Abmahnung

Dr. F. vorlag, weil sich aus den Akten weder eine Anzeige einer Nebentätigkeit an der Universität Aachen ergab noch ein Antrag auf eine Nebentätigkeitsgenehmigung noch eine Genehmigung.

Vor dem Hintergrund möglicher Probleme mit dem Projekt MAPRO, was an der Universität Aachen angesiedelt war, habe ich hier Prüfbedarf gesehen, da dem Staatssekretär, wie sich dann später herausstellte, auch die Nebentätigkeit von Herrn Dr. Friedrich nicht bekannt war."

Eine Zuständigkeit von MR Dr. Günther bestand hierfür nicht. Nach seinem eigenem Bekunden war nicht er, sondern MRin Bastian vom Sachgebiet „Personal" des Referats I-1 für die Erteilung von Nebentätigkeitsgenehmigungen zuständig. Auf diesbezügliche Nachfrage hierzu hat MR Dr. Günther erklärt (APr. 14/998, S. 51): „Ich bin unter dem Gesichtspunkt - ich habe das eingangs erklärt - zuständig, wenn Missstände vorliegen und sich mögliche Fragen einer Abmahnung etc. stellen. Insoweit habe ich mich um diese Frage dann auch gekümmert. "

Auf die Frage des Abgeordneten Remmel, ob er für seine Tätigkeit, Sammeln oder Zusammenführen von Akten im Februar 2006 einen Auftrag seines Abteilungsleiters oder des Staatssekretärs gehabt habe, hat MR Dr. Günther geantwortet (APr. 14/998, S. 49): „Ich brauchte keinen Auftrag, weil es meinem Auftrag als solches funktionsgemäß entspricht, Auffälligkeiten im Personalbereich, die disziplinarrechtlich oder arbeitsvertraglich relevant sein könnten, zu prüfen." Herr Pudenz hat sich im Zusammenhang mit dem Aspekt „Nebentätigkeit" auf die Frage nach einem veränderten Umgang mit Dr. Friedrich im MUNLV ab Mai 2005 dahingehend geäußert (APr. 14/963, S. 13): „Zu einer formal korrekteren. Es wurde darauf geachtet, dass sich alle korrekt verhalten.

Johannes Remmel (GRÜNE): Sie wollen damit zum Ausdruck bringen, dass es eine andere Vorgehensweise ab 2005 gegen Herrn Dr. Friedrich gegeben hat?

Zeuge Winfried Pudenz: Ich würde es so interpretieren, dass er vielleicht nicht ganz so viele Freiheiten hatte wie vorher.

Johannes Remmel (GRÜNE): Gab es denn dazu einen Auftrag?

Zeuge Winfried Pudenz: Es gab Gespräche darüber. Auftrag ist etwas anderes. Keine Weisung... Johannes Remmel (GRÜNE): Mit wem haben Sie denn die Gespräche geführt?

Zeuge Winfried Pudenz: Ich habe mit der Hausspitze über alles Mögliche gesprochen, auch über die Arbeitsweise der Fachabteilung."

Mit Schreiben vom 13. Februar 2006 zeigte Dr. Friedrich die unentgeltliche Wahrnehmung eines Lehrauftrags an der RWTH Aachen zum Thema „Abfallentsorgung vom Abfallwirtschaftskonzept bis zur Ökobilanz" an und teilte im Weiteren mit, dass er sämtliche Vorträge innerhalb der Essener Tagung und ähnlich gelagerter Veranstaltungen einschließlich Vorträge oder Moderationen im BEW unentgeltlich erbringe.

Hierzu bat er um Zustimmung. Dem Schreiben beigefügt war ein ausgefüllter Vordruck der RWTH Aachen, in dem unter Ziffer 5 angekreuzt ist, dass der Lehrbeauftragte auf eine Vergütung verzichtet. Das Schreiben vom 13. Februar 2006 trägt die Paraphe von Staatssekretär Dr. Schink.

In der Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 3. Juni 2008 hat der Staatssekretär erklärt, dass sich seiner Kenntnis entziehe, ob der Lehrauftrag von Dr. Friedrich an der RWH Aachen bezahlt gewesen sei oder nicht. Eine Anzeige darüber sei an das MUNLV nicht erfolgt.

Hierzu befragt, hat der Staatssekretär vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II erklärt (APr. 14/1082, S. 72 f.): „Herr Remmel, im Ausschuss war die Frage wichtig, welche Gründe für die Kündigung maßgebend waren, nicht aber Detailfragen hinsichtlich der Vergütung für eine Nebentätigkeit oder einer Nichtvergütung. Das waren die Fragen.

Da spielte die Frage dieser Nebentätigkeit und ob Herr Dr. Friedrich ohne Nebentätigkeitsgenehmigung einen Lehrauftrag wahrgenommen hat eine Rolle. Es ist nicht kriegsentscheidend, ob ich wusste, dass eine Vergütung gezahlt worden ist oder nicht gezahlt worden ist.

Ich sage es noch mal: Diese Detailunterlagen habe ich mir vor der Ausschusssitzung auch nicht mehr angesehen. Sie waren mit seinerzeit auch nicht präsent. Dies erklärt meine Äußerung im Ausschuss."

Nahezu zeitgleich zu seinem Schreiben vom 13. Februar war Dr. Friedrich unter Androhung arbeitsrechtlicher Schritte schriftlich um Aufklärung bezüglich seiner Nebentätigkeit gebeten worden. Für den Fall, dass ihm für seine Tätigkeit an der RWTH Aachen die erforderliche Genehmigung fehle, wurden ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen angedroht.

Mit Schreiben vom 27. März 2006 wurde Dr. Friedrich vom Staatssekretär um ergänzende Informationen zu seiner Dozententätigkeit an der RWTH Aachen binnen einer Woche gebeten. Weiterhin wurde er darauf hingewiesen, dass für Nebentätigkeiten nach der Nebentätigkeitsverordnung ein schriftliches Verfahren vorgesehen sei und um die Einhaltung dieses Verfahrens für zukünftige Nebentätigkeiten gebeten.

Weiterhin war in diesem Schreiben ausgeführt, dass der Staatssekretär im Kontext der unlängst erfolgten umfassenden Vergabe von Aufträgen an die Universität Aachen in der Zuständigkeit der Abteilung IV eine Information darüber erwartet hätte, dass er - Dr. Friedrich - selbst an dieser Universität, die Nutznießer der Aufträge der Abteilung IV sei, tätig sei.

Mit Schreiben vom 9. April 2006 erklärte Dr. Friedrich, dass seine Tätigkeit an der RWTH Aachen auch in der Vergangenheit im Ministerium bekannt gewesen sei und dass er diesbezüglich auch eine Genehmigung beantragt habe. Dass ein Antrag in schriftlicher Form zu erfolgen habe, sei ihm nicht mitgeteilt worden. Hiervon habe er erst im Januar 2006 außerhalb des MUNLV erfahren. Er bitte um Mitteilung, ob das letzte Schreiben des Staatssekretärs als Genehmigung seiner bisherigen Dozententätigkeit zu werten sei. Etwaige Vorwürfe der Bestechlichkeit oder Korrumpierbarkeit an ihn oder die RWTH Aachen weise er zurück. Auf diesem Schreiben befindet sich die handschriftliche Anmerkung des Staatssekretärs „B. Nebentätigkeitsgenehmigung erteilen."

Diese Anweisung hat der Staatssekretär nach einem Gespräch mit MR Dr. Günther wieder zurückgenommen und entschieden, dass eine Nebentätigkeitsgenehmigung für Dr. Friedrich nicht erteilt werde.