Gelbe Tonne und gelbe Säcke werden zum Ärgernis

Die gelbe Tonne und die gelben Säcke werden zum ständigen Ärgernis. Experten schätzen, dass vielerorts rund 50 Prozent des gesammelten Verpackungsmülls nicht wieder verwertbar ist bzw. bei der nachträglichen Sortierung nicht verwertet wird. Bei Einführung des Systems lag die Quote noch bei 35 Prozent. Die Tendenz ist weiter steigend. Ein Grund für diese hohe Fehlquote ist, dass neben den Verpackungen mit dem Grünen Punkt immer mehr Restmüll in den Behältern und Säcken landet. Ein weiterer Grund ist, dass die DSD AG bei der Auftragsvergabe eine sogenannte Bonus- und Malusregelung eingeführt hat, die bei einer größeren Sammelmenge zu Abzügen bei der Vergütung bei dem jeweiligen Vertragspartner führt.

In vielen Orten greifen die Entsorgungsunternehmen deshalb zu drastischen Mitteln, wenn in den Gelben Tonnen bzw. gelben Säcken falscher Müll zu finden ist bzw. die Sammelmenge steigt. Die Tonnen und Säcke bleiben stehen und sollen kostenpflichtig entsorgt werden.

Dies geschieht obgleich die Verabredungen aus den Systembeschreibungen mit den jeweiligen Städten und Kreisen eine Verpflichtung des Sammlers zum Abtransport auch von Fehlchargen vorschreiben. Dieses Verhalten führt dazu, dass in vielen Orten das Stadtbild in erheblichem Umfang beeinträchtigt wird.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher, die schon den Grünen Punkt bezahlt haben, sollen nun auch für die Abholung der Gelben Tonne als Restmüll in die Tasche greifen oder die Kommunen selbst müssen „wilde Müllkippen" beseitigen. Eine Ersatzvornahme ist nur in den seltensten Fällen möglich.

Wir fragen daher die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen Entsorger sich systematisch weigern, gelbe Tonnen und gelbe Säcke, zu entsorgen?

2. Wie hat sich die Weigerung der Mitnahme in den letzten Jahren entwickelt?

3. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für diese Entwicklung?

4. Wie beurteilt die Landesregierung den rechtlichen Sachverhalt dieser Verweigerung einer Dienstleistung?

5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung diese Missstände durch die geplante

5. Novellierung der Verpackungsverordnung abzustellen (z. B. durch die Bereitstellung einer Sicherheitsleistung des Sammlers oder durch die Ausschreibung des Auftrages durch den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger - Kreis, kreisfreie Stadt - selbst)? Antwort des Ministers für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 20. Juni 2007 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Innenminister und der Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie:

Zu den Fragen 1 und 2:

Hinsichtlich der Einsammlung von Leichtverpackungen durch die Entsorgungsvertragspartner der in Nordrhein-Westfalen zugelassenen dualen Systeme sind dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bisher einzelne Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zugegangen. Darüber hinaus war in der Vergangenheit vereinzelten Presseverlautbarungen zu entnehmen, dass in einzelnen Kommunen wie z.B. Essen oder Düsseldorf in größerem Umfang gelbe Sammelbehälter vorübergehend eingezogen wurden. Aus Sicht der Landesregierung kann dies jedoch nicht als Anzeichen für eine generelle Verschlechterung des Sammel-Service angesehen werden. Es handelt sich dabei vielmehr überwiegend um Fälle, in denen gelbe Tonnen von den Entsorgern wegen Fehlbefüllung befristet eingezogen wurden. Fälle „systematischer Weigerung" von Seiten der Entsorger, gelbe Tonnen oder gelbe Säcke zu entsorgen, sind der Landesregierung hingegen nicht bekannt.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist Einzelbeschwerden in jedem Fall nachgegangen. Alle Beschwerden konnten aufgrund der Einschaltung der DSD GmbH und des jeweiligen Entsorgungsvertragspartners ausgeräumt werden.

