Wohnungen

Güterverkehr:

Hinsichtlich des Klima-Vergleichs zwischen der Straße einerseits und den Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraße andererseits ist zu beachten, dass die deutlichen Unterschiede im CO2-Ausstoß je Tonnenkilometer überwiegend darauf zurückzuführen sind, dass die per Lkw erzeugten Verkehrsleistungen weit überwiegend durch schnelle und flexible Lieferung von Volumengut erzeugt werden. Dagegen werden die günstigen Kennwerte von Bahn und Schiff durch den (langsamen) Transport von Massengut in großen Einheiten bestimmt.

Wird z. B. Volumengut in flexiblen, schnellen Einheiten auf der Schiene befördert, wird der „Klimaschutzvorsprung" der Bahn deutlich geringer. Der Klimagewinn einer Verlagerung wird also bei weitem nicht so groß ausfallen, wie es eine Gegenüberstellung der jetzigen Durchschnittswerte der Verkehrsträger nahelegen könnte.

Gleichwohl setzt sich die Landesregierung weiterhin vor allem dafür ein, dass auf wichtigen Güterverkehrsrelationen ausreichend leistungsfähige Infrastruktur angeboten wird. Neben dem dreigleisigen Ausbau der Strecke Oberhausen­Emmerich (Fortsetzung Betuwe-Route) kommt hier mittelfristig auch die Inbetriebnahme des „Eisernen Rhein" auf einer geeigneten Trasse in Frage.

15. Welche konkreten Projekte zur Verbesserung der Verkehrsleistung des ÖPNV, des Schienen(fern)verkehrs sowie des Gütertransports auf Schiene und Wasserstraße treibt die Landesregierung voran?

Die Landesregierung verweist auf die bekannten Förderprogramme, insbesondere auf die der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Infrastruktur dienlichen Programme auf Grundlage des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) und der IGVP (ÖPNV-Bedarfsplan). Dem Projekt „Rhein-Ruhr-Express" kommt dabei eine herausragende Bedeutung für die leistungsfähigere Erschließung des Ballungsraums zu.

Durch die Umstellung der Fördersystematik und den Umbau der Organisationslandschaft im ÖPNV NRW zielt die Landesregierung weiterhin auf erhebliche Verbesserungen in der Effizienz der konkreten Verkehrsplanung und Mittelverwendung.

Bei allen Logistik-bezogenen Projekten, die von der Landesregierung unterstützt werden, spielt die Verbesserung der intermodalen Verknüpfungen, die für den Gütertransport per Schiene und Wasserstraßen Voraussetzung sind, eine wesentliche Rolle.

Für den Bereich der Binnenschifffahrt verweist die Landesregierung auf die aktuell betriebene Fortschreibung des Häfen- und Wasserstraßenkonzepts mit den darin detailliert ausgewiesenen Einzelmaßnahmen.

16. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Vermeidung von Verkehr (z. B. durch verkehrssparsame Raum- und Siedlungsstrukturen)?

Die Raum- und Siedlungsstruktur in Nordrhein-Westfalen entspricht im Wesentlichen dem Leitbild der dezentralen Konzentration. Durch eine kompakte und durchmischte Siedlungsentwicklung wird großräumig eine Dezentralisierung angestrebt, kleinräumig dagegen eine Konzentration. Solche kompakten Siedlungsstrukturen sind verkehrs- und energiesparend.

Im Hinblick auf langfristige Energiepreissteigerungen sind sie auch im wirtschaftlichen Sinne nachhaltig. Es ist daher beabsichtigt, das Leitbild der dezentralen Konzentration wie bisher den Zielen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung in der anstehenden Zusammenführung von Landesentwicklungsplan und Landesentwicklungsprogramm zugrunde zu legen.

17. Welche konkreten Auswirkungen auf die CO2-Emissionen des Verkehrssektors in NRW erwartet die Landesregierung durch die kürzlich verabschiedete Integrierte Gesamt-Verkehrsplanung (IGVP)?

Die Mittel des Landes für den Ausbau der Infrastruktur sind relativ zu den vorhandenen Netzen so gering, dass landesweit signifikante Auswirkungen auf den Energieverbrauch des Verkehrs nicht zu erwarten sind.

18. Welche Flughäfen in NRW staffeln ihre Start- und Landeentgelte emissionsabhängig?

Unmittelbar an CO2 orientierte Start- und Landeentgelte bestehen derzeit nicht.

Die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück, Paderborn/ Lippstadt, Dortmund, Mönchengladbach, Siegerland und Essen/Mülheim verfügen über gestaffelte Start- und Landeentgelte, die u. a. auch Lärmemissionen berücksichtigen. Da lärmarme Triebwerke moderner Technologie gleichzeitig auch erheblich weniger Treibstoff als ältere Flugzeugtriebwerke verbrauchen, handelt es sich gleichzeitig auch um eine Präferenzpolitik zugunsten verbrauchsarmer und damit CO2-emissionsgünstiger Flugzeuge.

