Milligramm täglich für ein 15 Kilogramm schweres Kind

Mündliche Anfragen für die 42. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am 26. Oktober 2006

Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 75 Abgeordneter Johannes Remmel Grüne Verzehr zimthaltiger Lebensmittel

Das MUNLV stellt in seinem Internetangebot folgende Hinweise zum Verzehr von zimthaltigen Produkten zur Verfügung:

Unter der Überschrift "Verzehr zimthaltiger Lebensmittel" heißt es u. a.: "Selbstverständlich werden gesundheitsschädliche Lebensmittel sofort aus dem Handel genommen", erklärte Uhlenberg mit Blick darauf, dass die Untersuchungen auch künftig vorgenommen werden".

In "Berechnung der Gesundheitsschädlichkeit von zimthaltigen Lebensmitteln" findet sich unter Nr. 4 ein Rechenbeispiel, ab welchem Zimtgehalt ein Produkt gesundheitsschädlich ist. Legt man diese Berechnung zugrunde, überschreiten drei Zimtstern-Produkte aus der Übersicht "Aktuelle Untersuchungsergebnisse zu Cumarin in Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln" den vom Ministerium selbst zugrunde gelegten Wert für die Gesundheitsschädlichkeit:

1.) Lfd. Nr. 5: Zimtsterne Schultes GmbH

Diese Zimtsterne des Herstellers Schultes enthalten 70,2 Milligramm Cumarin /Kilogramm Gebäck; der Gehalt in der durchschnittlichen Verzehrsmenge von 22,4 Gramm beträgt dann 1,57 Milligramm und liegt damit über der tole

rierbaren täglichen Aufnahmemenge von 1,5

Milligramm täglich für ein 15 Kilogramm schweres Kind. Das Produkt ist nach MUNLVBerechnung gesundheitsschädlich.

2.) Lfd. Nr. 10: Zimtsterne Schultes GmbH

Diese Zimtsterne des Herstellers Schultes enthalten 86,0 Milligramm Cumarin /Kilogramm Gebäck; der Gehalt in der durchschnittlichen Verzehrsmenge von 22,4 Gramm beträgt dann 1,93 Milligramm und liegt damit über der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge von 1,5

Milligramm täglich für ein 15 Kilogramm schweres Kind. Das Produkt ist nach MUNLVBerechnung gesundheitsschädlich.

2.) Lfd. Nr. 19: Zimtsterne Arko GmbH

Diese Zimtsterne des Herstellers Arko enthalten 81,3 Milligramm Cumarin /Kilogramm Gebäck; der Gehalt in der durchschnittlichen Verzehrsmenge von 22,4 Gramm beträgt dann 1,82 Milligramm und liegt damit über der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge von 1,5 Milligramm täglich für ein 15 Kilogramm schweres Kind. Das Produkt ist nach MUNLV-Berechnung gesundheitsschädlich.

Nach der gültigen Aromaverordnung gilt ein Grenzwert für Cumarin von 2 mg/kg Gebäck.

Nach den Untersuchen des MUNLV (Anlage 3) überschreitet die Mehrzahl der Zimtprodukte diesen Grenzwert und müsste daher aus dem Regal genommen werden.

Aber selbst nach der sehr viel lascheren Verzehrempfehlung des NRW-Verbraucherminister Uhlenberg und der darauf beruhenden Berechnung der Gesundheitsschädlichkeit müssten drei Produkte (zwei der Firma Schultes/NRW und eines der Firma Arko) aus den Regalen genommen werden (siehe beiliegende Berechnung).

Warum werden diese Produkte nicht aus dem Verkauf genommen?