Zur Frage 3:

DSD hat anlässlich einer konkreten Beschwerde darauf hingewiesen, dass der Anteil der über den laufenden Systembetrieb erfassten Fehlmengen (Restmüll) mittlerweile im gesamten Bundesgebiet ein nicht mehr vertretbares Ausmaß angenommen habe. Die Restmüllerfassung wird grundsätzlich nicht durch die Lizenzierungsentgelte bei den dualen Systemen abgedeckt, so dass für die Sortierung und Entsorgung der Fehlbefüllungen erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, die nicht verursachergerecht angelastet sind. Die Entsorger gehen deshalb in letzter Zeit verstärkt gegen Fehlbefüllungen vor. So ist einem Bericht der Westdeutschen Zeitung vom 15.05.2007 zu entnehmen, dass in der Landeshauptstadt Düsseldorf in den vergangenen drei Monaten 426 gelbe Tonnen eingezogen wurden, weil sie wiederholt falsch befüllt waren. Nach dem Pressebericht geht aus der Abfallbilanz 2006 der Stadt Düsseldorf hervor, dass im vergangenen Jahr statistisch gesehen jede Tonne zu mehr als der Hälfte falsch befüllt war.

Zur Frage 4:

DSD und die mitentsorgenden dualen Systeme haben nach der Verpackungsverordnung sicherzustellen, dass flächendeckend die regelmäßige Abholung der gebrauchten Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe in ausreichender Weise gewährleistet ist. Die Erfassung der Verkaufsverpackungen im Rahmen der dualen Systeme erfolgt durch Entsorgungsunternehmen, die auf der Grundlage eines mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Ausschreibungsverfahrens der DSD GmbH durch die Systembetreiber beauftragt werden. Bestandteil der Ausschreibung und der daraufhin abgeschlossenen Entsorgungsverträge sind die „Allgemeinen Vorgaben für den Systembetrieb", die u. a. auch Regelungen zu Fehlbefüllungen enthalten. Danach ist der jeweilige Entsorger bei Feststellung der Fehlbefüllung einer gelben Tonne berechtigt und verpflichtet, den Abfallerzeuger/besitzer zur Nachsortierung bis zur nächsten Abfuhr aufzufordern. Im Wiederholungsfalle ist der Entsorger zum zeitweiligen Abzug des Sammelbehälters berechtigt und verpflichtet. Darüber sind sowohl der betroffene Haushalt als auch der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Kenntnis zu setzen. Fehlbefüllte gelbe Säcke dürfen nur mit Zustimmung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers liegen gelassen werden, soweit diese der Anfallstelle zugeordnet werden können. In diesem Falle sind die Säcke mit einem Aufkleber zu kennzeichnen, der auf die Fehlbefüllung hinweist und zur Nachsortierung auffordert.

Die Landesregierung sieht, nicht zuletzt im Hinblick auf die Kosten, die den Entsorgern durch die Fehlbefüllungen entstehen, keine Veranlassung, zu beanstanden, dass die Entsorgungsunternehmen von den nach dem Entsorgungsvertrag vorgesehenen Maßnahmen Gebrauch machen, da die Verbraucherinnen und Verbraucher über das „Entgelt für den Grünen Punkt" nur für die Entsorgung der gebrauchten Verpackungen, nicht jedoch des Restmülls bezahlen.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Verpackungsverordnung wäre nach Auffassung der Landesregierung nur gegeben, wenn ein Entsorger die privaten Endverbraucher auf Dauer von der Verpackungsentsorgung ausschließen würde. Derartige Fälle sind der Landesregierung aber nicht bekannt.

Zur Frage 5:

Der derzeit bekannte Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für die 5. Novelle der Verpackungsverordnung sieht eine Neuregelung vor, nach der die für die Systemfeststellung zuständigen obersten Landesbehörden verlangen können, dass der Systembetreiber eine angemessene Sicherheit für den Fall leistet, dass er oder die von ihm Beauftragten die Pflichten der Verordnung ganz oder teilweise nicht erfüllen. Des Weiteren ist die Einrichtung einer Gemeinsamen Stelle vorgesehen, an der sich die dualen Systeme zu beteiligen haben und deren Aufgabe u. a. die wettbewerbsneutrale Koordination der Ausschreibungen sein wird. Möglichkeiten einer Neuregelung, durch die die Verbraucherinnen und Verbraucher von Fehlwürfen abgehalten werden können, sieht die Landesregierung derzeit nicht.