

Frage 2. In welchen Kommunen sind keine Frauenbeauftragten nach HGO/HKO benannt und welche Gründe werden dafür angeführt?

Wie sich aus der Antwort zu Frage 1 ergibt, haben 80 Gemeinden und ein Landkreis keine Frauenbeauftragte bestellt.

Die betroffenen Gemeinden, die von ihnen genannten Gründe für das Absehen von dem Frauenbeauftragtenmodell sowie die von ihnen gewählten Alternativen ergeben sich - geordnet nach Regierungsbezirken und Landkreisen - aus der als Anlage beigefügten Übersicht.

Der Landkreis Fulda hat als "vergleichbare Maßnahme" im Sinne von § 4a Satz 2 HKO dezentrale Beratungsstellen für Frauenfragen in den Fachämtern der Verwaltung eingerichtet.

Frage 3. In welchen Kommunen wird die Aufgabe von Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern wahrgenommen?

In zwei der in der Antwort zu Frage 1 genannten 346 Gemeinden amtieren die Bürgermeisterinnen selbst als Frauenbeauftragte; es handelt sich um die Gemeinden Ahnatal im Landkreis Kassel und Hirschhorn (Neckar) im Landkreis Bergstraße.

Von den in der Antwort zu Frage 2 genannten 80 Gemeinden (ohne weibliche Frauenbeauftragte) hat die Hälfte gemeldet, dass der Bürgermeister selbst die Aufgabe wahrnehme. Im Einzelnen sind diese Gemeinden der Anlage zu entnehmen. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Bürgermeister seit der Einführung des § 4b Satz 3 1. Halbsatz HGO durch Gesetz vom 8. Juni 1998 (GVBl. I S. 214) nicht mehr selbst als Frauenbeauftragte fungieren dürfen (Ausschluss des so genannten "Bürgermeistermodells").

Soweit die Bürgermeister also nicht nur die Dezernatsverantwortung tragen (§ 4b Satz 3 2. Halbsatz HGO), sondern (nach wie vor) auch die Aufgabe der Einwohnerinnenförderung in Person wahrnehmen, liegt darin ein Verstoß gegen § 4b Satz 3 1. Halbsatz HGO.

Die zuständigen kommunalen Aufsichtsbehörden haben es bisher allerdings noch nicht für angemessen erachtet, dagegen mit den Zwangsmitteln nach §§ 138 ff. HGO vorzugehen. Es bestand die begründete Hoffnung, dass sich die Gemeinden nach der Novellierung des § 4b HGO im Jahr 1998 (auch) durch Überzeugungsarbeit des Fachressorts und der Kreisfrauenbeauftragten freiwillig von dem so genannten "Bürgermeistermodell" abwenden würden.

Diese Hoffnung hat sich auch in großem Umfang erfüllt, denn immerhin amtierten bei In-Kraft-Treten des neuen § 4b Satz 3 1. Halbsatz HGO am 11. Juni 1998 noch 142 Bürgermeister als Frauenbeauftragte. Bürgermeister nimmt im Bedarfsfall Aufgabe wahr Mörlenbach Amtszeit abgelaufen; noch keine Wiederbesetzung Landkreis Groß-Gerau Biebesheim am Rhein Keine Angabe von Gründen Büttelborn Keine Angabe von Gründen Ginsheim-Gustavsburg Frauenkommission ist eingerichtet Groß-Gerau Stelle zurzeit vakant; konnte noch nicht wiederbesetzt werden Nauheim Keine Angabe von Gründen Raunheim Stelle zurzeit vakant; konnte noch nicht wiederbesetzt werden Riedstadt Keine Angabe von Gründen Stockstadt am Rhein Frauenkommission ist eingerichtet Trebur Keine Angabe von Gründen Hochtaunuskreis Grävenwiesbach Nach Ausscheiden der früheren Frauenbeauftragten hat sich keine Bedienstete zur Übernahme der Aufgabe bereit erklärt; Bürgermeister nimmt Aufgabe wahr Neu-Anspach Erfolglose Ausschreibungen; Aufgabe wird von Bürgermeister übernommen Regierungsbezirk Darmstadt Main-Kinzig-Kreis Bad Orb Trotz mehrfacher Ausschreibung keine Mitarbeiterin zur Übernahme der Aufgabe bereit Bad Soden-Salmünster Niemand dazu bereit Anlage.