MoKi- Money & Kids

Die Landesregierung erreicht auch Grundschulkinder mit dem Projekt „MoKi- Money & Kids".

Das umfangreiche Materialpaket richtet sich an die Nachmittagsbetreuung in Ganztagsgrundschulen. Über 1200 Schulen in Nordrhein-Westfalen haben dieses Angebot bereits genutzt und finden in den Unterlagen modulare Informationsmaterialien und viele praktisch umzusetzende Aktionen. Die Finanzierung der MoKi-Pakets durch die WestLB Stiftung Zukunft NRW ermöglicht es, dass auf Anforderung alle Grundschulen in Nordrhein-Westfalen mit dem Material versorgt werden können. Kostenlose Multiplikatorenschulungen zum MoKiMaterial werden ebenfalls angeboten.

Insgesamt hat das Projekt ein großes Medienecho erfahren. Zahlreiche lokale und regionale Medienberichterstattungen zeigen, dass das Interesse hoch ist. Das Projekt MoKi ist auch eines von insgesamt 29 Projekten und Initiativen, das nach 2007/2008 erneut als offizielles deutsches UN-Dekadeprojekt 2009/2010 ausgezeichnet wurde.

In Zukunft wird die Reichweite des Projekts noch ausgedehnt. Die Verbraucherzentrale NRW hat die 2. Auflage übernommen und vertreibt den MoKi-Ordner nunmehr bundesweit. Baden-Württemberg hat den MoKi-Ordner in einer Sonderedition der Verbraucherzentrale NRW übernommen und beliefert alle 3500 Grundschulen mit diesem Material.

Erachtet es die Landesregierung als sinnvoll, die Förderung von Verbraucherkompetenzen als Teil der sozialen und wirtschaftlichen Integration in das Sozialgesetzbuch VIII aufzunehmen?

Die Aufnahme der Förderung von Verbraucherkompetenzen als Teil der sozialen und wirtschaftlichen Integration in das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) wird als nicht erforderlich erachtet, da es das oberste Prinzip des SGB VIII ist, junge Mensche zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu erziehen. Damit verbunden ist auch, dass den jungen Menschen im Rahmen des Leistungsspektrums des SGB VIII Verbraucherkompetenzen vermittelt werden.

Ist der Landesregierung bekannt, in welchem Umfang die vom Bundesjugendministerium geförderte Arbeitshilfe für die schulische Bildung „Unterrichtshilfe Finanzkompetenz" von Lehrerinnen und Lehrern in Anspruch genommen wird?

Die Landesregierung erhebt keine Daten zur Nutzung von Lernmitteln. Die Landesregierung ist zuständig für das Verfahren zur Zulassung von Lernmitteln. Die einzelne Schule gestaltet den Unterricht im Rahmen der Richtlinien und Lehrpläne in eigener Verantwortung. Deshalb gelten ergänzende Medien, wie z.B die „Unterrichtshilfe Finanzkompetenz", die nur kurzfristig im Unterricht eingesetzt werden, als pauschal zugelassene Lernmittel.

Welche eigenen Programme fördert das Land zur Verschuldungsprävention, welchen Umfang haben sie und wie werden sie angenommen?

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert diverse Programme zur Stärkung der Finanzkompetenz von Kindern und Jugendlichen und leistet hierdurch am Ende auch einen Beitrag zur Verschuldungsprävention. Darunter fallen u. a.

· die unter Frage 218 genannten Projekte „Fit fürs eigene Geld", „Alles im Griff", das an der Erarbeitung mitwirkende Netzwerk Finanzkompetenz NRW, sowie

· das unter Frage 219 genannte Projekt „MoKi- Money&Kids", das den verantwortungsvollen Umgang mit Geld schon in der Grundschule vermittelt.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz förderte wiederholt mit ca. 10.000 Euro im Jahr ein Präventionsprojekt in Trägerschaft des Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. Bis 2006 wurde der "Schuldenkoffer für Jugendliche und Erwachsene" gefördert, von 2007 bis 2009 das Projekt "FinanzFührerschein Onlineshopping".

Welche geschlechtsspezifischen Angebote hält die Landesregierung für diejenigen Jugendlichen, die kaufsüchtig oder überschuldet sind, für sinnvoll und unterstützenswert?

Welche länderübergreifenden Hilfs- und Beratungsangebote sind besonders geeignet, damit betroffene Jugendliche im gesamten Bundesgebiet die gleichen Chancen zur Problembewältigung bei Schulden und für einen persönlichen Neustart erhalten?

Jedes Bundesland hält zur Stärkung der Konsum- und Finanzkompetenz bei Kindern und Jugendlichen eigene Projekte und Konzepte vor. Ein Austausch über diese Projekte findet u.a. in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und im bundesweiten Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz statt; in beiden Gremien wirken auch Vertreter des „Netzwerk Finanzkompetenz NRW" mit.

