Zeuge Rolf Behrendt. Die Verfügungen waren wenn ich das richtig erinnere mehrstufig

Meine Frage ist, ob diese Anweisung des Oberstaatsanwalts das alles beinhaltet: die TKÜ-Daten, dann auch die elektronischen und schriftlichen Daten. Das ist alles darin enthalten? Das ist jetzt nicht nur auf einen Teil, sondern auf eine umfassende Löschungsanweisung?

Zeuge Rolf Behrendt: Die Verfügungen waren, wenn ich das richtig erinnere, mehrstufig. Zunächst einmal ging es nur um die Löschung der Gespräche, in denen mit Herrn Remmel und noch einer Mitarbeiterin telefoniert worden war.

Dann gab es zeitversetzt eine zweite Löschungsverfügung, die darauf abzielte, alle Gespräche, die mit sonstigen Berufsgeheimnisträgern geführt worden waren, zu löschen. Am Ende ­ das war dann wohl November oder irgendwann im Jahre 2008 ­ gab es dann eine dritte Verfügung, wonach sämtliche TKÜ-Daten zu löschen waren. Das war dann auch am Einfachsten, weil man da nicht mehr selektieren musste.

Reiner Priggen (GRÜNE): Herr Behrendt, das ist mein Fehler. Ich war nicht präzise genug. Es bezieht sich hier ­ ich hätte das scrollen müssen ­ auf die Verfügung vom 24.11.2008. Das ist dann wohl die letzte gewesen.

Zeuge Rolf Behrendt: Die letzte, ja.

Reiner Priggen (GRÜNE): Die sagt eben, sämtliche Daten, Beweissicherungsdatenträger, schriftliche Dokumentationen, soweit erstellt, die im Rahmen der TKÜ-Maßnahmen angefallen sind, zu löschen. ­ Das müsste ja dann die umfassendste Anweisung gewesen sein über alles.

Zeuge Rolf Behrendt: Ja.

Reiner Priggen (GRÜNE): Egal, ob das jetzt in der GEMINI-, CASE- oder sonst einer Form oder schriftlich war ­ so verstehe ich es jedenfalls ­, ist die klare Anweisung: Es muss alles gelöscht werden.

Zeuge Rolf Behrendt: Ja. Das war technisch dann wieder eher unschwierig.

Reiner Priggen (GRÜNE): Das war dann einfacher als vorher. Das hatten wir heute Morgen auch schon. Wenn das so ist, dann habe ich aber eine Frage, und dazu müssten Sie sich vielleicht einmal IM 207, Blatt 349 ff, ansehen: dass die Dokumentation des E-Mail-Verkehrs zum Zeitpunkt der Übermittlung der Akten an den PUA dort noch enthalten war. ­ Das hätte dann ja eigentlich alles weg sein müssen.

Zeuge Rolf Behrendt: Welche Seite war das?

Reiner Priggen (GRÜNE): IM 207, Blatt 349 ff.

(Der Zeuge nimmt beim Vorsitzenden Einblick in die Unterlagen.) Zeuge Rolf Behrendt: Ja, also: Ich kann das zeitlich nicht einordnen. Die Schriftstücke machen auf mich jetzt den Eindruck, als ginge es dort noch um die Löschung bestimmter Gespräche von Berufsgeheimnisträgern und noch nicht um die komplette Löschung.

Reiner Priggen (GRÜNE): Damit ich es richtig verstehe: Nach der Verfügung von Oberstaatsanwalt Meyer hätte doch alles gelöscht werden müssen. Das ist ja vom 24.11. Danach hätte doch bei der Übergabe der Akten an den PUA

­ das ist ja erst wesentlich später erfolgt, Monate später ­ eigentlich überhaupt nichts mehr drin sein dürfen. Egal, ob es aus der ersten oder aus der zweiten Verfügung war, die abschließende Übergabe von Oberstaatsanwalt Meyer bezog sich ja auf alles. Dann hätte man doch nachfolgend gucken müssen, ob irgendwo noch etwas drin ist. Dann hätte eigentlich ein halbes bis dreiviertel Jahr später alles weg sein müssen. Dass das nicht in einer Woche ist, ist mir noch einleuchtend, aber mit dem Zeitverzug? Als alle Unterlagen an den PUA gingen, hätte da nichts mehr sein dürfen. So habe ich das verstanden.

Zeuge Rolf Behrendt: Ich kann nur aufgrund der Berichtslage der Berichte, die das Landeskriminalamt dem Innenministerium zur Befassung im Innenausschuss vorgelegt hat, aussagen und berichten. Danach sind zu einem bestimmten Stichtag im Dezember des Jahres 2008 sämtliche TKÜ-Daten in GEMINI und CASE und auch die Verbindungsdaten gelöscht gewesen. Ich kann Ihnen deswegen darauf jetzt keine Antwort geben, weil ich jetzt nicht im Detail weiß, welche Unterlagen das LKA über das Innenministerium dann für den PUA zur Verfügung gestellt hat.

Wir hatten noch einen Umstand seinerzeit vom LKA nachberichtet bekommen, auch erst im letzten Jahr kurz vor der Innenausschusssitzung, dass einige Bezüge auf die Telekommunikationsüberwachung im normalen Ordnerverzeichnis von Microsoft aufgrund des internen E-Mail-Verkehrs LKA abgelegt worden seien. Das ist erst später entdeckt worden, dass nicht nur die Verfahrensakten hätten gelöscht werden müssen, sondern dass dort auch diese Gesprächsauszüge, Anhänge, Hinweise auf Gesprächsdaten dort noch vorhanden waren. Das ist erst später gelöscht worden. Das ist aber dem Innenausschuss so berichtet worden.

Ich kann jetzt auch nicht erkennen, ob hier deutlich nach der Löschung der Daten durch das Landeskriminalamt noch eine vollständige Abbildung der TKÜ beigefügt ist. Das weiß ich nicht. Ich weiß nicht, was in den Unterlagen ist, habe ich mir auch nicht angesehen."

3. Unterrichtung der Landesregierung

Das Innenministerium wurde über das Ermittlungsverfahren fortlaufend durch WEMeldungen und Berichte des LKA auf dem Laufenden gehalten. Das Justizministerium wurde über Stand der Ermittlungen und deren Ergebnisse durch Berichte der Staatsanwaltschaft Wuppertal, erstmalig mit Bericht vom 29. Mai 2008, informiert. Diese Berichte wurden dem Ministerium durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit Randberichten zugeleitet.