19. Wie bewertet die Landesregierung das Instrument emissionsbezogener Start-/Landeentgelte?

Die Landesregierung begrüßt die Absicht der Bundesregierung, emissionsdifferenzierte Start-/ Landeentgelte mit dem Ziel der Reduktion von NOX einzuführen und in einer dreijährigen Testphase zu prüfen. Durch die indirekte Klimawirksamkeit von NOX ist dies ein unmittelbarer Beitrag zur Reduzierung des Treibhauseffektes. Damit kann ein Anreizmechanismus für den Einsatz von umweltfreundlicheren Flugzeugen geschaffen werden. Es ist allerdings darauf zu achten, dass sowohl für einzelne Flughafen- als auch Flugzeugbetreiber keine Wettbewerbsnachteile entstehen.

20. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der EU-Kommission zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel?

Bei geeigneter Ausgestaltung könnte der Emissionshandel grundsätzlich ein wirkungsvolles Instrument zur Reduzierung der Abgasemissionen im Luftverkehr darstellen. Er sollte allerdings so gestaltet sein, dass sowohl eine ökologische Wirkung erzielt wird, als auch Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Flugzeugbetreiber und Flughäfen vermieden werden. Ein derartiges System sollte daher nicht als Insellösung konzipiert werden, sondern müsste weltweit zur Anwendung kommen. Dies könnte im Rahmen des Post-Kyoto-Regimes angestrebt werden.

Als erster wichtiger Schritt zur Begrenzung der Emissionen im Luftverkehr sollte die Verbesserung des europäischen Luftverkehrsmanagements angestrebt werden. Dadurch werden Verbindungen optimiert und Warteschleifen erspart. So könnten die Emissionen bereits um rund 8 bis 12 Prozent reduziert werden.

21. Welche Aktivitäten entwickelt die Landesregierung, um die CO2-Bilanz der einzelnen Verkehrsträger (z.B. Energieverbrauch, Auslastung) zu verbessern?

Hierzu wird auf die Ausführungen zu den Fragen 13 bis 15 verwiesen.

22. Was unternimmt die Landesregierung, um das Fahrrad und den Fußverkehr als Verkehrsmittel zu fördern?

Im Rahmen der vom Land initiierten Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Städte und Gemeinden in NRW" haben sich inzwischen 34 Städte und 6 Kreise zusammengeschlossen.

Weitere Städte und Kreise haben die Aufnahme beantragt. Ziele der Arbeitsgemeinschaft sind die Entwicklung und die Umsetzung innovativer und auch unkonventioneller Ideen zur Schaffung eines fahrradfreundlichen Klimas.

In Nordrhein-Westfalen existieren inzwischen 59 Fahrradstationen, die mehr als 18.

Stellplätze umfassen und weit über 300 neue Arbeitsplätze bieten. Erste Einrichtungen dieser Art gibt es inzwischen auch losgelöst vom Bahnhof.

Generell trägt der weitere Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur dazu bei, dass das Fahrrad als umweltschonendes Verkehrsmittel verstärkt für die Nahmobilität in der Stadt eingesetzt wird. In den letzten 30 Jahren wurden deshalb 7.800 km Radwege neu geschaffen.

Eine gut ausgebaute Infrastruktur für den Radverkehr und für die Fußgänger ist in Nordrhein-Westfalen auch deshalb wichtig, weil in den größeren Städten 30 Prozent der Haushalte nicht über einen eigenen Pkw verfügen. Durch gezielte Förderung einer sicheren und attraktiven Wegeinfrastruktur werden die Bürgerinnen und Bürger ermutigt, vermehrt Rad zu fahren oder zu Fuß zu gehen.

Um die Nutzung des landesweiten Radverkehrsnetzes anzuregen, hat die Landesregierung für eine verbesserte Ausschilderung gesorgt. 13.800 km sind insgesamt mit einer einheitlichen Wegweisung ausgestattet. Die Kommunen sind aufgefordert, dieses Netz im innerstädtischen Bereich zu verfeinern. Hierfür werden Fördermittel bereit gestellt.

V. Private Haushalte

1. Wie viele Gebäude und Wohnungen gibt es in NRW und wann wurden sie errichtet (Aufteilung nach Altersklassen und Wohneinheiten)?

Laut Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes auf Basis der Gebäude- und Wohnungszählung am 20.05.1987 mit den Ergebnissen der Bautätigkeitsstatistiken (Baufertigstellungs- und Bauabgangsstatistik) durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS) gab es in Nordrhein-Westfalen am 31.12.2006 insgesamt 8.460.531 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Davon befanden sich 8.322.

Wohnungen in 3.611.488 Wohngebäuden. Die Wohnungsbestandsstatistik weist für diesen Zeitpunkt 2.095.108 Wohngebäude mit einer Wohnung, 738.900 Wohngebäude mit 2 Wohnungen und 777.480 Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohnungen aus.

Die derzeit aktuellsten verfügbaren Daten über das Baualter der Wohngebäude und Wohnungen in Nordrhein-Westfalen stammen aus einer Hochrechnung des LDS auf Basis der Daten des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2002.