Inzwischen wurde auch auf der Ebene der Verbraucherschutzressorts der Länder ein Fachaustausch zu den Ansätzen der finanziellen Bildung junger Menschen eingeleitet. Aufgrund eines Beschlusses der 4. Verbraucherschutzministerkonferenz am 18./19.9.2008 in Berchtesgarden (TOP 30) hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsregierung im Oktober 2009 eine Tagung veranstaltet, die eine erste länderübergreifende Vernetzung zum Thema „Mehr Finanzkompetenz in die Schulen" zum Ziel hatte. Der dortige Austausch unter den Bundesländern hat die unterschiedlichen länderspezifischen Ansätze und Angebote gezeigt, die nach Möglichkeit künftig weiter verknüpft werden sollen.

Die Landesregierung hat keine verlässliche Kenntnis darüber, inwiefern Kaufsucht geschlechtsspezifische Gründe hat. Studien legen zwar nahe, dass sich Kaufsucht geschlechtsspezifisch unterschiedlich ausprägt. Die kausalen Faktoren für diesen Unterschied sind jedoch weitgehend ungeklärt+.

Befürwortet die Landesregierung besondere Jugendschutzvorschriften zum Zweck der Verschuldungsprävention durch Änderungen am Telekommunikationsgesetz?

Falls nein, warum nicht?

Die Landesregierung hält Änderungen des Telekommunikationsgesetzes nicht für erforderlich, um einer Verschuldung von Jugendlichen wirksam vorzubeugen. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet bereits mit seinen Regelungen zur Geschäftsfähigkeit (§§ 106ff BGB), wonach Rechtsgeschäfte von Minderjährigen in der Regel der Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters bedürfen, ausreichend Schutz vor finanziellen Belastungen Jugendlicher. Dies gilt auch für die Wirksamkeit von Vertragsschlüssen im Telekommunikationsbereich.

In den letzten Jahren ist die Rechtslage im TK-Bereich aus Verbraucherschutzgründen mehrfach den Marktentwicklungen angepasst und die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert worden. Verbindliche Kostenhinweise für bestimmte PremiumService-Dienste wurden verpflichtend geregelt, Bestätigungsregelungen bei Abo-Verträgen für Kurzwahl-Dienste und ein jederzeitiges Kündigungsrecht für Klingelton-Abonnements wurden eingeführt. Von diesen Regelungen profitieren alle Verbraucherinnen und Verbraucher und auch junge Menschen werden dadurch vor Kostenrisiken besser geschützt. Mit den Angeboten der Verbraucherzentralen und dem Informationsportal www.handysektor.de stehen in Nordrhein-Westfalen gute Informationsangebote zum Thema Schuldenfalle Handy zur Verfügung.

Im Übrigen unterstützt die Landesregierung eine so genannte Buttonlösung bei Angeboten im Internet. Online-Anbieter müssen dazu verpflichtet werden, auf der Webseite deutlich auf die Kosten ihres Angebots hinzuweisen. Künftig sollte ein Vertrag im Internet erst dann zustande kommen, wenn der Verbraucher etwa durch Ankreuzen eines Kästchens separat bestätigt, dass er die Kostenpflichtigkeit und den Preis des Angebots zur Kenntnis genommen hat. Für eine solche Regelung im BGB hatte sich die Landesregierung bereits im Bundesrat im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen eingesetzt.

Wie möchte die Landesregierung die kritische Auseinandersetzung mit gezieltem Jugendmarketing unterstützen ­ beispielsweise bei Alkopops, Finanzdienstleistungsangeboten, Kreditkarten auf Prepaid-Basis, Schulsponsoring oder Internetangeboten?

Wie soll der rechtliche Minderjährigenschutz weiterentwickelt werden?

Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für eine verantwortungsvolle Aufklärungs- und Beratungsarbeit?

Die Landesregierung stärkt mit ihren Projekten zur Vermittlung von Finanzwissen auch die Konsumkompetenz junger Menschen. Sie geben Hilfestellung, Mechanismen der Werbebotschaften im Verbraucheralltag zu erkennen und Kritikfähigkeit zu entwickeln, Konsumwünsche und Markenbewusstsein zu reflektieren und den Unterschied zwischen Machern und Adressaten von Werbung nachzuvollziehen.

Für den Bereich der Internetangebote sieht die Landesregierung steigenden Aufklärungsund Beratungsbedarf zur Förderung der Medienkompetenz junger Menschen. Die Attraktivität und Bedeutung von Online-Werbung hat durch das geänderte Nutzungsverhalten Jugendlicher und junger Volljähriger stark zugenommen. Im Mittelpunkt steht dabei in der Regel eine zielgruppengerechte Auslieferung oder personalisierte Werbung. Der leichtfertige Umgang Jugendlicher mit personenbezogenen Daten eröffnet dabei Missbrauchspotenziale.

Vermischungen von Inszenierungen und Informationen führen dazu, dass Jugendliche nur schwer Werbung vom redaktionellen Inhalt unterscheiden können.

Direkte Kaufaufforderungen in der „verschleierten Werbung", die sich an Kinder und Jugendliche im Internet richten, stellen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Zur Durchsetzung des Verbots derartiger unseriöser Werbehandlungen können u. a.